Betreff
Michaelis-Kirchweih - Gebührenerhöhungen Gastro-Bereich
Vorlage
MA/0074/2022
Aktenzeichen
MA/0074/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und beschließt folgendes:

 

Variante A:

Die Standgebühren der Michaelis-Kirchweih bleiben für 2023 zunächst unverändert. Die Verwaltung wird beauftragt ein Gesamtkonzept für eine Gebührenerhöhung ab 2024 auszuarbeiten und dem Ausschuss zur Beschlussfassung rechtzeitig vorzulegen.

 

Variante B:

Die Standgebühren der Stände mit Ausschank und Vollgastronomie werden ab der Michaelis-Kirchweih 2023 um 20 % erhöht.


Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen bei der Michaelis-Kirchweih – insb. bei den Sicherheitsdienstleistungen sowie im infrastrukturellen Bereich – wurde im Rahmen der Referentensitzung vom 20.12.2022 eine Standgebührenerhöhung für den Gastrobereich diskutiert; Gastrobereich deshalb, da hier, im Gegensatz zu den anderen Sparten, augenscheinlich die meisten Umsätze generiert werden.

 

Allerdings spricht sich das Referat VI aus folg. Gründen entschieden gegen eine pauschale Erhöhung für den Gastrobereich aus:

 

-       gerade die Gastrobetriebe, allen voran die Vollgastronomiebetriebe, sind die personalintensivsten Betriebe auf der Michaelis-Kirchweih und haben demzufolge auch mit den höchsten Nebenbetriebskosten zu kämpfen. Gerade die Erfahrungen der MK 2022 zeigte auch, dass infolge des Personalmangels, die Vollgastrobetriebe schon teilweise Ihr Angebot an bewirteten Sitzmöglichkeiten reduziert haben, bzw. angekündigt haben, dies nochmals reduzieren zu wollen.

 

-       Gerade diese Betriebe sind enorm von den gestiegenen Energiekosten betroffen

 

 

Diesem Trend gilt es entgegenzuwirken um den einzigartigen Charakter der Michaelis-Kirchweih zu erhalten; hier würde eine einseitige pauschale Erhöhung bei diesen Sparten zu einer deutlichen und insgesamt spürbaren Reduzierung der Sitzplätze führen – ja sogar zum Verlust von einzelnen Stammbeschickern der Großbetriebe.

 

Auch haben die Erfahrungen der letzten Jahre (sh. Gesamterhöhungskonzept im Jahre 2010) gezeigt, dass gestaffelte Erhöhungen mit Berücksichtigung der einzelnen Sparten zum einen deutlich besser akzeptiert werden und zum anderen trotzdem den gewünschten bzw. notwendigen Erhöhungsbetrag im EINVERNEHMEN gebracht haben.

 

Nicht außer Acht zu lassen ist auch, dass bereits 2018 eine pauschale Gebührenerhöhung i.H.v. 15 % erfolgte (Beibehaltung des seinerzeitigen Verlängerungsaufschlages) und sich allgemein die Schaustellerbranche infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie (2-jähriges Berufsverbot) immer noch nicht vollständig erholen konnte. Ferner sind auch die Schaustellerbetriebe von den deutlich höheren Lohnkosten infolge Mindestlohnanhebung, den weiterhin steigenden Energiekosten sowie allgemein von den gestiegenen Verbraucherpreisen betroffen.

 

Eine evtl. pauschale Gebührenerhöhung von 20 % bei den Ausschank- und Vollgastrobetrieben würde Mehreinnahmen von ca. 22.000 EURO ausmachen; dies kann z.B. auch bei den Kosten für das Sicherheitskonzept (Reduzierung der Bewachungszeiten) und auch bezüglich der evtl. neuen, höheren Standgebühren für die Greiferautomaten (sh. TOP N8 Vergabevorschlag Nr. 4) kompensiert werden. Zu beachten ist auch, dass linear mit der Erhöhung auch der Werbekostenbeitrag (18% des Platzgeldes) um fast den gleichen Erhöhungsbetrag steigt, exemplarisch würde dies dann z.B. bei den großen Vollgastrobetrieben einen Erhöhungsbetrag von insg. 6.000 EURO, bei den sonstigen Betrieben im Schnitt ca. 1.000 bis 3.000 EURO bedeuten.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: