Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss / der Stadtrat beschließt die „Erklärungen zur Übernahme von etwaigen Mehrkosten
und zur Sicherstellung der Finanzierung des Betriebs und der Bauunterhaltung
während der Zweckbindungsfrist (25 Jahre)“ und beauftragt die Verwaltung diese
an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.
Für die Sanierung und Neugestaltung des
Rundfunkmuseums Fürth haben die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM),
der Kulturfonds Bayern und die Bayerische Landesstiftung Fördermittel in Höhe
von insgesamt 6 Mio. € in Aussicht gestellt. Diese Fördermittel können nur
ausgereicht werden, wenn die Stadt Fürth als Betreiberin des Museums eine
Erklärung zur Sicherstellung des Betriebs für 25 Jahre und zur Übernahme von
etwaigen Mehrkosten abgibt.
Der Wortlaut der abzugebenden Erklärung ist
wie folgt:
Erklärungen
zur Übernahme von etwaigen Mehrkosten und zur Sicherstellung der Finanzierung
des Betriebs und der Bauunterhaltung während der Zweckbindungsfrist
(25 Jahre)
Die Stadt Fürth erklärt, dass etwaig
entstehende Mehrkosten im oben genannten Projekt, die über den festgelegten
Finanzierungsbedarf der Gesamtmaßnahme (Sanierung und Neugestaltung der
Dauerausstellung des Rundfunkmuseums Fürth) hinausgehen, seitens der Stadt
Fürth vollumfänglich getragen werden.
Dies betrifft auch die Ausgaben zur Sicherstellung der Finanzierung des Betriebs und der Bauunterhaltung während der festgelegten Zweckbindungsfrist von 25 Jahren.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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