Betreff
Stellenplan Rf. III/BA - Eingliederung des Staatsangehörigkeits- und Namensrechts in die Ausländerbehörde
Vorlage
OrgA/0244/2023
Art
Beschlussvorlage - AB

1.  Der Bereich Staatsangehörigkeits- und Namensrecht (Stellen 32800 und 32801) wird in das SG Ausländerbehörde eingegliedert.

2.  Dem neuen Organigramm wird zugestimmt.

 

3.   Die Änderungen werden zum 01.03.2023 wirksam.


Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 11.10.2019, bzw. des Stadtrates vom 23.10.2019 wurde die Aufbauorganisation der Ausländerbehörde optimiert.

 

Die Veränderungen in der Linienorganisation betrafen auch die Führungsebene. Insbesondere wurde die ehemalige Stelle Abteilungsleitung 32700 in eine Stabsstelle 32700 (1,0 VZÄ Stelle 32700, EGr 11/BesGr A12), die direkt der Amtsleitung unterstellt ist, umgewandelt. In der Linie wurde eine Sachgebietsleitung (1,0 VZÄ Stelle 32705 EGr 11/BesGr A12) implementiert, mit fachlicher Vorgesetztenfunktion gegenüber den Fachgruppen.

 

Neben der Bearbeitung von komplexen Rechtsfällen und Grundsatzangelegenheiten für die Ausländerbehörde, ist die Stabsstelle fachliche Vorgesetzte und zuständig für den Bereich Staatsangehörigkeits- und Namensrecht, sowie Abwesenheitsvertretung der Amtsleitung.

(Anlage 1)

 

Grundsätzlich hat sich die bisherige Optimierung der Ausländerbehörde bewährt. Gleichwohl muss aufgrund von Gesetzesänderungen und den damit einhergehenden neuen Anforderungen an die Tätigkeiten in der Ausländerbehörde und des Staatsangehörigkeits- und Namensrechts nun mehr eine Modifizierung der Aufbauorganisation erfolgen.

 

Die Fallzahlen im Bereich der Einbürgerungen sind zwischenzeitlich stark angestiegen. Aufgrund aktueller Entwicklungen ist derzeit davon auszugehen, dass diese auch weiterhin zunehmen werden. Verbunden mit der Steigerung der Quantität ist zugleich auch eine Zunahme von komplexen Vorgängen, vor allem bei der Stabsstelle, zu verzeichnen. Dies hat bereits in der Vergangenheit zu nicht unerheblichen Rückständen in der Sachbearbeitung geführt.

 

Die Verortung des Bereiches des Staatsangehörigkeits- und Namensrechts außerhalb der Linienorganisation der Ausländerbehörde birgt die Gefahr der weiteren Rückstandsanhäufung. Darüber hinaus kann aufgrund der Erhöhung der sachbearbeitenden Tätigkeiten der Stabsstelle die wichtige fachliche Führung nicht mehr angemessen ausgeübt werden.

Um die Funktionsfähigkeit des Bereiches Staatsangehörigkeits- und Namensrecht nicht nur zu erhalten, sondern nachhaltig zu verbessern, wurde zwischen BA, OrgA und PRaV daher ein stufenweises Anpassungsmodell in drei Phasen abgestimmt:

1.    Als Auftakt des Optimierungsprozesses erfolgt die Eingliederung des Bereiches Staatsangehörigkeits- und Namensrecht in die Linienorganisation und somit in das SG Ausländerbehörde.
Dies betrifft folgende Stellen:

 

32800

1,0 VZÄ

SB/Koordination

EGr 9c/

BesGr A10

32801

1,0 VZÄ

SB

BesGr A9mD/

EGr 9a

 

.              Durch die Implementierung dieses Bereiches in die Linienorganisation des SG Ausländerbehörde kann zukünftig sichergestellt werden, dass nicht nur einem weiteren Aufbau von Rückständen entgegengesteuert, sondern auch deren Abbau forciert wird. Die SGL trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden effektiv und effizient eingesetzt werden. Dies unterstützt den Bereich Staatsangehörigkeit- und Namensrecht nachhaltig. Zudem erfolgt eine dringend erforderliche Entlastung der Stabsstelle von deren Führungsaufgaben. Damit einhergehend soll auch die Aufgabe der Abwesenheitsvertretung der Amtsleitung von der Stabsstelle auf die Stelle SGL BA (1,0 VZÄ Stelle 32600, BesGr A10, EGr 9c) übertragen werden.

 

2.    Die Verlagerung des Bereiches Staatsangehörigkeits- und Namensrecht führt zu nachhaltigen Veränderungen der Tätigkeiten der Stabsstelle, der Sachgebietsleitung sowie der Stelle 32600. Die Tätigkeiten werden daher neu beschrieben und deren Stellenwerte überprüft.

3.    Die Quantität der Tätigkeiten der Staatsangehörigkeits- und Namensrechts werden überprüft. Anträge zum Stellenplan 2024 werden zwischen OrgA und BA besprochen und bei Bedarf auf den Weg gebracht.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Organigramme