Für BWA
am 01.02.2023:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der
Projektgenehmigung zum Ausbau der Amalienstraße zwischen Simon- und
Winklerstraße.
Für StR
am 15.02.2023:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau der
Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 375.000,- €.
Für den Ausbau der Amalienstraße zwischen Simon-
und Winklerstraße wurde auf Grundlage der beschlossenen Vorplanung vom
21.09.2022, eine Entwurfsplanung erstellt. Diese wird hiermit zur
Projektgenehmigung vorgelegt.
Beschreibung der Baumaßnahme
Die vorliegende Baumaßnahme sieht einen Ausbau
der Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße vor. Dieser
Straßenabschnitt der Amalienstraße befindet sich in einem schlechten baulichen
Zustand. Zudem besteht die Fahrbahnoberfläche überwiegend aus Kopfsteinpflaster.
Die umliegenden Straßen sind dagegen bereits
asphaltiert. Somit stellt diese Maßnahme einen Lückenschluss im Straßennetz
dar.
Der Straßenkörper wird dabei über die gesamte
Breite des durch die Bebauung begrenzten Verkehrsraums grundhaft erneuert. Die
bestehende Fahrbahn aus Granitgroßsteinpflaster wird in diesem Bereich
ausgebaut und durch eine Fahrbahn in Asphaltbauweise (in Vollausbau) ersetzt.
Die angrenzenden Gehwege/Grünstreifen werden dabei entsprechend mit erneuert.
In dem Zuge wird auch der südliche Fahrbahnrand
um ca. 50 cm nach innen versetzt, um den bestehenden Bäumen in dem Grünstreifen
mehr Platz zu geben.
Querschnittsaufteilung
Der Straßenquerschnitt wird mit einer
Fahrstreifenbreite von 5,00 m auf den Begegnungsfall Lkw/Pkw ausgelegt. Auf
diesem Streckenabschnitt findet derzeit kein ÖPNV-Betrieb vor.
In der Planung wird jedoch berücksichtigt, dass
durch mögliche Netzänderungen der Buslinien in der Südstadt, die Fahrbahnbreite
auf den Begegnungsfall Bus/Bus ohne Umbaumaßnahmen auf 7,00 m erweiterbar ist.
Der südliche Parkstreifen wird hierzu markiert und nicht baulich eingefasst, um
die Möglichkeit einer Fahrbahnerweiterung zu behalten.
Die Neuaufteilung des Querschnittes ergibt sich folgendermaßen:
Gehweg Nord i.M. 4,00 m
Parkbucht 2,00
m
Fahrstreifen 5,00
m
Parkstreifen 2,00
m
Grünstreifen/Gehweg Süd i.M. 2,50 m
____________________________________
Gesamtbreite i.M.15,50 m
Der Oberbau wird gemäß RStO 2012 für die Belastungsklasse Bk 1,8
ausgeführt.
Ermittlung der Dicke des frostsicheren Oberbaus:
Frostempfindlichkeit: F3
60,0
cm
Frosteinwirkungszone: II +5,0
cm
Klimaunterschiede: keine
besonderen Einflüsse +0,0 cm
Wasserverhältnisse: günstig
+0,0
cm
Lage Gradiente: geländegleich
+0,0
cm
Entwässerung: über
Abläufe bzw. Rinnen -5,0 cm
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesamt: 60,0
cm
Damit ergibt sich folgende Oberbaubefestigung:
Fahrbahnaufbau
4 cm Asphaltbeton AC 8 DS
16 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
40 cm Frostschutzschicht 0/45
-------------------------------------------------
60 cm Gesamtdicke
Gehwegaufbau
8 cm Betonplatten 25x25 grau
4 cm Hartgesteinsplitt 0/8
28 cm Frostschutzschicht 0/45
-------------------------------------------------
40 cm Gesamtdicke
Parkplätze
Durch die Umbaumaßnahmen ergibt sich eine
Neuaufteilung der Parkplätze. Vor dem Umbau waren 21 Parkplätze + 1
Behindertenparkplatz vorhanden. Nach dem Umbau bleiben 16 Parkplätze + 1
Behindertenparkplatz erhalten. Der Behindertenparkplatz wird durch die
Baumscheibe separiert angeordnet. Ein Blockieren durch überhängendes Parken aus
angrenzendem Parkstreifen kann somit unterbunden werden.
Führung des Radverkehrs
Den Regelwerken (Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen) entsprechend weist die Amalien-straße den verkehrlichen
Belastungsbereich 1 auf (250 Kfz/h u. 50 km/h). Für diesen wird eine Führung
des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn empfohlen.
Aufgrund der geringen Verkehrsstärke wird eine
Führung im Mischverkehr als vertretbar angesehen. Ein deutlicher Anstieg der
Verkehrsstärke ist nach heutigem Stand auch in Zukunft nicht zu erwarten.
Der Kirchenvorplatz soll den Besuchern und dem
Fußverkehr überwiegend zum Aufenthalt dienen. Zur Vermeidung von Konflikten
zwischen Fuß- und Radverkehr auf dem Kirchenvorplatz wird die Freigabe für den
Radverkehr auf dem südlichen Gehweg (Z1022-10) entzogen. Hier werden die
Beschilderung und Markierung bzw. Piktogramme entsprechend angepasst bzw.
entfernt.
Radabstellanlagen
An den Einmündungsbereichen der Simonstraße
werden Radabstellanlagen für Besucher der Kirche und des Kirchplatzes sowie für
Quartiersbesucher und Bewohner ergänzt. Im näheren Umfeld sind derzeit keine
öffentlichen Radabstellanlagen vorhanden. Durch die versetzte Lage am
Einmündungsbereich kann die Sicht im Vergleich zu parkenden Kfz verbessert
werden. Die Wegebeziehungen im Fußverkehr werden durch die Anlagen nicht
gestört. Dem Beschluss zum Standard für Fahrradständer (SpA/255/2014) folgend,
werden Systemständer Typ „BETA“ verwendet.
Ergänzung des Baumbestands
Bäume im Straßenraum verringern die Aufheizung
durch Verschattung und prägen ein attraktives Stadtbild. Auf der Nordseite
werden vier zusätzliche Bäume gepflanzt. Zum Schutz der Leitungen werden bei
den neu zu setzenden Bäumen Wurzelschutzmaßnahmen vorgenommen.
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt weiterhin über
Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe mit Ableitung in die städtische Kanalisation.
Die Straßenabläufe werden entsprechend dem Umbau neu angeordnet. Eine
oberflächennahe Regenwasserrückhaltung/-regulierung (Schwammstadt) ist baulich
bedingt an dieser Stelle nicht möglich.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Die Amalienstraße wird in diesem Bereich auf 30
km/h beschränkt.
Bauzeit
Der Baubeginn ist für Mitte August 2023
vorgesehen.
Die Bauzeit ist auf 6 Wochen angesetzt.
Bauzeitliche
Verkehrsführung
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in
Vollausbau.
Der Durchgangsverkehr wird während der
Bauzeit entsprechend umgeleitet.
Kosten
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 375.000,-
€.
Kostenträger ist die Stadt Fürth.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
375.000,- € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 6300.9549.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Lageplan
- Regelquerschnitt
- Höhenplan