Betreff
Ausbau Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0436/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BWA am 01.02.2023:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zum Ausbau der Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße.

 

Für StR am 15.02.2023:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau der Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 375.000,- €.


Für den Ausbau der Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße wurde auf Grundlage der beschlossenen Vorplanung vom 21.09.2022, eine Entwurfsplanung erstellt. Diese wird hiermit zur Projektgenehmigung vorgelegt.

 

Beschreibung der Baumaßnahme

Die vorliegende Baumaßnahme sieht einen Ausbau der Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße vor. Dieser Straßenabschnitt der Amalienstraße befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Zudem besteht die Fahrbahnoberfläche überwiegend aus Kopfsteinpflaster.

 

Die umliegenden Straßen sind dagegen bereits asphaltiert. Somit stellt diese Maßnahme einen Lückenschluss im Straßennetz dar.

 

Der Straßenkörper wird dabei über die gesamte Breite des durch die Bebauung begrenzten Verkehrsraums grundhaft erneuert. Die bestehende Fahrbahn aus Granitgroßsteinpflaster wird in diesem Bereich ausgebaut und durch eine Fahrbahn in Asphaltbauweise (in Vollausbau) ersetzt. Die angrenzenden Gehwege/Grünstreifen werden dabei entsprechend mit erneuert.

 

In dem Zuge wird auch der südliche Fahrbahnrand um ca. 50 cm nach innen versetzt, um den bestehenden Bäumen in dem Grünstreifen mehr Platz zu geben.

 

Querschnittsaufteilung

Der Straßenquerschnitt wird mit einer Fahrstreifenbreite von 5,00 m auf den Begegnungsfall Lkw/Pkw ausgelegt. Auf diesem Streckenabschnitt findet derzeit kein ÖPNV-Betrieb vor.

 

In der Planung wird jedoch berücksichtigt, dass durch mögliche Netzänderungen der Buslinien in der Südstadt, die Fahrbahnbreite auf den Begegnungsfall Bus/Bus ohne Umbaumaßnahmen auf 7,00 m erweiterbar ist. Der südliche Parkstreifen wird hierzu markiert und nicht baulich eingefasst, um die Möglichkeit einer Fahrbahnerweiterung zu behalten.

 

Die Neuaufteilung des Querschnittes ergibt sich folgendermaßen:

 

Gehweg Nord                              i.M. 4,00 m

Parkbucht                                           2,00 m

Fahrstreifen                                        5,00 m

Parkstreifen                                        2,00 m

Grünstreifen/Gehweg Süd          i.M. 2,50 m

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Gesamtbreite                             i.M.15,50 m

 

Der Oberbau wird gemäß RStO 2012 für die Belastungsklasse Bk 1,8 ausgeführt.

 

Ermittlung der Dicke des frostsicheren Oberbaus:

Frostempfindlichkeit:                          F3                                                       60,0 cm

Frosteinwirkungszone:                       II                                                         +5,0 cm

Klimaunterschiede:                            keine besonderen Einflüsse              +0,0 cm

Wasserverhältnisse:                          günstig                                               +0,0 cm

Lage Gradiente:                                 geländegleich                                     +0,0 cm

Entwässerung:                                   über Abläufe bzw. Rinnen                  -5,0 cm

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Gesamt:                                                                                                        60,0 cm

 

Damit ergibt sich folgende Oberbaubefestigung:

 

Fahrbahnaufbau

4 cm Asphaltbeton AC 8 DS

16 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

40 cm Frostschutzschicht 0/45

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60 cm Gesamtdicke

 

Gehwegaufbau

8 cm Betonplatten 25x25 grau

4 cm Hartgesteinsplitt 0/8

28 cm Frostschutzschicht 0/45

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40 cm Gesamtdicke

 

Parkplätze

Durch die Umbaumaßnahmen ergibt sich eine Neuaufteilung der Parkplätze. Vor dem Umbau waren 21 Parkplätze + 1 Behindertenparkplatz vorhanden. Nach dem Umbau bleiben 16 Parkplätze + 1 Behindertenparkplatz erhalten. Der Behindertenparkplatz wird durch die Baumscheibe separiert angeordnet. Ein Blockieren durch überhängendes Parken aus angrenzendem Parkstreifen kann somit unterbunden werden.

 

Führung des Radverkehrs

Den Regelwerken (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) entsprechend weist die Amalien-straße den verkehrlichen Belastungsbereich 1 auf (250 Kfz/h u. 50 km/h). Für diesen wird eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn empfohlen.

Aufgrund der geringen Verkehrsstärke wird eine Führung im Mischverkehr als vertretbar angesehen. Ein deutlicher Anstieg der Verkehrsstärke ist nach heutigem Stand auch in Zukunft nicht zu erwarten.

 

Der Kirchenvorplatz soll den Besuchern und dem Fußverkehr überwiegend zum Aufenthalt dienen. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr auf dem Kirchenvorplatz wird die Freigabe für den Radverkehr auf dem südlichen Gehweg (Z1022-10) entzogen. Hier werden die Beschilderung und Markierung bzw. Piktogramme entsprechend angepasst bzw. entfernt.

 

Radabstellanlagen

An den Einmündungsbereichen der Simonstraße werden Radabstellanlagen für Besucher der Kirche und des Kirchplatzes sowie für Quartiersbesucher und Bewohner ergänzt. Im näheren Umfeld sind derzeit keine öffentlichen Radabstellanlagen vorhanden. Durch die versetzte Lage am Einmündungsbereich kann die Sicht im Vergleich zu parkenden Kfz verbessert werden. Die Wegebeziehungen im Fußverkehr werden durch die Anlagen nicht gestört. Dem Beschluss zum Standard für Fahrradständer (SpA/255/2014) folgend, werden Systemständer Typ „BETA“ verwendet.

 

Ergänzung des Baumbestands

Bäume im Straßenraum verringern die Aufheizung durch Verschattung und prägen ein attraktives Stadtbild. Auf der Nordseite werden vier zusätzliche Bäume gepflanzt. Zum Schutz der Leitungen werden bei den neu zu setzenden Bäumen Wurzelschutzmaßnahmen vorgenommen.

 

Entwässerung

Die Entwässerung erfolgt weiterhin über Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe mit Ableitung in die städtische Kanalisation. Die Straßenabläufe werden entsprechend dem Umbau neu angeordnet. Eine oberflächennahe Regenwasserrückhaltung/-regulierung (Schwammstadt) ist baulich bedingt an dieser Stelle nicht möglich.

 

Geschwindigkeitsbeschränkung

Die Amalienstraße wird in diesem Bereich auf 30 km/h beschränkt.

 

Bauzeit

Der Baubeginn ist für Mitte August 2023 vorgesehen.

Die Bauzeit ist auf 6 Wochen angesetzt.

 

Bauzeitliche Verkehrsführung

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in Vollausbau.

Der Durchgangsverkehr wird während der Bauzeit entsprechend umgeleitet.

 

Kosten

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 375.000,-.

Kostenträger ist die Stadt Fürth.


 

Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

375.000,-

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9549.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Lageplan

- Regelquerschnitt

- Höhenplan