Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 19.01.2023 - Jobcenter
Vorlage
SzA/0265/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Vom mündlichen Vortrag durch das Jobcenter wird Kenntnis genommen.


Dem Antrag kann mit folgender Begründung nicht entsprochen werden:

 

1.    Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung unter Trägerschaft der Agentur für Arbeit und Kommune gem. §44 b SGB II.

Die Kompetenzen der Träger sind in §44 c SGB II geregelt.

Die Geschäfte der Jobcenter werden hauptamtlich von dem von der Trägerversammlung nach §44 c (2) Nr. 1 ernannten Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführerin geführt.

Gemäß der Aufgabenwahrnehmung nach § 44 d (5) ist die Geschäftsführerin Leiterin, der Geschäftsführer Leiter der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn und Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.

Damit obliegt allein der Geschäftsführerin des Jobcenters Fürth Stadt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten des Jobcenters Fürth Stadt.

 

2.    Die Geschäftsführerin des Jobcenters Fürth Stadt wird von der gem. §44 b (4) SGB II über die BA eingekauften Fachkraft für Arbeitssicherheit des Technischen Beratungsdienstes der BA (Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure) auf der Grundlage von § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 sowie vom Arbeits- und Sicherheitsausschuss ASA des Jobcenters Fürth Stadt beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstütz.

Ziel ist die Gewährleistung der erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten aus den gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, einschließlich der erweiterten rechtlichen Vorgabe zur Gefährdungsbeurteilung sowie den Vorgaben der Geschäftsanweisung Schutz und Sicherheit des Jobcenters Fürth Stadt.

Handlungsleitend ist immer die Sicherheit der Beschäftigten sowie der Schutz von Leben und Gesundheit.

Die Gefährdungsbeurteilung wird als fixer TOP in den quartalsmäßigen ASA-Sitzungen des Jobcenters Fürth Stadt regelmäßig reflektiert und ggf. angepasst.

In der letzten ASA-Sitzung am 24.11.2022 wurde von FaSi und Betriebsarzt explizit geraten, an der FFP2-Maskenpflicht im Kundenkontakt festzuhalten und weiterhin auf einen Abbau der Hygieneschutzscheiben zu verzichten.

Entsprechend wird mindestens bis zu einem anderslautenden Ergebnis in einer der kommenden Gefährdungsbeurteilungen im Kundenkontakt an der FFP2-Mskenpflicht im Jobcenter Fürth Stadt festgehalten.

 

3.    Jobcenter sind existenzsichernde Behörden. Die rechtmäßige und zweckmäßige, d. h. auch zeitnahe Leistungserbringung ist gemäß §44 b (3) sicherzustellen.

Hierzu sind ausreichende personelle Kapazitäten erforderlich.

Das Jobcenter Fürth Stadt verfügt aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels regelmäßig nicht über die laut jährlichem Kapazitätsplan als angemessen und notwendig bewilligten Mitarbeiterkapazitäten. Auch um die Belegschaft durch Krankheitsausfälle nicht noch weiter auszudünnen, kommt dem Gesundheitsschutz im Jobcenter Fürth Stadt höchste Priorität zu. FFP2-Masken schützen nicht nur gegen Corona, sondern auch gegen Influenza, Magen-Darm-Infektionen, TBC u.a.

Entsprechend behält sich die Geschäftsführerin des Jobcenters Fürth Stadt gem. § 44 d (5) vor, im Kundenkontakt auch unabhängig von Corona bis zum Abflauen der allgemeinen Krankheitswelle am FFP2-Maskengebot festzuhalten.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen einzelner Kundinnen oder Kunden wurden und werden regelmäßig Lösungen gefunden (Walk-and-Talk, besonders ausgestatteter Beratungsraum, OP-Maske).

Zum Warten im Außenbereich ist anzumerken:

Seit 01.11.2022 ist der Schalter- und Wartebereich des Jobcenters Fürth Stadt wieder geöffnet. Zu beachten ist allerdings, dass unterminierte Vorsprachen dauerhaft nur im Notfall möglich sind. Beratungen im Leistungsbereich finden weiterhin ausschließlich terminiert statt. Anders kann das seit Corona und UKR stark erhöhte Antragsaufkommen nicht bewältigt werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: