Betreff
Erläuterungen zu TOP 2 aus der Sitzung 28.11.22, Tempo 30 Cadolzburger Straße
Vorlage
SVA/0329/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, die Tempo 30-Zone einzuführen.

 


Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 28.11.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Cadolzburger Straße zwischen Breslauer Straße und Berlinstraße zu prüfen, nachdem die Verwaltung die Voraussetzungen für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung als nicht erfüllt beurteilte.

 

Nur das o. g. Teilstück der Cadolzburger Straße als Tempo 30-Zone auszuweisen erscheint aus Sicht des Straßenverkehrsamtes nicht sinnvoll. In östlicher Richtung schließt sich bereits unmittelbar ein Streckenverbot Tempo 30 bis zur Gutenbergstraße an. Im weiteren Verlauf bis zur Würzburger Straße liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.

Betrachtet man das Quartier am Scherbsgraben in Gänze so ist festzustellen, dass derzeit nur noch in den genannten Abschnitten der Cadolzburger Straße und in der Berlinstraße zwischen Cadolzburger Straße und Hardstraße Tempo 50 zugelassen ist.

Um in diesem Wohnquartier eine möglichst einheitliche Geschwindigkeitsregelung zu schaffen ist es am zielführendsten, dieses in eine einheitliche Tempo 30-Zone zu überführen. Der geplante Umfang kann der Anlage entnommen werden.

Um dabei den Belangen des ÖPNV Rechnung zu tragen, werden die maßgeblichen Knotenpunkte dem Buslinienverlauf entsprechend bevorrechtigt. Unter dieser Maßgabe begrüßt die infra fürth verkehr gmbh die Geschwindigkeitsbeschränkung, zumal sie zur Minimierung des Unfallrisikos beiträgt.

 

Seitens der Polizeiinspektion Fürth besteht ebenfalls Einverständnis mit dem Vorschlag des Straßenverkehrsamtes.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: