Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkung Bad- und Theresienstraße
Vorlage
SVA/0330/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verkehrsversuchs beauftragt.

 


Der Lärmaktionsplan der Stadt Fürth führt die Badstraße zwischen der Denglerstraße und der Theresienstraße sowie die Theresienstraße zwischen Badstraße und Schwabacher Straße als Lärmschwerpunkt 11. Als mögliche Maßnahme zur Lärmreduktion wird eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt nachts auf 30 km/h vorgeschlagen.

Analog zur Maßnahme an der Hochstraße beabsichtigt das Straßenverkehrsamt eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im vorstehenden Bereich in der Zeit von 20.00 – 6.00 Uhr zunächst probeweise als einjährigen Verkehrsversuch anzuordnen.

Um die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluieren zu können, werden vor Beginn des Verkehrsversuchs sowie währenddessen Lärmmessungen sowie Verkehrserhebungen durch OA bzw. SpA durchgeführt.

Die Polizeiinspektion Fürth ist mit dem Verkehrsversuch einverstanden.

Auch seitens der infra fürth verkehr gmbh bestehen keine Einwände, da die Linie 189 nur zwischen 5:00 Uhr und 21:15 Uhr verkehrt und somit nur in den Randzeiten von der Geschwindigkeitsbeschränkung betroffen ist.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: