Betreff
Förderzentrum Nord - Generalsanierung Außenanlagen Ergänzende Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0153/2023
Aktenzeichen
1908-270
Art
Beschlussvorlage - AL

Bau- und Werkausschuss

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die ergänzende Projektgenehmigung für die Generalsanierung der Außenanlagen des Förderzentrums Nord mit einem Gesamtkostenansatz von 1.245.000 €.

 

Stadtrat

Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Bau- und Werkausschusses und erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Generalsanierung der Außenanlagen des Förderzentrums Nord mit einem Gesamtkostenansatz von 1.245.000 €.

 


Mit Beschluss vom 20.11.2019 erteilte der Stadtrat die Projektgenehmigung für die Generalsanierung der Außenanlagen mit einem Gesamtkostenansatz von 1.030.000 € und die Durchführung der Baumaßnahme in vier Bauabschnitten, im Einzelnen:

 

Bauabschnitt

Baukosten

Baunebenkosten

Summe

BA I-IV

0 T€

20 T€

20 T€

BA I (2020)

149 T€

10 T€

159 T€

BA II (2021)

198 T€

16 T€

214 T€

BA III (2022)

268 T€

27 T€

295 T€

BA IV (2024)

322 T€

20 T€

342 T€

Summe

937 T€

93 T€

1.030 T€

 

Zwischenzeitlich ist der 1. Bauabschnitt vollständig abgeschlossen, beim 2. Bauabschnitt erfolgt noch bis Herbst 2023 die Fertigstellungspflege der Vegetationsflächen. Der 3. Bauabschnitt wurde im Januar 2023 submissioniert, die Vergabeentscheidung steht an.

Das Submissionsergebnis des 3. Bauabschnitts lag deutlich über dem Einzelkostenansatz der Kostenberechnung, so dass für die Gesamtmaßnahme gemäß der Richtlinie für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben eine ergänzende Projektgenehmigung notwendig ist.

 

Analog des im BWA am 11.01.2023 geschilderten Sachverhalts zur Baupreisentwicklung im Hochbau (GWF 0477/2022) gibt es diesen Baukostenindex auch im Bereich der Außenanlagen. Die einschlägigen statistischen Daten, auf die hierbei zurückgegriffen werden kann, unterscheiden zwar nicht zwischen den unterschiedlichen Freianlagentypen und daher gibt es auch keinen Baukostenindex für schulische Außenanlagen, aber es findet sich ein allgemeiner Baukostenindex für Außenanlagen von (Wohn-)Gebäuden. Der Wert lag 2019 bei 116,70 % und 2022 bei 145,40 % bezogen auf den Ausgangswert 100% in 2015, damit lag die Preissteigerung im Bereich Außenanlagen von 2019 auf 2022 bei 28,70% oder pro Jahr in diesem Zeitraum im Mittel bei rund 9,5%. Aus dieser allgemeinen Entwicklung der Baupreise auch im Bereich der Außenanlagen ergibt sich die Erhöhung der Gesamtkosten des Projekts wie dargestellt. Die Kostenberechnung zur Projektgenehmigung datiert vom 08.08.2019.

 

Die Gesamtkostensituation stellt sich auf Grund des oben geschilderten Sachverhalts wie folgt dar:

 

Bauabschnitt

Baukosten

Baunebenkosten

Summe

BA I-IV

0 T€

25 T€

25 T€

BA I (2021)

159 T€

09 T€

168 T€

BA II (2022)

243 T€

11 T€

254 T€

BA III (2023)

348 T€

18 T€

366 T€

BA IV (2024)

410 T€

22 T€

432 T€

Summe

1.160 T€

85 T€

1.245 T€

 

Gegenüberstellung Kostenberechnung – Kostenanschlag:

 

Bauabschnitt

Gesamtkosten alt

Gesamtkosten neu

Differenz

Steigerung

BA I-IV

20 T€

25 T€

+05 T€

+25,00%

BA I (2021)

159 T€

168 T€

+09 T€

+5,66%

BA II (2022)

214 T€

254 T€

+40 T€

+18,69 %

BA III (2023)

295 T€

366 T€

+71 T€

+24,07%

BA IV (2024 ff)

342 T€

432 T€

+90 T€

+26,32%

Summe

1.030 T€

1.245 T€

+215 T€

+20,87%

 

 

Zur Verfügung stehende Haushaultmittel:

 

Der 1. Bauabschnitt ist abgeschlossen und wurde vollständig aus der Schulpauschale auf der HhSt. 2954.9506.0000 finanziert. Die Restzahlungen für den 2. Bauabschnitt können ebenfalls auf der Schulpauschale 2954.9506.0000HR bestritten werden.

 

Für den 3. Bauabschnitt stehen auf der Haushaltsstelle 2700.9500.0000HR 300.000 € in 2023 zur Verfügung. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 66 T€ können auf der Schulpauschale 2023 (Ansatz 127.500 €) gedeckt werden, so dass für die Umsetzung des 3. Bauabschnitts keine außerplanmäßigen Mittel in 2023 benötigt werden. Sofern die ergänzende Projektgenehmigung erteilt wird, wird Ref. V/GrfA lediglich die entsprechende haushaltsrechtliche Mittelübertragung veranlassen.

 

Für den 4. Bauabschnitt stehen laut aktuellen MIP 2022-2026 in 2024 350.000 € zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsmeldungen zum Vermögenshaushalt 2024 muss der erhöhte Ansatz beantragt werden.

 

Da die Planungsleistungen durch das Grünflächenamt/Sachgebiet Planung/Neubau selbst erbracht werden, fließt ein Großteil der aufgeführten Planungskosten über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.245.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. s. o.

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

siehe Beschlussvorlage

 


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