Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien (§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege)
Vorlage
JgA/0619/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Pflegepauschale für Kinder in Vollzeitpflege wird entsprechend der vom Bayerischen Landkreistag und Städtetag empfohlenen „Pflegekinderrichtlinien“ mit Wirkung zum 01.07.2023 wie folgt übernommen:

 

 

 

 

Altersstufen:

bis vollend. 6. Lj.

bis vollend. 12 Lj.

ab 13. Lj.

 

Vollzeitpflege bisher

 

923 €

 

1.041 €

 

1.197 €

Vollzeitpflege

ab 01.07.2023

 

974 €

 

1.104 €

 

1.276 €

darin Anteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes

 

624 €

 

754 €

 

926 €

Wochenpflege 

5 Tage bisher

 

785 €

 

885 €

 

1.017 €

Wochenpflege

5 Tage (= 85 %)

ab 01.07.2023

 

 

828 €

 

 

938 €

 

 

1.085 €

Wochenpflege

6 Tage bisher

 

854 €

 

963 €

 

1.107 €

Wochenpflege

6 Tage (= 92,5 %)

ab 01.07.2023

 

 

901 €

 

 

1.021 €

 

 

1.180 €

 


Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 04.02.2005 wurden für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen.

Die letzte Anpassung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege in Fürth erfolgte mit Wirkung zum 01.07.2022.

 

Die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags vom 14.12.2022 liegt vor (vgl. Anlage).

 

Das SGB VIII (§ 39 ff.) verpflichtet dazu, bei Vollzeitpflegen den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten der Erziehung sowie darüberhinausgehenden Sonderbedarf (z.B. Kindergartenbeitrag, Erstausstattung, Krankenhilfe) und wird in den Empfehlungen gleichermaßen geregelt.

 

Die (Vollzeit-)Pflegefamilien sind ein wichtiger Teilbereich in der Jugendhilfe. Sie bieten Kindern und Jugendlichen bei Bedarf eine langfristige Bleibeperspektive und eine gute Chance für ein gelingendes Aufwachsen in einem intakten Familienverbund. Für den Fachdienst bleibt es nach wie vor eine Herausforderung, die passende Familie zu finden und Pflegeeltern auf ihre Eignung hin zu beurteilen. Die Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden sind sehr hoch. Es gibt eine Vielzahl gewünschter Kompetenzen und ebenso viele Ausschlusskriterien. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege durch Verwandte sichergestellt werden kann und Pflegegeld gewährt werden soll.

 

Die umliegenden Jugendämter (Erlangen, Nürnberg, Nürnberger Land, Landkreis Fürth) übernehmen die Anpassung der Pauschalen entsprechend der vorliegenden Empfehlungen. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr nicht ausreichend Pflegestellen zu gewinnen bzw. sich die vorhandenen Pflegeeltern abzuwerben. Dies würde zu einem Anstieg der kostenintensiveren stationären Hilfen führen.

 

Finanzielle Auswirkung:

Von der Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei ihren Pflegeeltern leben. Zum Stichtag 31.12.2021 sind aktuell rd. 50 von insgesamt ca. 60 Pflegekindern in Vollpflegefamilien betroffen. Für auswärtig untergebrachte Kinder gelten die Pflegesätze der dortigen Jugendämter.

 

Dafür ist 2023 wiederum ein Betrag von 800.000 Euro eingestellt. Dieser Ansatz dürfte jedoch gemäß Rechnungsergebnis 2022 und prognostizierter Mehrausgaben durch die hiermit zum Beschluss vorgelegte Erhöhung im HH-Jahr 2023 um ca. 50.000,- € überschritten werden.

 

Die aktuelle Anpassung selbst ergibt jährliche Mehrausgaben in Höhe von ca. 35.000 Euro. Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet.

 

Die alternative Unterbringung der Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen würde rund vier bis fünfmal höhere Kosten verursachen. Höhere Fallzahlen in der Vollzeitpflege sind deshalb wünschenswert, weil sie insgesamt kostendämpfend wirken.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

35.000

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. s. Sachverhalt

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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