Betreff
Klimaschutz Monitoring und Controlling
Vorlage
OA/0561/2023
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, ein Vergabeverfahren für das Klimaschutz-Monitoring und Controlling entsprechend dem vorgestellten Vorgehen einzuleiten.


Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts wurden die Notwendigkeit und Ziele eines Klimaschutz-Controlling und Monitoring-Instruments im Teil „7. Controlling & Monitoring“ eingehend beschrieben. Monitoring und Controlling sind zudem wesentliche Bestandteile der Förderung, welche den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zwingend voraussetzt.

 

Im Prozess zur Definition der Anforderungen und Ziele eines entsprechenden Instruments bzw. Software-Tools wurden alle relevanten Stellen innerhalb der Verwaltung (SpA, OrgA, Smart City, ZVS, Käm etc.) sowie die infra fürth gmbh eingebunden.

 

Im nächsten Schritt sollen nun ein entsprechendes Vergabeverfahren sowie die anschließende Einführung eines entsprechenden Instruments eingeleitet werden. Da für die vorgesehenen Einsatzzwecke i.d.R. „Software as a Service“-Modelle zur Anwendung kommen, fallen jährliche Kosten an. Diese Kosten hängen auch vom Umfang der letztlich zur Anwendung kommenden Bausteine ab. Daher ist mit laufenden Kosten von etwa 45.000 - 55.000 € pro Jahr zu rechnen.

 

Hintergrund:

 

Das Klimaschutz-Monitoring und Controlling soll dazu dienen die Klimaschutzmaßnahmen bzw. die generellen Bemühungen der Stadt Fürth bezüglich Klimaschutz und Klimawandelanpassung kontinuierlich zu überprüfen und entsprechend zur Berichterstattung sowie zur öffentlichen Kommunikation dienen. Weiterhin sollen dadurch die Erfordernisse des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung weiter verankert werden.

 

Überprüfung der Fortschritte im Klimaschutz

 

Energie- und THG-Bilanz

Mit dem Monitoring- und Controlling Instrument sollen künftig die Erfassung der Energie- und THG-Daten entsprechend der bisherigen Bilanzierungssystematik (BISKO) fortgeführt werden. Der Fortschritt der THG-Minderung soll zudem auf dem im IKSK ermittelten THG-Restbudget der Stadt Fürth bezogen werden, um die Fortschritte in einen konkreten Bezug zu setzen.

 

Maßnahmen-Monitoring und Controlling

Die Entwicklung der Energieverbräuche und THG-Emissionen sollen in Bezug zu den Maßnahmen gesetzt werden. Es sollen weitere Indikatoren zur differenzierten Bewertung von Maßnahmen und Maßnahmenpaketen definiert werden. Dabei sollen insbesondere auch Maßnahmen mit indirekter Wirkung oder ohne THG-Emissionsbezug berücksichtigt werden.

 

Ein solches Instrument soll dabei unterstützen Unterziele auf Maßnahmenebene abzuleiten bzw. zu definieren. Es soll möglich sein, Maßnahmen anhand bestimmter Kriterien zu aggregieren sowie Maßnahmen in ihren Zusammenhängen zu verknüpfen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen bei Bedarf ergänzt werden können und die Möglichkeit bestehen, weitere städtische Konzepte und Strategien mit Klima- bzw. THG-Bezug mit deren zugehörigen Maßnahmen einzubinden.

 

Modellierung von Szenarien und Ermittlung von Potenzialen

 

Szenarien

Maßnahmen zum Klimaschutz können nicht als statische Vorgaben betrachtet werden, sondern können und müssen kontinuierlich an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Daher soll ein entsprechendes Instrument auch die Möglichkeit eröffnen, anhand von Zukunftsszenarien mögliche Entwicklungspfade zur THG-Reduktion basierend auf den städtischen Klimaschutzzielen einerseits und anhand von lokalen Potenzialen andererseits abzuleiten bzw. zu veranschaulichen. Dies soll ebenso innerhalb der Sektoren bzw. Teilsektoren möglich sein.

 

Potenziale / Digitaler Zwilling

Das Instrument soll basierend auf den relevanten Sektoren bzw. Teilsektoren bei der Analyse weiterer lokaler Potenziale unterstützen. Daher ist eine Rückkopplung bzw. Verknüpfung von Potenzialen mit den Maßnahmen notwendig, um die Maßnahmen besonders auch im Hinblick auf deren Reduktionspotenzial zu steuern.

 

Darüber hinaus soll es möglich sein, weitere relevante städtische bzw. stadtplanerische Daten und deren räumliche Beziehung darzustellen, um somit anhand von räumlich verortbaren Potenzialen und Strukturen weitere Handlungsempfehlungen bzw. Unterstützung für die künftige Stadtplanung bzw. Stadtentwicklung zu bieten. Die Simulationen künftiger Entwicklung sollen mittels eines digitalen Zwillings realisierbar sein. Dadurch soll ebenso der Bereich der Digitalisierung weiter vorgebracht werden. Das Vergabeverfahren wird in enger Abstimmung mit Referat V/SpA – Vermessung erfolgen um Doppelstrukturen zu vermeiden.

 

 

Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Klimaschutzmaßnahmen

 

Innerhalb des Maßnahmencontrollings sollen neben der Wirkung auf die THG-Reduktion auch weitere Nutzen, insbesondere der Maßnahmen ohne (direkte) Auswirkungen auf THG, aufgezeigt werden. Hierbei sollen auch die einzusetzenden Finanzmittel einbezogen werden.

Daher soll es möglich sein im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung Kosten für die Umsetzung anhand von bereits in das Instrument integrierten Kostenschätzungen bzw. -modellen abzuschätzen. Diese sollen im Bedarfsfall auch auf Basis eigener Berechnungen anpassbar sein. Eine Verknüpfung dieser Kosten mit relevanten Indikatoren soll dazu dienen die Wirkung der Investitionen zu veranschaulichen. Dabei sollen jedoch nicht nur alleine die Investitions- und Betriebskosten für bestimmte Maßnahmen, sondern auch volkswirtschaftliche Zusatznutzen (bspw. Steuereinnahmen) sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Umweltkosten (bspw. CO2, Gesundheitskosten) berücksichtigt werden.

Zudem sollte eine nachgelagerte Überprüfung von aufgewandten Kosten in Bezug zu den THG-Einsparungen, zugehörigen Indikatoren (bspw. Modal Split) möglich sein.

 

Eine Rückkopplung der erreichten Ziele anhand von Indikatoren und Kosten auf die jeweils übergeordneten Bereiche und einzelnen Maßnahmen(-pakete) kann so zur weiteren Ausgestaltung der Fortführung bzw. Weiterentwicklung von Maßnahmen dienen.

 

Kommunikation der Fortschritte im Klimaschutz

 

Neben dem eigentlichen Monitoring- und Controlling-Zweck ist vorgesehen, dieses Instrument auch zum Zweck der Kommunikation bzw. Information einzusetzen. Daher sollen die Fortschritte zu wesentlichen Kennwerten bzw. für die unterschiedlichen Bereiche allgemein verständlich und grafisch aufbereitet werden, um so der Information der Öffentlichkeit zu dienen. Diese aufbereiteten Informationen sollen zudem auch als Grundlage für die Berichterstattung an die politischen Gremien bzw. die Verwaltung herangezogen werden.

Eine direkte Einbindung vorhandener Datenquellen, wo möglich auch in Echtzeit, soll daher ebenfalls möglich und künftig auch erweiterbar sein.

 

Verankerung des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung

 

Innerhalb der Verwaltung soll künftig, wo möglich und sinnvoll, auch eine kontinuierliche Erfassung von Arbeitsständen zu den jeweiligen Maßnahmen möglich sein. Auch soll zumindest eine grobe Strukturierung der Verantwortlichkeiten, der (personellen) Ressourcenplanung sowie der Projektabschnitte und Meilensteine mit einem entsprechenden Instrument abbildbar sein.

Zudem muss das Datenmanagement eigenständig durch die Stadtverwaltung möglich sein.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

45.000-55.000

 

nein

x

ja

45.000-55.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 1140.6588.9010

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: