Betreff
Bericht zum Schallschutzfensterprogramm der Stadt Fürth
Vorlage
OA/0567/2023
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Der Stadtrat hat am 21.04.2021 den Lärmaktionsplan 2020 (Stufe 3) beschlossen. Als Maßnahme mit lokaler Wirksamkeit für die Lärmschwerpunkte ist dort die Auflage eines „Förderprogramms Lärmschutzfenster“ (Maßnahme L1) vorgeschlagen. Ziel der Fördermittel ist die Mehrkosten für einen besseren Schallschutz abzumildern und einen Anreiz zu bieten, bei einer notwendigen Erneuerung der Fenster, den Lärmschutz für die Bewohnenden zu berücksichtigen. Nach Vorbereitung der Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 29.07.2021 das Förderprogramm mit einem jährlichen Fördervolumen von 50.000 € beschlossen. Das Förderprogramm konnte somit zum Jahr 2022 an den Start gehen.

 

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, die Hauseigentümer*innen müssen einen Eigenanteil leisten. Die Förderung beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten und ist zugleich durch folgende Höchstbeträge begrenzt:

 

           Fenster/Fenstertüren:  250 Euro / Quadratmeter Fensterfläche

           Rollladenkästen: 250 Euro / Stück

           Schalldämmlüfter: 200 Euro / Stück

 

Mit diesem Budget lassen sich ca. 50 – 100 Schallschutzfenster pro Jahr fördern.

 


Im Jahr 2022 gingen bei der Verwaltung nur wenige Anfragen zum Förderprogramm sowie sechs Anträge auf Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern- und -fenstertüren ein. Diese wurden wie folgt bearbeitet:

 

  • Zwei Anträge mussten abgelehnt werden, da die Voraussetzungen gemäß den Förderrichtlinien nicht erfüllt waren (Einbau von Schallschutzfenster in einen Wintergarten bzw. an der Gebäuderückseite).
  • Ein genehmigungsfähiger Antrag wurde auf Grund der geringen möglichen Förderhöhe zurückgenommen.
  • Ein Antrag liegt bisher nur unvollständig vor, die erforderlichen Unterlagen wurden noch nicht nachgereicht.
  • Bei einem förderfähigen Vorhaben konnte der Förderbetrag noch nicht ausbezahlt werden, da die Maßnahmenumsetzung wohl noch nicht erfolgt ist (die Vorlage der Schlussrechnung steht aus).
  • Ein Fördervorhaben konnte vollständig bearbeitet werden, es wurde ein Zuschuss von 3.741,75 € gewährt.

 

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 50.000 € wurden im Jahr 2022 somit lediglich 3.741,75 € ausbezahlt.

 

Weitere Vorgehensweise

Bisher ist die Nachfrage zum Förderprogramm äußerst zurückhaltend. Dies ist wohl auf die hohen (Eigen-)Kosten für den Austausch der Fenster bei zur Zeit hohen Material- und Arbeitskosten im Bau- und Handwerksbereich zurückzuführen. In den benachbarten Städten wurden diesbezüglich ähnliche Erfahrungen gemacht.

 

Um das Förderprogramm bekannter zu machen und damit auch die Nachfrage zu erhöhen, sind folgende Maßnahmen geplant:

 

  1. Eine prominentere Präsentation des Förderprogrammes auf der Internetseite der Stadt Fürth, um evtl. Anspruchsberechtigte auch zufällig auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen.

 

  1. Ein gezieltes Anschreiben aller Eigentümer von Wohnanwesen im Bereich der Lärmschwerpunkte mit Informationen zum Förderprogramm der Stadt Fürth.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: