Betreff
Rundfunkmuseum Fürth - Bericht über die Tätigkeiten im Rahmen des Fördermittelmanagements des Referat IV
Vorlage
Rf. IV/0137/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

1.         Übersicht zum aktuellen Stand der Fördermittel

 

Das Rundfunkmuseum Fürth erhält Fördermittel von:

           der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), 4,5 Mio.

           vom Bayerischen Kulturfonds

           der Bayerischen Landesstiftung und

           der Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern.

 

Insgesamt 6 Mio. € für die Sanierung und die museale Neugestaltung.

Die Mittel der BKM und die des Bayerischen Kulturfonds sind etatisiert und in Aussicht gestellt. Es erfolgt nun die Antragstellung.

 

2.         Die Antragsverfahren nach RZBau

In einem Koordinierungsgespräch im Dezember haben sich die Fördermittelgeber auf einen Fahrplan und die weiteren Schritte geeinigt. Der Bund koordiniert das gesamte Antragsverfahren. Jeder Fördermittelgeber erstellt einen eigenen Zuwendungsbescheid.

 

           Bis Ende März erfolgt die Einreichung der Antrags- und Bauunterlagen

           Danach Feststellung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben im Rahmen der baufachlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfung

           Und Zuwendungsbescheid

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist die Kulturstiftung Fürth. Zwischen der Stadt Fürth und der Kulturstiftung Fürth regeln folgende Verträge die Beziehungen und den Finanzfluss:

 

Erbbaurechtsvertrag

Die Stadt Fürth bestellt das Erbbaurecht für Grundstück und Gebäude für die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, damit diese das Gebäude sanieren kann.

 

Zustiftungsvereinbarung

Ergänzung zur Vereinbarung vom 05.03.2002. Regelt, dass die Stadt Fürth den voraussichtlich anfallenden Negativsaldo aus Einnahmen und Ausgaben der Sanierung und Neugestaltung des Rundfunkmuseums übernimmt.

 

Fördervereinbarung

Regelt, dass die Stadt Fürth die Kulturstiftung mit 3 Mio. Euro fördert, um den Eigenanteil für die Förderung von Bund und Land zu finanzieren.

 

Nutzungsüberlassungsvertrag

Die Kulturstiftung Fürth überlässt der Stadt Fürth nach vollständiger Museumseinrichtung das Gebäude und die beiden Grundstücke zur Nutzung. Er regelt den großen und den kleinen Bauunterhalt sowie die Nebenkosten.

 

 

3.         Die Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern

 

Die Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern ist Gutachter, Berater und Fördermittelgeber in einem.

 

Als Fördermittelgeber

Die Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern fördert Projekte im jährlichen Turnus. Das heißt, die Mittel müssen jährlich neu beantragt werden. Die Landesstelle fördert das Rundfunkmuseum in den Bereichen Personal, Museumsgestaltung und Depot/Sammlung. Für die Stelle "Wissenschaftliche Mitarbeit Sammlung" war die Landesstelle sogar bereit eine mehrjährige Förderung zu bewilligen. Im Gegenzug verpflichtete sie die Stadt Fürth, die Stelle nach Ablauf des Projekts zu verstetigen.

Im ursprünglichen Finanzierungsplan war die Förderung der Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen insgesamt mit 45.000 € geplant. Allein 2022 wurden mehr Mittel bewilligt. Und in den kommenden Jahren werden weitere Anträge gestellt.

 

Als Gutachter

Sowohl der Antrag beim Bund als auch die Anträge beim Land Bayern werden von der Landesstelle begutachtet. Sie führt nach Abschluss der Maßnahme die Verwendungsnachweisprüfung für die neue museale Dauerausstellung (KG 600/KG700) durch.

Die in Aussichtstellung der Fördermittel beruht ebenfalls auf einem Gutachten der Landesstelle. Diese positive Begutachtung beruhte auch auf dem als innovativ angesehenen Konzept für die Neugestaltung, das die Museumsleitung und das Team erarbeitet haben.

Es gibt derzeit kein anderes Museum in Bayern, das eine so hohe Förderung gemessen an der Gesamtkostensumme erhält. Das Rundfunkmuseum ist hier einzigartig in Bayern, so die Landesstelle.

 

Als Berater

Die Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern berät das Rundfunkmuseum Fürth als Fachstelle auf verschiedenen Ebenen, hauptsächlich aber in Fragen der Museumsgestaltung aber auch baulich museal.

 

4.         Was der BKM wichtig ist

 

           Darlegung des erheblichen Bundesinteresses im Antrag

           Bericht zu den jährlichen Besucherzahlen

           Bindungsfrist von 25 Jahren für das Gebäude und 10 Jahre für die Ausstattung

           Kunst am Bau: innerhalb des Budgets und 1,5 % der Kostengruppen 300 und 400 (Bau).

           Berücksichtigung der Baupolitischen Ziele der Bundesregierung: Nachhaltiges Bauen, Barrierefreies Bauen und Energieeffizienz


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Fördermittel für die Neugestaltung des Rundfunkmuseums