1. Übersicht
zum aktuellen Stand der Fördermittel
Das Rundfunkmuseum Fürth erhält Fördermittel von:
• der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), 4,5 Mio.
• vom Bayerischen Kulturfonds
• der Bayerischen Landesstiftung und
• der Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern.
Insgesamt 6 Mio. € für die Sanierung und die museale Neugestaltung.
Die Mittel der BKM und die des Bayerischen Kulturfonds sind etatisiert und in Aussicht gestellt. Es erfolgt nun die Antragstellung.
2. Die
Antragsverfahren nach RZBau
In einem Koordinierungsgespräch im Dezember haben sich die Fördermittelgeber auf einen Fahrplan und die weiteren Schritte geeinigt. Der Bund koordiniert das gesamte Antragsverfahren. Jeder Fördermittelgeber erstellt einen eigenen Zuwendungsbescheid.
• Bis Ende März erfolgt die Einreichung der Antrags- und Bauunterlagen
• Danach Feststellung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben im Rahmen der baufachlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfung
• Und Zuwendungsbescheid
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist die Kulturstiftung Fürth. Zwischen der Stadt Fürth und der Kulturstiftung Fürth regeln folgende Verträge die Beziehungen und den Finanzfluss:
Erbbaurechtsvertrag
Die Stadt Fürth bestellt das Erbbaurecht für Grundstück und Gebäude für die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, damit diese das Gebäude sanieren kann.
Zustiftungsvereinbarung
Ergänzung zur Vereinbarung vom 05.03.2002. Regelt, dass die Stadt Fürth den voraussichtlich anfallenden Negativsaldo aus Einnahmen und Ausgaben der Sanierung und Neugestaltung des Rundfunkmuseums übernimmt.
Fördervereinbarung
Regelt, dass die Stadt Fürth die Kulturstiftung mit 3 Mio. Euro fördert, um den Eigenanteil für die Förderung von Bund und Land zu finanzieren.
Nutzungsüberlassungsvertrag
Die Kulturstiftung Fürth überlässt der Stadt Fürth nach vollständiger Museumseinrichtung das Gebäude und die beiden Grundstücke zur Nutzung. Er regelt den großen und den kleinen Bauunterhalt sowie die Nebenkosten.
3. Die
Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern
Die Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern ist Gutachter, Berater und Fördermittelgeber in einem.
Als Fördermittelgeber
Die Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern fördert Projekte im jährlichen Turnus. Das heißt, die Mittel müssen jährlich neu beantragt werden. Die Landesstelle fördert das Rundfunkmuseum in den Bereichen Personal, Museumsgestaltung und Depot/Sammlung. Für die Stelle "Wissenschaftliche Mitarbeit Sammlung" war die Landesstelle sogar bereit eine mehrjährige Förderung zu bewilligen. Im Gegenzug verpflichtete sie die Stadt Fürth, die Stelle nach Ablauf des Projekts zu verstetigen.
Im ursprünglichen Finanzierungsplan war die Förderung der Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen insgesamt mit 45.000 € geplant. Allein 2022 wurden mehr Mittel bewilligt. Und in den kommenden Jahren werden weitere Anträge gestellt.
Als Gutachter
Sowohl der Antrag beim Bund als auch die Anträge beim Land Bayern werden von der Landesstelle begutachtet. Sie führt nach Abschluss der Maßnahme die Verwendungsnachweisprüfung für die neue museale Dauerausstellung (KG 600/KG700) durch.
Die in Aussichtstellung der Fördermittel beruht ebenfalls auf einem Gutachten der Landesstelle. Diese positive Begutachtung beruhte auch auf dem als innovativ angesehenen Konzept für die Neugestaltung, das die Museumsleitung und das Team erarbeitet haben.
Es gibt derzeit kein anderes Museum in Bayern, das eine so hohe Förderung gemessen an der Gesamtkostensumme erhält. Das Rundfunkmuseum ist hier einzigartig in Bayern, so die Landesstelle.
Als Berater
Die Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen in Bayern berät das Rundfunkmuseum Fürth als Fachstelle auf verschiedenen Ebenen, hauptsächlich aber in Fragen der Museumsgestaltung aber auch baulich museal.
4. Was der
BKM wichtig ist
• Darlegung des erheblichen Bundesinteresses im Antrag
• Bericht zu den jährlichen Besucherzahlen
• Bindungsfrist von 25 Jahren für das Gebäude und 10 Jahre für die Ausstattung
• Kunst am Bau: innerhalb des Budgets und 1,5 % der Kostengruppen 300 und 400 (Bau).
• Berücksichtigung der Baupolitischen Ziele der Bundesregierung: Nachhaltiges Bauen, Barrierefreies Bauen und Energieeffizienz
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Fördermittel für die Neugestaltung des Rundfunkmuseums