Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) in Höhe von 98.180.730 € (Anlage 2) und der Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von 11.607.500 € (Anlage 3) sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung in Höhe von 1.627.520 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalte 3) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 2 + 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das Haushaltsjahr 2023 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.
98.180.730 €
sowie Haushaltseinnahmereste i. H. v.
11.607.500 €
übertragen werden.
Bei den Haushaltsausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (73.450.000 €) eine Erhöhung um rd. 24,7 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2022 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von 159,6 Mio. € wurden rd. 48,2 Mio. € kassenwirksam verausgabt.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung der Investitionsausgaben um 5,5 Mio. €.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2022/2023“ (Anlage 2) und dem „Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2022/2023“ (Anlage 3).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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