Betreff
Übertragung der Haushaltsreste (Vermögenshaushalt) 2022/2023
Vorlage
Käm/0955/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) in Höhe von 98.180.730 € (Anlage 2) und der Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von 11.607.500 € (Anlage 3) sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung in Höhe von 1.627.520 € wird zugestimmt.

Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalte 3) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 2 + 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.


Auf das Haushaltsjahr 2023 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.

 

                                                                               98.180.730 €

 

sowie Haushaltseinnahmereste i. H. v.

 

                                                                               11.607.500 €

 

übertragen werden.

 

Bei den Haushaltsausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (73.450.000 €) eine Erhöhung um rd. 24,7 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2022 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von 159,6 Mio. € wurden rd. 48,2 Mio. € kassenwirksam verausgabt.

Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung der Investitionsausgaben um 5,5 Mio. €.

 

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2022/2023“ (Anlage 2) und dem „Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2022/2023“ (Anlage 3).


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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