Betreff
Klinikum Fürth; Änderung der Unternehmenssatzung
Vorlage
Rf. II/0308/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Vom Sachvortrag der Finanzreferentin wird zustimmend Kenntnis genommen. Ausgehend hievon erlässt der Stadtrat die – lt. Anlage 1 beigefügte – Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen „Klinikum Fürth“.


Die Unternehmenssatzung bestimmt bisher, dass der Vorstand aus einer Person besteht. Im Grunde ist das so auch ausreichend und sinnvoll. Jedoch sind Konstellationen möglich, wo die Satzungsregelung zu starr ist.

Insbesondere im Fall einer (planmäßigen) Vorstandsnachfolge kann es nicht nur unvermeidbar sondern auch wünschenswert sein, dass sich der bisherige und der neue Vorstand für einen gewissen Zeitraum „überlappen“, damit der Wissenstransfer möglichst gut gelingt. Das lässt die Unternehmenssatzung bisher aber nicht zu, da es bis dato eben immer nur eine Vorstandsperson geben darf.

Die empfohlene Satzungsänderung (vgl. Anlage 1 sowie die synoptische Darstellung in der Anlage 2) schafft hier Abhilfe. Einerseits soll ein 1-köpfiger Vorstand die Regel bleiben. Im Ausnahmefall, also insbesondere für das vorstehend Beschriebene, soll jedoch gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 (neu) ein 2-köpfiger Vorstand zugelassen werden. Dies hat dann auch Auswirkungen auf die rechtliche Vertretung des Kommunalunternehmens nach außen. Ein 2-köpfiger Vorstand würde das Kommunalunternehmen im Rechtsverkehr nicht einzeln sondern gemeinschaftlich vertreten, vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 (neu). Zwar kann dies im Verhinderungsfalle eines der beiden Vorstandsmitglieder gewisse praktische Hürden bedeuten. Aber der 2-köpfige Vorstand soll ja ohnehin nur ein zeitlich befristeter Ausnahmefall sein.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

ca. 300

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die Veröffentlichungskosten für die Änderungssatzung (im Fürther Amtsblatt) trägt das Klinikum Fürth.

 


Anlage 1: Änderungssatzung

Anlage 2: Synopse