Dem vorgelegten Vorplanungsentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Projektgenehmigung zu erarbeiten.
Entlang der Friedlandstraße
besteht derzeit keine Radinfrastruktur, sodass der Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt wird. Im Zuge der
Planungen zur Erneuerung des Bahnübergangs am HP Alte Veste (BWA SpA/1022/2022)
ist Radinfrastruktur entlang der Friedlandstraße bis zur Höhe „Clara und Dr.
Isaak Hallemann Schule“ vorgesehen. Als Lückenschluss soll anknüpfend an diese
Planung auch auf dem weiteren Stück der Friedlandstraße bis zur Straße Am
Europakanal Radinfrastruktur hergestellt werden.
Der Abschnitt ist weder Teil einer Radvorrangroute,
noch einer Zubringerstrecke im Radnetz (BWA SpA/1008/2022). Entlang der
Friedlandstraße gilt im Bestand Tempo 50, wobei im überwiegenden Teil die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Grund der angrenzenden Schule auf
30 km/h festgelegt ist (Abbildung 1).
Der
Mindeststraßenquerschnitt für eine regelkonforme Einrichtung von beidseitigen
Schutzstreifen ohne Mindestmaße beträgt 7,50 m (1,50 m
(Schutzstreifen) + 4,50 m (Fahrbahn) + 1,50 m (Schutzstreifen)). Der
Straßenquerschnitt entlang der Friedlandstraße beträgt an einigen Zwangspunkten
≤ 7,00 m. Da bei dieser Breite eine Einrichtung von beidseitigen
Schutzstreifen nicht im Sinne einer sicheren und komfortablen Radinfrastruktur
ist, soll in Hinblick auf das Gefälle für die ansteigende Fahrtrichtung ein
Schutzstreifen mit 1,50 m Breite und für die abfallende Fahrtrichtung
eine Piktogrammkette mar
kiert
werden (Abbildung 2 und 3).
Abbildung 2: Querschnitt Friedlandstraße, Verortung: siehe Lageplan
Von der Anlage schmaler Schutzstreifen (1,25 m)
wird abgesehen. Hierbei wird auf die Forschungsergebnisse zu größeren
Überholabständen im Mischverkehr, im Vergleich zu geringen Abständen bei
schmalen Schutz- und Radfahrstreifen verwiesen[1]. In dieser Untersuchung hat sich gezeigt, dass sich
Kfz fahrende beim Überholen nicht an der Radfahrenden Person, sondern an der
Markierung orientieren. Besonders bei schmalen Schutzstreifen (<1,50 m)
werden somit die 1,50 m Mindestüberholabstand häufig nicht eingehalten.
Die Überholabstände im Mischverkehr fallen dagegen größer aus. Durch die
fehlende linienhafte Markierung wird sich hierbei an der Person orientiert. Aus
diesem Grund wird die Führung im Mischverkehr (mit Piktogrammunterstützung) der
Herstellung von schmalen Schutzstreifen vorgezogen.
Im Bereich der Einmündung Am Europakanal sollen
beidseitig Schutzstreifen mit ≥ 1,50 m Breite angelegt werden.
Der weitläufige Einmündungsbereich wird somit optisch verengt und strukturiert.
Die Planung wurde im Jour-Fixe „Runder Tisch Radverkehr“ vorgestellt und
einstimmig so begrüßt. Die Wünsche und Anregungen des Gremiums wurden
beachtetet.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um Markierungsarbeiten,
bei denen die Fahrbahnkanten unberührt bleiben.
[1] TU Berlin; GDV/UDV [Hg] 2019: Sicherheit und Nutzbarkeit markierter Radverkehrsführungen – Forschungsbericht Nr. 59, S. 66-69.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
25.000 € |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1_Lageplan_RVA Friedlandstraße
Anlage 2_128098_Klimaprüfung
Anlage 3_128098_Klimaprüfung_Auswertung
Anlage 4_Instruktionszusammenfassung Friedlandstraße Piktogrammkette