Betreff
Wanderbaumallee - Fortführung des Konzeptes 2023
Vorlage
GrfA/0156/2023
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Das Konzept der „Initiative Wanderbaumallee“ für 2023 wird begrüßt und genehmigt.

 

Abweichend von der bestehenden Beschlusslage wird ergänzt/geändert:

1.    Die Standzeit der Wanderbaumallee am jeweiligen Standort kann auf bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden.

2.    Dem Wunsch der Initiative auf eine andere Pflanzenauswahl, d.h.

Solitärsträucher anstelle von Bäumen, wird entsprochen.

3.    Einer temporären Inanspruchnahme für die Dauer der Aktion am jeweiligen Standort von Stellplätzen wird zugestimmt.

4.     Die Stadt Fürth übernimmt die Kosten für die mögliche verkehrsregelnden Maßnahmen (Halteverbotsschilder, Absperrungen u. ä.) der beauftragten Fremdfirmen bis zu einer Gesamthöhe von max. 2.000 € für alle möglichen Standorte sowie die Kosten für die Beschaffung der Pflanzen.

5. Einer temporären Inanspruchnahme für die Dauer der Aktion am jeweiligen 

      Standort von Stellplätzen

5.1 wird zugestimmt.

oder

5.2 nicht zugestimmt.

 


Rückblick auf 2022

 

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 02.02.2022 bzw. 06.04.2022 wurde das Konzept der „Initiative Wanderbaumallee“ für 2022 mit folgenden Unterpunkten genehmigt:

 

·                     Finanzierung der Bäume aus der Baumschutzablöse, sofern die Bäume nach Ende der Aktion im Stadtgebiet dauerhaft eingepflanzt werden

·                     Erlass der Gebühren für verkehrsrechtliche Erlaubnisse und Sondernutzungen

·                     Logistische Unterstützung der Initiative

·                     keine finanzielle Beteiligung der Stadt Fürth

·                     Standzeit pro Standort max. vier Wochen

·                     Möglichst keine Inanspruchnahme von Kfz-Stellplätzen

 

Zwischenzeitlich ist die Aktion für 2022 beendet, die Bäume wurden im öffentlichen Grün eingepflanzt (1 St. in der Cadolzburger Straße, 1 St. im Stadtpark, 4 St. in der Friedensanlage).

 

Seitens der im Baureferat beteiligten Ämter (Tiefbauamt und Grünflächenamt) kann eine positive Bilanz gezogen werden. Die Zusammenarbeit mit der Initiative Wanderbaumallee war reibungslos. Die logistische Unterstützung im Tiefbauamt beschränkte sich auf die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, Gebühren hierfür wurden gem. Beschluss nicht in Rechnung gestellt.

 

Die logistische Unterstützung des Grünflächenamts beschränkte sich auf Abstimmungsgespräche, Treffen, Beschaffung der Pflanzen, Beratung und sonstige Unterstützungsleistungen. Bis zum Ende der Aktion sind dafür ca. zwei Arbeitstage bei der Sachgebietsleitung Baumpflege angefallen sowie zwei Arbeitstage für das Auspflanzen der Bäume und Einpflanzen an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet.

 

Gemäß Beschluss wurde keine finanzielle Unterstützung der Stadt Fürth mit Ausnahme der Finanzierung der Pflanzen aus der Baumschutzablöse gewährt. Lediglich beim Standort Hallemannstraße wurden die Absperrkosten in Höhe von ca. 700 € aus dem Budget des Tiefbauamtes bezahlt und das Grünflächenamt stellte aus seinem Bestand das Baumsubstrat zur Verfügung ohne dies der Initiative weiter zu verrechnen.

 

Weiterführung des Projekts

 

Mit E-Mail vom 28.10.2022 an das Direktorium und Mitglieder des Fürth Stadtrats bedankt sich die Initiative Wanderbaumallee insgesamt bei der Stadtverwaltung für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit und weist auf die überwiegend positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung hin. Nachdem sich das Konzept nach Ansicht der Initiative bewährt hat, ist eine Fortführung der Aktion in 2023 vorgesehen, jedoch mit folgenden gewünschten Änderungen gegenüber 2022:

 

·                     Andere Pflanzenauswahl (Solitärbüsche und -sträucher anstelle von Bäumen)

·                     Verlängerung der Standzeit am jeweiligen Standort auf sechs Wochen

·                     Übernahme der Kosten der Verkehrsabsicherung durch Fremdfirmen

·                     Inanspruchnahme von Kfz-Stellplätzen an den Standorten, an denen die Gehwegbreite nicht ausreicht

 

Im Bau- und Werkausschuss am 07.12.2022 wurde vom Baureferat eine Fortführung der Aktion empfohlen und abweichend von der bisherigen Beschlusslage folgende Ergänzungen bzw. Änderungen vorgeschlagen:

 

1.    Die Standzeit der Wanderbaumallee am jeweiligen Standort kann auf bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden.

2.    Dem Wunsch der Initiative auf eine andere Pflanzenauswahl, d.h. Solitärsträucher anstelle von Bäumen, wird entsprochen.

3.    Einer temporären Inanspruchnahme für die Dauer der Aktion am jeweiligen Standort von Stellplätzen wird zugestimmt.

4.    Die Stadt Fürth übernimmt zusätzlich die Kosten für die verkehrsregelnden Maßnahmen (Halteverbotsschilder, Absperrungen u. ä.) der beauftragten Fremdfirmen sowie die Kosten für die Beschaffung der Pflanzen.

 

Ein Beschluss wurde jedoch nicht gefasst, da den BWA-Mitgliedern Details wie z. B. die Standorte 2023 gefehlt haben. Der BWA beauftragte die Verwaltung, von der Initiative ein genaues Konzept erarbeiten zu lassen und dem BWA am 1. Februar 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen, insbesondere in Bezug auf die beabsichtigten Straßen und ob sich ggfs. Parkplätze oder Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden sollen und ggfs. Kosten entstehen.

 

Eine Vorlage im BWA am 01.02.2023 konnte jedoch durch die Verwaltung nicht erstellt werden, da die gewünschten Konkretisierungen der Aktion erst am 26.01.2023 bzw. 26.02.2023 bei der Stadt Fürth eingegangen sind.

 

Die Initiative benennt mit Schreiben vom 26.02.2023 folgende Standorte

 

Oststadt:

·         Tannenstraße

·         Lobitzstraße

·         Sommerstraße

 

Südstadt:

 

·         Ludwigstraße

·         Simonstraße / Holzstraße

·         Amalienstraße

 

Innenstadt:

·         Moststraße

·         Marienstraße / Theaterstraße

·         Blumenstraße / Pfisterstraße

 

Das Schreiben der Initiative Wanderbaumallee vom 26.02.2023 ist als Anlage beigefügt.

 

Weitere Aussagen beispielsweise bezüglich der konkreten Standorte im Straßenraum bzw. der konkreten Inanspruchnahme von Kfz-Stellplätzen werden nicht gemacht, Lagepläne mit Einzeichnung der Standorte wurden dem Schreiben nicht beigefügt Hierzu soll die Bürgerbeteiligung dienen.

 

Mögliche Kosten für die Verkehrsabsicherung könnten aus dem GrfA-Budget einmalig bestritten werden. Die Kosten für die Bepflanzung könnten ebenfalls aus dem Budget der Grünflächenamts finanziert werden, da die Pflanzen am Ende der Saison in öffentlichen Grünanlagen gepflanzt werden.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

3.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr. 67000

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Schreiben der „Initiative Wanderbaumallee“ vom 26.02.2023