Betreff
Preisanpassung bei den Ferienbetreuungsangeboten an Ganztagsgrundschulen
Vorlage
KITA-GTS/0013/2023
Art
Beschlussvorlage - AB

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis, dass die Gebühren für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung an den Fürther Ganztagsgrundschulen mit entsprechendem Angebot ab dem Schuljahr 2023/24 trägerübergreifend auf 336,00 Euro festgesetzt werden. Für die Angebote in städtischer Trägerschaft beträgt die zusätzlich erhobene Verpflegungspauschale 196,00 Euro.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung an den Fürther Ganztagsgrundschulen mit entsprechendem Angebot werden ab dem Schuljahr 2023/24 trägerübergreifend auf 336,00 Euro festgesetzt. Für die Angebote in städtischer Trägerschaft wird die zusätzlich erhobene Verpflegungspauschale auf 196,00 Euro festgesetzt.


Sofern an den Grundschulen ein Ganztagsbetreuungsangebot vorgehalten wird, ist dieses grundsätzlich kostenfrei, beschränkt sich aber auf die regulären Schulzeiten. Bei zusätzlichem Betreuungsbedarf in den Schulferien können die Personensorgeberechtigten an manchen Standorten eine kostenpflichtige Ferienbetreuung für Schulkinder hinzubuchen.

 

Diese Dienstleistung wird an zwei Schulen durch die Stadt Fürth selbst, an den anderen Standorten mit Ferienbetreuung durch freie Träger erbracht. Diese Träger erhalten zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Elternbeitrag einen Zuschuss von der Stadt Fürth von pauschal 10.000 Euro pro voll gebuchter Ferienbetreuungsgruppe.

 

Die Ferienbetreuung kann vor Beginn des Schuljahres als „Komplettpaket“ gebucht werden und deckt einen Zeitraum von acht Ferienwochen ab. Die Gebühren werden in Form einer einmaligen Pauschale erhoben und gelten -um eine Konkurrenzsituation im Stadtgebiet zu vermeiden- trägerunabhängig für alle Standorte. In Einzelfällen kann auch eine spätere Anmeldung nur für einzelne Wochen im laufenden Schuljahr erfolgen. In diesen Fällen werden die Kosten wochenweise mit einer Pauschale von je 80,00 Euro abgerechnet.

 

Die Gebühr beträgt für das laufende Schuljahr 306,00 Euro zuzüglich einer Essensgeldpauschale von 176,00 Euro.  Die Entwicklung der Kosten und Bedarfe im Bereich der Ferienbetreuung wird entlang von regelmäßigen Austauschtreffen aller beteiligten Träger erörtert und gemeinsame Festlegungen getroffen. Aufgrund der Kostenentwicklungen sowohl im Bereich der Sach- als auch der Personalkosten ist das Trägergremium übereingekommen, dass für das kommende Schuljahr 2023/24 eine weitere Erhöhung unumgänglich ist, um die Mehrkosten zu kompensieren. Entlang der vorgenommenen Kalkulationen soll die Gebühr für das „Komplettpaket“ dementsprechend trägereinheitlich auf 336,00 Euro festgesetzt werden. Dies entspricht einer Erhöhung um etwa 10%.

 

Die zusätzlich anfallenden Gebühren für die Essensverpflegung setzt jeder Träger gesondert fest. Für die Angebote unter städtischer Trägerschaft an den Grundschulen Hans-Sachs-Str. und Zedernstr. soll die Verpflegungspauschale auf 196,00 Euro angehoben werden.

 

In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit wird die Verwaltung über die aktuelle Entwicklung und Auslastung der Ferienbetreuungsangebote berichten.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Mehreinnahmen

Noch zu ermitteln

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 2116.1184.0000

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: