Betreff
Stellungnahme zum Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 19.01.2023 vom 12.01.2023 des Bündnis 90 Die Grünen
Förderung der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe
Vorlage
SpoGe/0001/2023
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.


Im ASBSG am 19.01.2023 hat eine Einigung stattgefunden, den Antrag zu vertagen und Frau Hasenschwanz als außerklinisch tätige Hebamme zum Runden Tisch Geburtshilfe am 09.02.2023 10:00 – 11:45 Uhr einzuladen.

Beim Runden Tisch wurde zunächst ein Rückblick auf die erste Förderphase 2019 bis 2022 gegeben und innerhalb der Diskussionsrunde bereits Bedarfe für die zweite Förderphase besprochen. Folgende Zusammenfassung kann hierzu gegeben werden:

 

Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Fürth

-          Keine Schwangere muss bei der Hebammenkoordinationsstelle abgewiesen werden, es kann zu 100 % eine Betreuung sichergestellt werden.

-          Falls doch mal keine Hebamme gefunden werden kann oder die Hebamme außerhalb von Ferienzeiten krank/nicht da ist, besteht die Möglichkeit, sich bei der Hebammensprechstunde beraten zu lassen. Die Hebammensprechstunde wird außerhalb des Förderprogramms durchgeführt, da dies eine Kassenleistung ist.

-          Die Schwangeren, die eher weniger gut durch Hebammen versorgt sind, sind vorwiegend Schwangere, die aus schwierigen Verhältnissen oft mit anderen kulturellen Hintergründen kommen. Diese suchen sich entweder sehr spät oder gar keine Hebamme und kommen somit nicht zur Hebammenkoordinationsstelle. Bei allen teilnehmenden Hebammen herrscht Einigkeit, dass der Zeitaufwand, der bei diesen Betreuungen besteht, für Hebammen in keinem Verhältnis steht und nicht ausreichend finanziell entschädigt wird.

-          Wochenbetttagesdienst für Ferienzeiten wird sehr gut von den Hebammen wahrgenommen.

 

Vernetzung & Austausch der Hebammen:

Wunsch, die Zusammenarbeit zwischen den Hebammen zu fördern und mehr auszubauen: Gemeinsame Fortbildungen werden bereits über die Hebammenkoordinationsstelle angeboten und sollen inhaltlich ausgeweitet werden:

-          Z. B. „Hebammenarbeit in Fürth“ zum allgemeinen Austausch

-          Notfallreanimations-Fortbildungen sollen bereits ab diesem Jahr angeboten werden

-          Supervisionen/Fallbesprechungen/Kollegialer Austausch wurde bisher noch nicht von den Hebammen gewünscht, wird aber nochmals mitaufgegriffen

-          Weitere Inhalte sollen nochmals systematisch bei den Hebammen abgefragt werden.

 

Förderprogramm

Änderung der Richtlinien des Förderprogramms ab 2023: Eine finanzielle Entschädigung/Bonus für die Hebammen, die – wie im Antrag gefordert – Wochenbettbetreuungen in Stadt und Landkreis übernehmen, ist nicht mehr möglich. Das Förderprogramm schließt Leistungen, die über die Kasse abgerechnet werden, zukünftig aus. Davon nicht betroffen sind mobile Reserven, wie der Wochenbetttagesdienst.

Der Antrag für das Folgejahr muss mit der inhaltlichen und finanziellen Planung zum 15.11. des aktuellen Jahres gestellt werden.

 

Weiterhin sollen die Hebammen und Schwangeren über einen kurzen Online-Fragebogen befragt werden. Ziel soll sein, die Arbeit der Hebammenkoordinationsstelle zu evaluieren, Angebote weiterzuentwickeln und bedarfsgerechte Maßnahmen zu planen. Zudem soll die Entwicklung der Hebammenarbeit in den letzten Jahren herausgearbeitet werden (positiv, wie negativ). Der Fragebogen soll an alle Hebammen, die an die Hebammenkoordinationsstelle angebunden sind, geschickt werden sowie an allen Schwangeren, die Kontakt zur Hebammenkoordinationsstelle aufnehmen.

 

Jährlich im Februar soll ein Runder Tisch in diesem Verteiler (ggf. mit Erweiterung) stattfinden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: