Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss nimmt von der Bewerbung für das Projekt "Verleihangebote im öffentlichen Raum – Sportliche Einstiegsangebote" zustimmend Kenntnis. Im Falle einer Förderzusage empfiehlt er dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, die nach Ende der zweijährigen Förderphase entstehenden jährlichen Folgekosten i.H.v. 1.800 € zur Verfügung zu stellen.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Ausschuss nimmt von der Bewerbung für das Projekt "Verleihangebote im öffentlichen Raum – Sportliche Einstiegsangebote" zustimmend Kenntnis und beschließt im Falle einer Förderzusage die nach Ende der zweijährigen Förderphase entstehenden jährlichen Folgekosten i.H.v. 1.800 € zur Verfügung zu stellen.
Regelmäßige Sportaktivität
beugt Krankheiten vor, fördert das individuelle Wohlbefinden, den Stressabbau
sowie das persönliche Lebensgefühl und erhöht die Lebensqualität. Sportverhaltensstudien
über das gesamte Bundesgebiet hinweg belegen, dass rund zwei Drittel der Sport-
und Bewegungsaktivitäten der Bürgerinnen und Bürger privat individuell
organisiert stattfinden und diese zu einem überwiegenden Teil im öffentlichen
Raum – auf sogenannten Sportgelegenheiten – ausgeübt werden. Öffentliche Sport-
und Bewegungsräume sind daher eine wichtige Säule, um den Bürgerinnen und
Bürgern vor Ort jederzeit zugängliche und kostenfreie Angebote für mehr
Bewegung bereitzustellen.
Diese Orte fungieren darüber
hinaus als wichtige soziale Begegnungsstätten zwischen Generationen und
Kulturen. Eine Vielzahl an entsprechenden Wünschen der Fürther Bevölkerung
wurde über unterschiedliche Wege an die Verwaltung getragen. Die bestehenden
öffentlichen Bewegungsräume im Fürther Stadtgebiet werden umfangreich
frequentiert. Nicht nur die hohe Auslastung der bestehenden Anlagen
sowie die gemeldeten Bedarfe der Fürther Bevölkerung zeigen das Potential
weiterer öffentlich zugänglicher und niedrigschwelliger Bewegungsflächen.
Ämterübergreifend wurden bereits verschiedene Ansätze zur Aufwertung der öffentlichen Sport- und Bewegungsangebote erarbeitet. Als eine vielversprechende Option hat sich eine sogenannte SportBox herauskristallisiert, aus der sich Sporttreibende aller Altersgruppen kostenfrei Spiel- und Sportausstattung (z. B. Bälle, Frisbees, Fitnesskleingeräte) leihen können. Dadurch können bestehende Sport- und Grünflächen multifunktional genutzt werden. Auch angeleitete Gruppenangebote sind mit dem Equipment der SportBox möglich. Eine Anschaffung der SportBox wurde aufgrund der finanziellen Kosten bisher noch nicht vorgenommen.
Im Rahmen des dreisäuligen Förderprogramms „ReStart – Sport bewegt Deutschland“- des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat werden unter der Säule 3 „Verleihangebote im öffentlichen Raum – Sportliche Einstiegsangebote“ nun 150 solcher SportBoxen für Kommunen gefördert. Fördervoraussetzung ist neben den technischen Gegebenheiten auch ein Nutzungskonzept, das eine Kooperation mit mind. einem Sportverein zur regelmäßigen Bespielung der SportBox vorsieht. Gemeinsam mit dem Kooperationsverein TV Fürth 1860 e.V. wurde ein Nutzungskonzept erarbeitet, das drei angeleitete Sportangebote (Crossover-Workout-Fitnesstraining, Zirkel-Training für Familien sowie Koordinationstraining) vorsieht. Diese werden regelmäßig kostenfrei für alle Menschen, mit und ohne Vereinsmitgliedschaft, angeboten.
Aufgestellt werden soll die SportBox im Falle einer Bewilligung auf der Betonfläche am südlichen Ende des Südstadtparks. Denn dort können die Synergieeffekte der bereits vorhandenen Sportgeräte genutzt, aber auch neue Zielgruppen erreicht werden, die durch diese Sportgeräte derzeit noch nicht angesprochen werden. Zudem kann die angrenzende Grünfläche sportlich genutzt werden. Der Aufstellort wurde bereits stadtintern abgestimmt. Das Aufstellen der SportBox bedarf keiner baurechtlichen Genehmigung. Auch eine Stromversorgung wird nicht benötigt, da die SportBox ein solarbetriebenes System für Schließmechanismus und Sicherheitssystem beinhaltet.
Die Förderung durch den DOSB beinhaltet Herstellung, Lieferung und Installation des Verleihangebots inkl. Trainingsequipment (Wert von ca. 10.000 – 15.000 €) sowie die monatlichen Service-Gebühren für den zweijährigen Projektzeitraum. Die SportBox geht anschließend in das Eigentum der Kommune über. Folgekosten ergeben sich nach dem zweijährigen Projektzeitraum in Höhe von ca. 100 – 200 € monatlich für die Service-Gebühr (Bereitstellung der App-Nutzung für Buchung und Öffnung, Wartung, Inspektion, Sicherheitssystem und Kundenservice).
Die Entscheidung über die Bewilligung einer SportBox wird vom DOSB voraussichtlich im April 2023 getroffen. Für den Mai 2023 wäre derzeit das Aufstellen der SportBox vorgesehen. Die jährlichen Folgelasten i.H.v. rund 1.800 € würden lediglich im Falle einer Förderzusage nach Ende der zweijährigen Förderphase (vsl. ab Mai 2025) entstehen,
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
x |
ja |
1.800 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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