Betreff
Verkehrsentwicklungsplan 2035 (VEP 2035) - Ablauf und Vorgehensweise
Vorlage
SpA/1042/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin zum aktuellen Stand und Prozess des Verkehrsentwicklungsplans Fürth 2035 (VEP 2035) dient zur Kenntnis.


Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) werden strategische Ziele und Maßnahmen für den Verkehrsbereich in Fürth festgelegt. Die Erstellung des VEP soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein und für einem Zeithorizont von ca. 10 Jahren vom Stadtrat beschlossen werden. Gelten wird der VEP somit bis zum Jahre 2035. Im Zeitraum bis 2035 werden die Maßnahmen aus dem VEP umgesetzt.

Der VEP ist ein strategisches Planungsinstrument, dessen Aufstellung nicht rechtlich bindend ist. Damit hat der VEP informellen Charakter. Dennoch ist es ein wichtiges Planungsinstrument, um das Verkehrssystem in Fürth zielgerichtet zu gestalten. Er kann als sonstiges städtebauliches Konzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und so in der Abwägung von Bauleitplänen zur Berücksichtigung beschlossen werden.

 

 

Konzeptioneller Rahmen

Der VEP wird sich am Konzept der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) orientieren. Dieses Konzept, dass sich EU-weit durchgesetzt hat, stellt den Menschen mit seinen Bedürfnissen an die Mobilität in den Vordergrund, was wiederum eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert. Maßnahmen und Ziele des VEP werden somit nicht nur innerhalb der Fachabteilung der Verwaltung festgelegt, sondern die Öffentlichkeit gestaltet Ziele und Maßnahmen des VEP mit (siehe Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung).

 

 

 

Bausteine des VEP

 

Bestandsanalyse: Zu Beginn der VEP-Erstellung werden in einer Bestandsanalyse die Verkehrssituation und die Rahmenbedingungen in der Stadt Fürth analysiert. Dabei wird u. a. auf weitere vorhandene Konzepte (z. B. Klimaschutzkonzept, Radverkehrskonzept …), Pläne (z. B. Flächennutzungsplan) und Verkehrszählungen zurückgegriffen. Hieraus entsteht ein erster Überblick zur Ausgangsituation und vorhandenen Zielsetzungen, die wichtige Hinweise für die weitere Bearbeitung liefern. Zudem ist die Öffentlichkeit aufgerufen, in einer interaktiven Karte, die online zur Verfügung gestellt wird, Stärken und Schwächen im Verkehrssystem zu verorten und zu beschreiben. Hieraus werden wertvolle Erkenntnisse zu Handlungsschwerpunkten und für die spätere Maßnahmenentwicklung gewonnen.

 

Zielkonzept: Um die Verkehrsentwicklung der Stadt Fürth bis 2035 zu gestalten, bedarf es eines Zielkonzepts. Dieses orientiert sich an den zukünftigen Herausforderungen (Megatrends), die nicht allein den Verkehrsbereich betreffen (z. B. Demographie, Digitalisierung, Klimaveränderungen). Für die Zieldefinition muss herausgearbeitet werden, was diese Megatrends für die Mobilität in Fürth bedeuten. Neben den Megatrends werden die bereits gefassten Beschlüsse der Stadt Fürth und die Zielstellungen der VertreterInnen aus dem Beratungskreis im Zielkonzept hinterlegt. Hieraus leiten sich konkrete, messbare Ziele ab, die für die Arbeit der Verkehrsplanung als Maßstab dienen soll.

Um diese Ziele transparent zu machen, wird ein Leitbild erstellt. Dieses Leitbild soll einfach verständlich sein und der Fürther Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Es soll kein fachplanerisches Knowhow erfordern, um zu verstehen, wonach die Verwaltung arbeitet. Das Leitbild visualisiert die strategischen und operativen Ziele, die wiederum Handlungsfeldern zugeordnet werden.

 

Handlungsfelder: Die Ziele aus dem VEP werden zu Handlungsfelder zusammengefasst. Diese zeigen auf, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht. Handlungsfelder können sowohl einzelne Verkehrsarten und -mittel (z. B. Fußverkehr, ÖPNV) betreffen, als auch besondere Bedürfnisse an die Mobilität spezifischer Gruppen (z. B. Wirtschaftsverkehr, Barrierefreiheit) adressieren. Die Handlungsfelder zeigen somit auf, in welchen Bereichen besonders investiert werden muss. Die Anzahl der Handlungsfelder wird begrenzt werden, damit der VEP sich auf das Wesentliche fokussiert und zugleich verständlich bleibt.

 

Maßnahmen: Den vorgenannten Handlungsfeldern sollen Maßnahmen zugeordnet werden. Mit der verabschiedeten Prioritätenliste liegen der Verkehrsplanung bereits Maßnahmen im Verkehrsbereich vor, die vom Stadtrat beschlossen wurden (Beschluss-Nr. 115/2022). Diese Maßnahmen werden entsprechend ergänzt. Es sollen jedoch keine bereits begonnen Projekte gestoppt werden, es sei denn, dies ist der politische Wille. Wichtig ist jedoch, dass die Maßnahmen definiert werden, die bis 2035 realisiert werden können und die in hohem Maße zur Zielerreichung beitragen, um so die Verkehrssituation bis 2035 zu verbessern.

 

Es sind zwei Arten von Maßnahmen vorgesehen: Schlüsselmaßnahmen und Quick-Win-Maßnahmen.

 

Schlüsselmaßnahmen: Die Schlüsselmaßnahmen sollen in besonderem Maße zur Zielerreichung beitragen. Es ist vorgesehen pro Handlungsfeld mindestens eine Schlüsselmaßnahmen festzulegen. Es kann sich dabei um infrastrukturelle, organisatorische, kommunikative und ordnungspolitische Maßnahmen handeln. Maßnahmen aus der vorhandenen Prioritätenliste können ebenso als Schlüsselmaßnahme definiert werden.

 

Quick-Win-Maßnahmen: Durch die sog. Quick-Win-Maßnahmen sollen Defizite im Verkehrsbereich mit kleinen Anpassungen schnell beseitigt bzw. adressiert werden. Erkenntnisse zu den Defiziten liefert die Stärken- und Schwächenanalyse (aus der Bestandsanalyse). Die Maßnahmen sollen ohne großen Planungsvorlauf schnell umsetzbar sein. Dabei kann es sich bspw. um Markierungen von Ladezonen handeln oder um Aktionen im Bereich Kommunikation und Marketing. Pro Handlungsfeld sollen drei Quick-Win-Maßnahmen definiert werden, die von den BürgerInnen priorisiert werden und im Beratungskreis fachlich diskutiert werden. Das Votum zur Umsetzung liegt schlussendlich beim Stadtrat.

 

Beteiligung und Gremienbehandlung: Damit alle relevanten Bezugsgruppen in Fürth im VEP ausgewogen Berücksichtigung finden und an der Erstellung des VEP mitwirken können, spielt die Öffentlichkeitsbeteiligung eine besondere Rolle. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind Präsenzveranstaltungen und Onlineformate vorgesehen, wobei ein besonderes Augenmerk bei Planungen schwer zu erreichender Gruppen wie Kindern und Jugendlichen zukommt. Diese sollen im Beteiligungsprozess bspw. durch aufsuchende oder digitale Beteiligungsformate an der Erstellung des VEP mitwirken können. Es wird darauf geachtet, dass die BürgerInnen mit solchen Formaten beteiligt werden, die zur jeweiligen Lebenssituation der Zielgruppe passt. Dies schließt für bestimmte Gruppen Onlineformate aus.

Der Beschlussfassung des VEP erfolgt schlussendlich durch den Stadtrat.

 

 

Beratungskreis: Die Fachöffentlichkeit wird im Beratungskreis konsultiert (SpA/725/2019). Dort sind u. a. Verkehrsunternehmen und Interessenvertreter (z. B. IHK) vertreten. Im Beratungskreis haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit für ihren Bereich spezifische Belange einzubringen. Insbesondere bei der Entwicklung des Zielkonzepts wird der Input aus diesem Gremium benötigt.

 

Lenkungskreis: Zusätzlich gibt es den ebenfalls beschlossenen Lenkungskreis (SpA/725/2019), der regelmäßig einbezogen wird und sich mit der grundsätzlichen Ausrichtung des VEP auseinandersetzt. Im Lenkungskreis sind OB, ReferentInnen und ggf. bei Bedarf Vertreter aus den Fraktionen des Stadtrats vertreten. Der Lenkungskreis bildet das Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik und kann Entscheidungen zur Ausrichtung des VEP beeinflussen und die politische Meinungsbildung unterstützen.

 

Zeitplan: Derzeit ist die Ausschreibung der Planungsleistung in Vorbereitung. Aufgrund der Ausschreibungsfristen kann ein Auftragnehmer frühestens ab Juli 2023 gebunden werden.

Ab Herbst 2023 soll mit den ersten Formaten für den VEP begonnen werden. Abhängig ist dies von der Verfügbarkeit des Auftragnehmers, da die Beteiligungsformate von diesem moderiert, konzipiert und begleitet werden müssen.

 

 

Gesamtkonzept

Die o. g. Bausteine des VEP werden vom Auftragnehmer zu einem schlüssigen Gesamtkonzept ausgearbeitet. Somit hat der vorliegende Zeitplan vorläufigen Charakter. Der Abschluss des VEP ist jedoch für den Auftragnehmer zwingend Ende 2024.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: