Betreff
Unterbringung von Flüchtenden im Stadtgebiet Fürth - künftige Strategie
Vorlage
SzA/0275/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt von der künftigen Strategie der Unterbringung von Flüchtenden im Stadtgebiet Fürth zustimmend Kenntnis und befürwortet die Zeichnung der entsprechenden Beherbergungsverträge für den Freistaat Bayern durch Referat IV.

 

Der Stadtrat stimmt der künftigen Strategie der Unterbringung von Flüchtenden im Stadtgebiet Fürth zu und ermächtigt Referat IV die entsprechenden Beherbergungsverträge für den Freistaat Bayern zu schließen.  

 


Der Mietvertrag für die Liegenschaft „Saturn“ wurde im Februar 2023 zum 31.03.2023 gekündigt. Damit einher geht die Schließung dieser Notunterkunft für Flüchtende, die in Folge des Krieges in der Ukraine nach Fürth gekommen waren. Die noch in der Liegenschaft untergebrachten Personen werden nun in die Unterkünfte „Hostel“ in der Kurgartenstraße 54 und in die Unterkunft in der Hafenstraße verlegt.

 

Infolge der Schließung der Unterkunft „Saturn“ und der Verlegung dort untergebrachter Personen, werden die vorgenannten Unterkünfte zu einem höheren Grad belegt sein. Aufgrund der weiterhin hohen Auslastung des ANKER-Zentrums in Zirndorf ist darüber hinaus mit weiteren Zuweisungen in die Stadt Fürth zu rechnen. Die Sozialverwaltung nahm daher schon Ende des vergangenen Jahres Kontakt zu weiteren potentiellen Betreibern von Unterkünften im Stadtgebiet Fürth auf und führte erste Gespräche über den Ausbau bestehender Unterkünfte. Mit Blick auf den Ausbau der Kapazitäten nimmt die Stadtverwaltung, wo geboten und möglich, Bezug auf die Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber, welche mit Schreiben vom 20. August 2020 durch das StMI veröffentlicht wurden. Diese Leitlinien gelten für Gemeinschaftsunterkünfte gem. Art. 4 des Aufnahmegesetzes (AufnG), sowie nach Art und Größe vergleichbare staatliche dezentrale Unterkünfte gem. Art. 6 Abs. 1 AufnG. (siehe Anlage).

 

Neue Unterkunft: Europaallee 9

In den ersten Monaten des Jahres 2023 sind die Gespräche mit dem potentiellen Betreiber der neuen Unterkunft „Europaallee 9“ weit fortgeschritten. Die Sozialverwaltung befindet sich in der Endabstimmung vertraglicher Regelung der Beherbergung. Die Liegenschaft wurde in der Vergangenheit bereits zur Unterbringung Geflüchteter genutzt und stand zwischenzeitlich leer. Im Rahmen einer Besichtigung wurden die nötigen Instandsetzungsmaßnahmen und die künftige Ausstattung erörtert. Gegenwärtig ist von einer Bereitstellung von ca. 100-120 Plätzen in der Unterkunft auszugehen. Sobald alle vertraglichen Regelungen vereinbart sind, wird Referat IV einen Beherbergungsvertrag mit dem Betreiber schließen und die Gremien des Fürther Stadtrats bei nächster Gelegenheit über dessen Details in Kenntnis setzen.

 

Ausbau der Platzkapazitäten in der Kurgartenstraße (Hostel)

Die bestehende Unterkunft in der Kurgartenstraße umfasst gegenwärtig ein Kontingent von 200 Plätzen. Ende des vergangenen Jahres kamen der Eigentümer der Liegenschaft und der Betreiber der Unterkunft mit dem Angebot auf die Stadtverwaltung zu, innerhalb des Gebäudes durch Um- und Ausbau weitere Plätze zu schaffen. Nach diversen zielführenden Gesprächen und Begehungen vor Ort haben Eigentümer und Betreiber zwischenzeitlich mit den Planungen für eine Erweiterung des Platzangebots um weitere 78 auf 278 Plätze begonnen. Gegenwärtig finden Gespräche über die finale Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen statt, im Anschluss daran wird Referat IV einen Beherbergungsvertrag mit dem Betreiber schließen und die Gremien des Fürther Stadtrats bei nächster Gelegenheit über dessen Details in Kenntnis setzen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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