Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Einrichtung, Verwendung und Verwaltung des Budgets für Barrierefreiheit
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt für das Jahr 2023 hatte der Fürther Stadtrat einen Betrag in Höhe von 20.000 € für die Einrichtung und Verwendung eines Budgets für Barrierefreiheit beschlossen. In der Sozialverwaltung nahm daraufhin die Fürther Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderungen die Planungen für die Einrichtung, Verwendung und Verwaltung auf. Die Inanspruchnahme des Budgets soll zum 01.04.2023 in die Wege geleitet werden.
Budgets für
Barrierefreiheit - Budgetverwendung:
Das Budget soll für die
stadtweite kontinuierliche Verbesserung oder grundlegende Herstellung der
Barrierefreiheit genutzt werden. Es wird das langfristige Ziel verfolgt, die
Teilhabe im gesamten Stadtgebiet für alle Bürger:innen mit Behinderung und
chronischer Erkrankung in Fürth zu stärken.
Es sollen vorrangig Maßnahmen
aus dem Aktionsplan Inklusion einschließlich der Maßnahmen aus dem Konzept zur
Inklusion gehörloser Menschen finanziert werden:
Insbesondere sind dies
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Veranstaltungen, Maßnahmen
die zur barrierefreien Kommunikation und Information beitragen, Maßnahmen die
einen barrierefreien Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen der Verwaltung
ermöglichen und weitere Maßnahmen in Ergänzung zum Aktionsplan, die zur
Stärkung der Teilhabe beitragen.
Aufgrund der hohen
finanziellen Aufwendungen einiger Maßnahmen wie z.B. die Anschaffung einer
Induktionsschleife, kann nicht immer eine Übernahme der gesamten Kosten
garantiert werden. Bei kostenintensiveren Maßnahmen müssten also die Ämter und
Dienststellen auch auf ihr eigenes Budget oder Spenden zurückgreifen. Genaueres
dazu unter Antragsverfahren und Vergabe.
Nachfolgend einige
detailliertere Beispiele, für die das Budget genutzt werden kann:
-
Honorare für
Gebärdendolmetscher bei Veranstaltungen (Vorträge und Podiumsdiskussionen,
öffentliche Sitzungen, Kulturevents u.a.)
-
Übersetzungen von
Öffentlichkeitsmaterialien in leichte oder einfache Sprache (Anträge,
Broschüren, Flyer, bedeutende städtische Publikationen u.a.)
-
Erstellung
barrierefreier Dokumente für Menschen mit Sehbehinderung
-
Nutzung des
Gebärdensprachtelefon TESS zur Kontaktaufnahme und Beratung von gehörlosen
Bürger:innen bei Ämtergängen
-
festinstallierte
Induktionsschleifen an Beratungsschalter für schwerhörige Bürger:innen (im
Straßenverkehrsamt, Bürgerämter, Sozialamt u.a.)
-
mobile Rampen für
Veranstaltungsorte oder Dienststellen, die auch mittelfristig nicht durch
bauliche Maßnahmen zugänglich gemacht werden können
Antragsberechtigt:
Das Budget ist
dienststellenübergreifend und steht in erster Linie allen Ämtern der
Stadtverwaltung und den städtischen Freizeit-, Kultur- und
Bildungseinrichtungen wie z.B. den Theatern und Museen oder der Volkshochschule
zur Verfügung.
So können z.B. keine
Dolmetscherkosten für Veranstaltungen übernommen werden, die nicht im Namen der
Stadt Fürth organisiert werden oder an denen nicht wenigstens eine Dienststelle
beteiligt ist.
Antragsverfahren und
Vergabe:
Anträge auf Kostenübernahme
müssen vor der Beschaffung über das beigefügte Formular bei der fübs gestellt
werden. Die Formulare werden im Intranet zur Verfügung gestellt, damit die
Dienststellen darauf zugreifen können. Zudem ist ein Handbuch in Planung, das
die Beschaffung und das Antragsverfahren erleichtern soll. Der Antrag wird nach
Einreichung von der fübs innerhalb von zwei Wochen bearbeitet. Die Entscheidung
über die Kostenübernahme erfolgt innerhalb des Sachgebiets.
Der Antragssteller und dessen
Amts- / Sachgebietsleitung wird schriftlich benachrichtigt, ob und in welcher
Höhe die Kosten übernommen werden können.
Warum ist eine Entscheidung über die Übernahme der
Kosten wichtig?
Und nach welchen Kriterien wird der Antrag geprüft.
Das Budget sieht insgesamt
nur 20.000€ vor. Daher können beispielsweise nicht allein für
Gebärdendolmetscher Kosten in Höhe von 10.000 Euro übernommen werden.
Bei der Kostenentscheidung
ist maßgeblich:
1. Ist
die Maßnahme vorhanden im Aktionsplan bzw. in Konzept zur Inklusion gehörloser
Menschen
2. Welche
Priorität hat die Maßnahme
3. Ist es
eine Maßnahme die den Aktionsplan ergänzt
4. Trägt
die Maßnahme insgesamt dazu bei, dass Barrierefreiheit geschaffen und Teilhabe
gestärkt wird
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1