Betreff
Budget für Barrierefreiheit
Vorlage
SzA/0277/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Einrichtung, Verwendung und Verwaltung des Budgets für Barrierefreiheit

 


Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt für das Jahr 2023 hatte der Fürther Stadtrat einen Betrag in Höhe von 20.000 € für die Einrichtung und Verwendung eines Budgets für Barrierefreiheit beschlossen. In der Sozialverwaltung nahm daraufhin die Fürther Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderungen die Planungen für die Einrichtung, Verwendung und Verwaltung auf. Die Inanspruchnahme des Budgets soll zum 01.04.2023 in die Wege geleitet werden.

 

Budgets für Barrierefreiheit - Budgetverwendung:

Das Budget soll für die stadtweite kontinuierliche Verbesserung oder grundlegende Herstellung der Barrierefreiheit genutzt werden. Es wird das langfristige Ziel verfolgt, die Teilhabe im gesamten Stadtgebiet für alle Bürger:innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in Fürth zu stärken.

Es sollen vorrangig Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion einschließlich der Maßnahmen aus dem Konzept zur Inklusion gehörloser Menschen finanziert werden:

Insbesondere sind dies Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Veranstaltungen, Maßnahmen die zur barrierefreien Kommunikation und Information beitragen, Maßnahmen die einen barrierefreien Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen der Verwaltung ermöglichen und weitere Maßnahmen in Ergänzung zum Aktionsplan, die zur Stärkung der Teilhabe beitragen.

Aufgrund der hohen finanziellen Aufwendungen einiger Maßnahmen wie z.B. die Anschaffung einer Induktionsschleife, kann nicht immer eine Übernahme der gesamten Kosten garantiert werden. Bei kostenintensiveren Maßnahmen müssten also die Ämter und Dienststellen auch auf ihr eigenes Budget oder Spenden zurückgreifen. Genaueres dazu unter Antragsverfahren und Vergabe.

 

Nachfolgend einige detailliertere Beispiele, für die das Budget genutzt werden kann:

-        Honorare für Gebärdendolmetscher bei Veranstaltungen (Vorträge und Podiumsdiskussionen, öffentliche Sitzungen, Kulturevents u.a.)

-        Übersetzungen von Öffentlichkeitsmaterialien in leichte oder einfache Sprache (Anträge, Broschüren, Flyer, bedeutende städtische Publikationen u.a.)

-        Erstellung barrierefreier Dokumente für Menschen mit Sehbehinderung

-        Nutzung des Gebärdensprachtelefon TESS zur Kontaktaufnahme und Beratung von gehörlosen Bürger:innen bei Ämtergängen

-        festinstallierte Induktionsschleifen an Beratungsschalter für schwerhörige Bürger:innen (im Straßenverkehrsamt, Bürgerämter, Sozialamt u.a.)

-        mobile Rampen für Veranstaltungsorte oder Dienststellen, die auch mittelfristig nicht durch bauliche Maßnahmen zugänglich gemacht werden können

 

Antragsberechtigt:

Das Budget ist dienststellenübergreifend und steht in erster Linie allen Ämtern der Stadtverwaltung und den städtischen Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen wie z.B. den Theatern und Museen oder der Volkshochschule zur Verfügung.

So können z.B. keine Dolmetscherkosten für Veranstaltungen übernommen werden, die nicht im Namen der Stadt Fürth organisiert werden oder an denen nicht wenigstens eine Dienststelle beteiligt ist.

 

Antragsverfahren und Vergabe:

Anträge auf Kostenübernahme müssen vor der Beschaffung über das beigefügte Formular bei der fübs gestellt werden. Die Formulare werden im Intranet zur Verfügung gestellt, damit die Dienststellen darauf zugreifen können. Zudem ist ein Handbuch in Planung, das die Beschaffung und das Antragsverfahren erleichtern soll. Der Antrag wird nach Einreichung von der fübs innerhalb von zwei Wochen bearbeitet. Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt innerhalb des Sachgebiets.

Der Antragssteller und dessen Amts- / Sachgebietsleitung wird schriftlich benachrichtigt, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden können.

 

Warum ist eine Entscheidung über die Übernahme der Kosten wichtig?

Und nach welchen Kriterien wird der Antrag geprüft.

Das Budget sieht insgesamt nur 20.000€ vor. Daher können beispielsweise nicht allein für Gebärdendolmetscher Kosten in Höhe von 10.000 Euro übernommen werden.

Bei der Kostenentscheidung ist maßgeblich:

1.    Ist die Maßnahme vorhanden im Aktionsplan bzw. in Konzept zur Inklusion gehörloser Menschen

2.    Welche Priorität hat die Maßnahme

3.    Ist es eine Maßnahme die den Aktionsplan ergänzt

4.    Trägt die Maßnahme insgesamt dazu bei, dass Barrierefreiheit geschaffen und Teilhabe gestärkt wird

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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