Der vorgelegte Vorplanungsentwurf zur Umgestaltung der Alexanderstraße wird als Vorplanung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Projektgenehmigung beauftragt.


Die Alexanderstraße auf dem Teilstück zwischen Hallstraße und Schwabacher ist Teil der Fußgängerzone der Innenstadt. Sie ist im Bestand in zwei Gehwege und einer Fahrbahn untergliedert. Die Straße ist im Bestand in einem schlechten baulichen Zustand. Die Fahrbahnoberfläche ist teilweise asphaltiert und teilweise aus Kopfsteinpflaster ausgebildet. Die umliegenden Straßen der Fußgängerzone sind gemäß der Neugestaltung der Innenstadt mit Granitsteinpflaster ausgestattet. Somit stellt diese Maßnahme neben der Oberflächensanierung auch einen gestalterischen Lückenschluss der Fußgängerzone dar. Ziel ist es die Aufenthaltsqualität in dem genannten Bereich deutlich zu steigern. Im Zuge der Erneuerung soll der Straßenzug auf die umliegenden Straßengestaltung angepasst werden. Die vorhandenen Gehwege mit Bordstein entfallen. Der gesamte Straßenquerschnitt wird niveaugleich ausgebildet, wodurch sich die im Lageplan (Anlage 1) dargestellte Straßenraumaufteilung ergibt. Neben der Neugestaltung des Straßenquerschnitts inkl. Belag soll die Straße auch künftig mehr begrünt werden (Baumpflanzungen und Hauseingangsbegrünung) und weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder geschaffen werden.

 

Straßenraumaufteilung

Der neue Straßenquerschnitt ergibt sich aus der Straßengestaltung der angrenzenden Hallstraße und Schwabacher Straße. Zwangspunkte stellen hierbei die vorhandene Straßenentwässerung etwa in der Straßenmitte, sowie ein längsverlegter Granitpflasterstreifen zur Begrenzung der Gehwegbereiche, dar. Daraus ergibt sich ein Querschnitt wie in der Abbildung 1 dargestellt. Durch die Anordnung der bestehenden Entwässerung und den 0,40 m breiten Trennstreifen ergeben sich Verkehrsflächen (Gehwegbereich) von 4,20 m und 2,35 m. Die Ausgleichsfläche zwischen Trennstreifen und den bestehenden Häusern wird mit einem Granitkleinsteinpflaster ausgeführt (siehe Abbildung 2). Gemäß Vorabstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist in der Alexanderstraße kein Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung erforderlich. Als Orientierung dienen hier die beidseitigen Häuserfronten. Bei der neuen Möblierung der Straße wird darauf geachtet, dass ausreichend Abstand zur Hauswand freigehalten ist. Aufgrund der Lage der Straßenentwässerung wird die Straßenoberfläche von der Häuserfront zur Straßenmitte geneigt. Dabei ist darauf zu achten, dass die vorhandenen Einfahrten und Zugänge, soweit im Bestand barrierefrei ausgeführt, auch nach dem Umbau hindernisfrei passierbar sind.

Abbildung 1: Querschnitt Alexanderstraße (eigene Darstellung)

 

 

Abbildung 2: Gestaltung neue Straßenoberfläche (eigene Aufnahme)

 

Der Straßenzug wird weiterhin als Fußgängerzone ausgewiesen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Es wird zunächst von keiner erheblichen Steigerung des Fußgängerverkehrs ausgegangen, sodass die Freigabe des Radverkehrs weiterhin als vertretbar angesehen wird. Wird nach Inbetriebnahme festgestellt, dass es vermehrt zu Problemen zwischen Fußgänger und Radfahrer kommt, kann mithilfe von Verkehrszeichen nachgesteuert werden.

 

 

Möblierung

Gemäß dem Beschluss zu „Sonderfonds "Innenstädte beleben - Grüne Bänke Innenstadt“ (GrfA/0141/2022) sind insgesamt 32 Pflanzkübel mit angebauten bzw. separat aufgestellte Sitzgelegenheiten in zehn verschiedenen Ausführungen an insgesamt zehn Standorten in der Innenstadt (Grüne Bänke) vorgesehen. Die Aufstellung erfolgte im März 2023. Es handelt sich um mobile Elemente, deren Standorte nachträglich angepasst werden können. In der Alexanderstraße wurden bereits zwei Grüne Bänke aufgestellt.

 

Festzuhalten bleibt, dass mit der Umgestaltung der Alexanderstraße die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen sind. Dadurch wird es notwendig die bestehende Grüne Bank im Bereich der Hausnummer 8-10 an einen neuen Standort außerhalb der Alexanderstraße zu verlegen. Im Lageplan zur Alexanderstraße sind die festgelegten Standorte informativ dargestellt.

 

Neben den Grünen Bänken sollen Radabstellanlagen für Besucher:innen der Innenstadt ergänzt werden. Dem Beschluss zum Standard für Fahrradständer (SpA/255/2014) folgend sind Anlehnbügel Typ „TAMEGA“ zu verwenden und in der Farbe DB 703 (anthrazit eisenglimmer) auszuführen. Zusätzlich werden im Anfangsbereich der Alexanderstraße (Hausnr. 2) zwei Stellplätze für Lastenräder errichtet.

 

Die bestehenden Beleuchtungsmasten werden zurückgebaut und durch eine Fassadenbeleuchtung ersetzt. Weitere Abstimmungen zum Beleuchtungskonzept erfolgt im Zuge der weiteren Planungsschritten.

 

Begrünung

Im Zuge der Erneuerung der Straßenoberfläche wird der Straßenzug auch gestalterisch an die umliegenden Straßen angepasst. Hierzu werden drei neue Baumstandorte geschaffen. Bäume im Straßenraum verringern die Aufheizung durch Verschattung und prägen ein attraktives Stadtbild. Die Standorte wurden auf der Nordostseite gewählt, um den nötigen Abstand zur vorhandenen Gas- und Wasserleitung der Infra Fürth GmbH, also auch zum bestehenden Kanal der Stadtentwässerung einzuhalten. Dennoch sind Leitungen anderer Spartenträger betroffen. Diese müssen umverlegt werden. Zusätzlich sind an den Leitungen bei den neu zu setzenden Bäumen Wurzelschutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese müssen im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft und festgelegt werden.

 

Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der Stadt Fürth und gemäß dem Beschluss „Blau-grüne Stadtentwicklung (Schwammstadt) (SpA/1029/2022) sollen im Zuge von Planungen Aspekte der blau-grünen Stadtentwicklung bedacht werden. Daher wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe innerhalb der Stadtverwaltung aus Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Ordnungsamt, Grünflächenamt und der Stadtentwässerung gegründet.

 

Im Gegensatz zur Planung in der Moststraße wird in der Alexanderstraße das Prinzip Schwammstadt aus folgenden Gründen nicht angewendet:

 

       größere Spartendichte im Bereich der neuen Baumstandorte

       sehr wenig Platz für Zu- und Abläufe zwischen Baumrigole und Kanal

       sehr großer baulicher Aufwand

 

Die Entscheidung wurde durch alle Dienststellen einstimmig mitgetragen. Aufgrund der großen Ähnlichkeit der beiden Straßenzüge, Alexander- und Moststraße, ist eine Evaluierung des Schwammstadtprinzips durchführbar und kann somit als Grundlage für weitere Projekte herangezogen werden.

 

In Hinblick auf die Schaffung von Stadtgrün ist beabsichtigt neben der Neupflanzung von Bäumen auch Hauseingangsbegrünung in Form von Pflanzsteinen durchzuführen. Die möglichen Standorte können dem Lageplan im Anhang entnommen werden. Nach erfolgter Projektgenehmigung erfolgt die Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Eigentümern durch das Quatiersmanagement. Beim Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist u. A.  den Belangen des Klimaschutzes, der grünen Infrastruktur sowie der Biodiversität Rechnung zu tragen (Ziff. 1.2. StBauFR). Dies resultiert aus der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, die als Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns) bestimmt. Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen. (Art. 3 Abs. 2 VV StBauF 2022).

 

Die vorgenannten Anforderungen sind aufgrund der vorgeschlagenen Begrünungsmaßnahmen sowie der Gestaltungsqualität in der komplexen innerstädtischen Lage (hohe Spartendichte im Untergrund, beengte Lage, …) erfüllt.

 

Sonstiges

Das Instruktionsverfahren für die Umgestaltung der Alexanderstraße wurde durchgeführt und die Ergebnisse in die Planung eingearbeitet. Eine ausführliche Wiedergabe der Anregungen und Bedenken aus der Instruktion und ihrer Abwägung sind in der Abwägungstabelle in der Anlage 2 beigefügt.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung des Tiefbauamts betragen die Baukosten ca. 721.000 (brutto). Die Kosten für die Verlegung der Leitungen und die Kosten der Beleuchtung sind darin enthalten.

 

Der Umbau des Straßenabschnitts ist unter aller gegebener Voraussicht nach für 2024/25 vorgesehen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9507.1000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan und Regelquerschnitt Umgestaltung Alexanderstraße – Instruktionsergebnis

Anlage 2: Abwägungstabelle Instruktion Alexanderstraße

Anlage 3: Klimaprüfung Alexanderstraße

Anlage 4: Klimaprüfung Alexanderstraße Auswertung