Betreff
Generalsanierung Kaiserplatz - Ergänzende Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0157/2023
Aktenzeichen
2034-170
Art
Beschlussvorlage - AL

Bau- und Werkausschuss

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die ergänzende Projektgenehmigung für die Generalsanierung der öffentlichen Grünfläche „Kaiserplatz“ mit einem neuen Gesamtkostenansatz von 525.000 €.

 

Stadtrat

Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Bau- und Werkausschusses und erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Generalsanierung der öffentlichen Grünfläche „Kaiserplatz“ mit einem neuen Gesamtkostenansatz von 525.000 €.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt, einen Antrag auf überplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verstärkung der Haushaltsstelle 5800.9531.0000 mit Deckungsvorschlag 4605.9501.0000 (Spielplatzpauschale) zu stellen.

 


Mit Beschluss vom 01.06.2022 erteilte der Stadtrat die Projektgenehmigung für die Generalsanierung der öffentlichen Grünanlage „Kaiserplatz“ mit einem Gesamtkostenansatz von 425 T€.

 

Zwischenzeitlich sind rd. 90% der Vergabe erfolgt und der Kostenanschlag II vom 23.03.2023 liegt bei 525 T€. Im Einzelnen:

 

 

 

 

 

Kgr

Einzelleistung

Ansatz  alt

Ansatz neu

Differenz

Veränderung

500

Landschaftgärtnerische Arbeiten

281.700 €

319.400 €

+37.700 €

+13,38%

 

Spielplatz

36.600 €

108.200 €

+71.600 €

+195,63%

 

Sonstige Leistungen

69.600 €

59.700 €

-9.900 €

-14,22%

700

Gutachterliche Leistungen

4.100 €

5.700 €

+1.600 €

+39,02%

 

Planungsleistungen

33.000 €

32.000 €

-1.000 €

-3,03%

Summe

 

425.000 €

525.000 €

+100.000 €

+23,53%

 

Gemäß Ziffer 4.3. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben sind Mehrkosten von mehr als 10% bzw. 25.000 € in Bezug auf die Gesamtkosten des Projekts dem Ausschuss/Stadtrat zur ergänzenden Projektgenehmigung vorzulegen.

 

Die wesentlichen Kostensteigerungen nach Vergabesummen beruhen mit rd. 110 T€ einmal das Hauptgewerk „Landschaftsgärtnerische Arbeiten“ mit 38 T€, zum anderen das Nachfolgegewerk „Spielplatz“ mit rd. 72 T€.

 

Die Kostensteigerung bei den Landschaftsgärtnerischen Arbeiten lässt sich mit der allgemeinen Baukostenentwicklung begründen. Die Kostenberechnung zur Projektgenehmigung datiert vom 13.04.2022, die Vergabe vom 09.12.2022. Der Baupreisindex vom 1. Quartal 2022 lag bei 138,10 %, der Baupreisindex vom 4. Quartal 2022 bei 154,70 %, so dass in diesem Zeitraum eine Baukostensteigerung von 16,60 % zu verzeichnen ist.

 

Die deutliche Kostensteigerung bei der Neuanlage des Spielplatzes beruht zusätzlich zu der o.g. Baukostenentwicklung (Mehrkosten ca. 6 T€) im Wesentlichen auf nachträglichen inhaltlichen Änderungen gegenüber des genehmigten Entwurfs auf Veranlassung des Grünflächenamt selbst, einmal aufgrund der geforderten Barrierefreiheit, zum anderen aufgrund des gewünschten Einsatzes von Spielgeräten aus nachhaltiger Produktion.

 

Barrierefreiheit

Der im Entwurf noch vorgesehene geschüttete Fallschutzbelag aus Holzhäcksel ist für Menschen mit Behinderung schwer begeh- bzw. befahrbar. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, den Fallschutzbelag mit Teppichvlies auszubilden (Mehrkosten ca. 42 T€).

 

Nachhaltigkeit

Die im Entwurf vorgesehenen Spielgeräte waren ursprünglich in „normaler“ Ausführung in Holz angedacht. Mittlerweile gibt es auf dem Markt eine Spielgeräte-Serie aus Recycling-Kunststoff hergestellt aus Plastikabfällen aus den Meeren. Dieses Spielgeräte-Serie will das Grünflächenamt am Kaiserplatz erstmalig einsetzen, um Erfahrungen für einen möglichen weiteren Einsatz im Stadtgebiet zu sammeln (Mehrkosten ca. 24 T€).

 

Zusammenstellung der Mehrkosten

 

Landschaftgärtnerische Arbeiten

Baukostenentwicklung

38 T€

Spielplatz

Baukostenentwicklung

06 T€

Spielplatz

Barrierefreiheit

42 T€

Spielplatz

Nachhaltigkeit

24 T€

Sonstige Bauleistungen

Reduzierung

-10 T€

Summe

 

100 T€

 

Der Haushaltsansatz auf der HhSt. 5800.9531.0000(HR) muss somit um 100 T€ verstärkt werden. Als Deckungsvorschlag kann das Baureferat/Grünflächenamt die Haushaltsstelle 4605.9501.0000 „Spielplatzpauschale“ anbieten. Nach Abzug dieser 100 T€ umfasst die Spielplatzpauschale dann noch ungebundene Mittel in Höhe von rd. 175 T€, die für die in 2023 anstehenden Maßnahmen für Generalsanierung und Ersatzbeschaffung ausreichend sind. Somit belasten Mehrkosten den Gesamthaushalt 2023 nicht zusätzlich.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

525.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. 5800.9531.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

siehe Sachverhalt

 


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