Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2023 - Bolzplätze
Vorlage
JgA/0621/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und beschließt/empfiehlt, dass der Bolzplatz des Jugendtreffs OASE nicht für eine Nutzung durch Jugendlichen außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt wird.

 


Es wurde von der CSU-Stadtratsfraktion um eine

1.       Auflistung der aktuell im Stadtgebiet vorhandenen Bolzplätze und

2.       eine Auflistung weiterer hierfür verfügbarer Flächen bzw. in Planung befindlicher Bolzplätze (Prioritätenliste),

3.       sowie um zeitnahe Überprüfung, ob der Bolzplatz des Jugendtreffs Oase, Hans-Vogel-Straße 142, auch außerhalb der Öffnungszeiten den Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden kann,

gebeten.

 

Zu 1. und 2. hat das Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien folgende Stellungnahme durch das Grünflächenamt erhalten:

 

Das Baureferat/Grünflächenamt betreibt und unterhält im Stadtgebiet insgesamt zehn öffentliche und einen halb-öffentlichen Bolzplatz (siehe Anlage 1). Die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 2) zeigt die räumliche Verteilung mit Einzugsbereich 750 m Luftlinie. Dies bestätigt die Einschätzung, dass insbesondere im Fürther Norden und Osten (Vach, Stadeln, Ronhof, Poppenreuth) Defizitgebiete in der Bolzplatzversorgung vorhanden sind.

 

Derzeit sind keine Neuanlagen für Bolzplätze in der Planung des Baureferats/Grünflächenamt, ebenso gibt es keine Haushaltsansatz für eine solche Baumaßnahme und keine Prioritätenliste. Im Bau- und Werkausschuss am 15.10.2014 wurde dem Stadtrat insgesamt das Thema „Defizitgebiete öffentliche Spiel- und Freizeitflächen“ vorgestellt. Der einstimmig angenommene Beschluss zum Thema Bolzplätze lautete:

 

 

Im Gegensatz zu öffentlichen Kinderspielplätzen, die ohne Einschränkung auch im reinen Wohngebiet zulässig sind (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtung und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms 2011) fallen Bolzplätze und Jugendspieleinrichtungen wie Streetballplätze oder Skateanlagen unter die „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ (18. BImSchV) und müssen gewisse Mindestabstände zur Wohnbebauung aufweisen (vgl. Anlage 3). In der Regel wird hier seitens des Baureferats/Grünflächenamts ein Lärmschutzgutachten vorangestellt.

 

Es sind dem Baureferat/Grünflächenamt aktuell keine Flächen bekannt, bei denen die immissionsschutz-, planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Neuanlage eines öffentlichen Bolzplatzes vorliegen.  

 

Um jedoch die Anregungen aus dem Fürther Jugendform „Echt Fürth!“ aufzugreifen, erstellt das Grünflächenamt augenblicklich eine Bestandsaufnahme der bestehenden Bolzplätze hinsichtlich Belag, Ausstattung, Beschilderung usw. um hieraus Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten, wie sie von den Jugendlichen bei der Veranstaltung gewünscht wurden.

 

Im nächsten Jahr könnte – die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen vorausgesetzt – in Stadeln an der Herboldshofer Straße ein neuer öffentlicher Bolzplatz entstehen, da der MTV Stadeln zum 01.01.2023 eine Pachtfläche an die Stadt Fürth zurückgegeben hat und die bisherige Beach-Handballfläche aufgegeben wurde. Die Mittel hierfür werden vom Baureferat zu den Haushaltsberatungen 2024 gemeldet.

 

Zu 3. nimmt die Abteilung Jugendarbeit Stellung:

 

Der Jugendtreff OASE verfügt über ein neu saniertes, großes Außengelände mit ausreichend Platz und guter Ausstattung für sportliche Aktivitäten wie Streetsoccer, Basketball, Outdoor-Kickern, etc.

Zum OASE Außengelände gehört ebenfalls die von IKEA gepachtete Fläche, die unter anderem als Fußballplatz (Bolzplatz) genutzt wird. Dort befinden sich neben Fußballtoren und dem Beachvolleyball-Platz auch der Ausleih-Container der OASE. Ebenfalls auf diesem Gelände befinden sich die Backstube, der Steinofen und die Lagerfeuerstelle.

 

Der Jugendtreff OASE ist Dienstag von 15.00-19.00 Uhr, Mittwoch 15.00-20.00 Uhr, Donnerstag 15.00-19.00 Uhr und Freitag 14.00-21.00 Uhr geöffnet. Die OASE wird am Wochenende häufig vermietet. Sonntags findet aktuell monatlich eine Sonderöffnung für eine feste Gruppe statt. Einzelne Samstage werden für Veranstaltungen genutzt.

 

Montagsabend treffen sich am Bolzplatz-Gelände die Pfadfinder Weltenbummler, vormittags bzw. vor den Öffnungszeiten nutzt es unter der Woche die Kita und der Hort.

 

Eine zusätzliche Nutzung (außerhalb der Öffnungszeiten) würde deshalb nur in den (Sommer-) Abendstunden (keine Flutlichtanlage) und an den Wochenenden stattfinden (können).

 

Bei einer öffentlichen Nutzung des Bolzplatzbereiches des OASE Geländes sind aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einige Aspekte zu bedenken:

 

a)    Ein öffentlich zugängliches Gelände kann dazu führen, dass die Aktivitäten des Jugendhauses und der externen Nutzer (Pfadfinder, Kita, Hort) durch die Nutzung des Platzes durch andere Personen und Gruppen eingeschränkt wird. Die externe Nutzung erfordert dann mehr Koordinationsaufwand.

 

b)    Die Vermietungen können zu Konflikten mit gleichzeitig anwesenden Nutzenden des Bolzplatzes führen. Denn der öffentliche Bolzplatz könnte, gerade abends und am Wochenende, nicht nur zum Fußball spielen, sondern als Treffpunkt und Aufenthaltsort (Lagerfeuerstelle) genutzt werden.

 

c)    Es besteht auch die Gefahr einer Vermüllung und vor allem von Glasscherben. Dies hat Einfluss auf die sichere Nutzung durch Kita, Hort, Jugendtreff OASE und alle weiteren Nutzer(gruppen).

 

d)    Um die Nutzungsmöglichkeiten des Jugendtreffs und der aktuellen externen Nutzer nicht einzuschränken, für Sicherheit zu sorgen und Konflikte mit Mietern und Nachbarn zu vermeiden, sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich:

 

·         Abtrennung des Bolzplatzes von der restlichen Fläche des JT OASE durch Einfriedung um eine Inanspruchnahme des restlichen OASE-Außengeländes (Garten, Spielgeräte, etc.)  außerhalb der päd. betreuten Öffnungszeiten zu verhindern und den Vermietungsbereich klar abzutrennen

·         Errichtung eines separaten Zugangs von der Hans-Vogel-Straße zum Bolzplatz, der gleichzeitig die Nutzung von Lagerfeuerstelle etc. verhindert und den Ausleihcontainer sichert, da dieser alt und leicht zu öffnen ist

·         Errichtung von Ballfangzäunen zu den Nachbargrundstücken südlich und nördlich

·         klare Regelung für die Nutzung des Platzes bei festgelegten Nutzungszeiten des Jugendtreffs OASE

·         Verkehrssicherung, Reinigung, Spielplatzkontrolle durch das Grünflächenamt

·         Sanierung des Bodens, Begradigung der Fläche und ein neuer Rasen im Torbereich

 

e)    Die öffentliche Nutzung des Geländes wird zu Lärmbelästigungen für die Nachbarn führen, da der Bolzplatz in der Nähe der Wohnbebauung (Hans-Vogel-Straße 136 a und 137) liegt.

 

Hierzu die Stellungnahme des Ordnungsamtes/Immissionsschutz:

 

Dem Betrieb eines öffentlichen Bolzplatzes auf der Rasenspielfläche des Jungendtreffs Oase in der Hans-Vogel-Straße kann auf Grund der Nähe zur umliegenden Wohnbebauung nicht zugestimmt werden. Es würde sehr wahrscheinlich an den nächstliegenden Immissionsorten zu einer Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV kommen und somit eine erhebliche Belästigung für die Anwohner entstehen.

 

(Siehe auch Stellungnahme des Grünflächenamtest 3. Absatz, Hinweise auf 18. BImSchV und Verweis auf Anlage 3)

 

f)     Bezogen auf Punkt e) wäre eine Nutzung zu abgestimmten und festgelegten Zeiten die Lösung.  Für eine öffentliche Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten des JT OASE müsste, zusätzlich zu den unter d) genannten Maßnahmen, ein Schließdienst organisiert und finanziert werden um dies verlässlich umsetzen zu können. Alternativ hierzu wäre die Erweiterung der Öffnungszeiten des Jugendtreff OASE auf eine regelmäßige Samstags-Öffnung eine Möglichkeit, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Bolzplatz zu gewähren. Hierzu wird zusätzliches Personal benötigt. Bis Ende 2023 verfügt der JT OASE über eine überplanmäßige 19,5 Stunden Erzieherstelle, die zugleich als Springer in der Abteilung Jugendarbeit eingesetzt wird (und für einen Öffnungstag des JT Stadeln sorgt). Diese Stelle könnte, ihre Verstetigung vorausgesetzt, für die benötigten zusätzlichen Samstags-Öffnungszeiten sorgen.

 

Abschließend stellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unter Beteiligung von Ordnungsamt/Immissionsschutz und Grünflächenamt fest, dass eine öffentliche Nutzung des Bolzplatzes des Jugendtreffs OASE für Jugendliche außerhalb der Öffnungszeiten aktuell nicht möglich ist.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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