Die gem. § 40 GVG und Art. 3 AGGVG in Verbindung mit Nr. 15 ff. der Schöffenbekanntmachung erforderliche Wahl von Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss wurde gem. beiliegender Niederschrift durchgeführt. Die Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Folgendes Ergebnis wurde vom Vorsitzenden bekannt gegeben und vom Stadtrat zur Kenntnis genommen:
_______ _______________ Stimmen
_______________ _______________ Stimmen
______________ _______________
Stimmen
___________________________________ _______________ Stimmen
Damit sind die 4 genannten Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben und mit der erforderlichen Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates, gewählt.
Sie haben die Wahl angenommen.
Die Regierung von Mittelfranken hat die Stadt Fürth mit Schreiben vom 20.01.2023 aufgefordert, die Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss 2023 für die Schöffenwahl mitzuteilen. Der Wahlausschuss wählt beim Gericht zusammen mit den Vertrauenspersonen aus den anderen Kommunen die Schöffen aus den Vorschlagslisten der Kommunen aus.
Für diesen Wahlausschuss hat der Fürther Stadtrat heuer vier Vertrauenspersonen mit
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der
gesetzlichen
Mitgliederzahl des Stadtrates, zu wählen.
Es wurde empfohlen, dass die Fraktion der SPD zwei Personen, die Fraktionen der CSU und Bündnis 90/Die Grünen je 1 Person vorschlagen.
Die vorgeschlagenen
Personen sind:
·
Frau
Birgit Arnold (SPD)
·
Frau
Birgit Bayer-Tersch (CSU)
·
Herr Sepp
Körbl (SPD)
·
Herr
Kamran Salimi (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Vertrauenspersonen sind aus der Mitte der Fürther Bevölkerung zu wählen, müssen aber nicht dem Stadtrat der Stadt Fürth angehören.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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