Betreff
Eingaben gemäß Art. 56 (3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Bereich Sportförderung
Vorlage
SpoGe/0006/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Bürgereingaben vom 01.04.2023 und vom 02.04.2023 Kenntnis. Er beschließt, die beiden Eingaben im Rahmen der ursprünglich
vorgesehenen Beratungsreihenfolge zu behandeln.

 


Im Zeitraum vom 25.12.2022 bis zum 10.04.2023 sind von einer in Fürth lebenden Person insgesamt 12 Bürgereingaben bei der Stadt Fürth eingegangen. Die Bürgereingaben berufen sich auf Artikel 56 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, nach dem sich jeder Gemeindeeinwohner mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden kann. In ihnen werden verschiedene Anliegen an den Stadtrat herangetragen, die alle den Bereich Sport betreffen.

 

Eine entsprechende Bürgereingabe (vgl. Anlage 1) ging am 01.04.2023 ein, in der gefordert wird, dass der von Sportvereinen im Zusammenhang mit der Förderung des Sportstättenbaus zu erbringende Eigenanteil i.H.v. 25 % abgeschafft werden soll. Dies wird damit begründet, dass die Regelung zum vorgeschriebenen Eigenanteil auf Seiten von Verwaltung und Sportvereinen Bürokratie und Arbeitsaufwand verursachen würde.

 

In einer zweiten Bürgereingabe (vgl. Anlage 2) der antragstellenden Person vom 02.04.2023 wird gefordert, dass der Stadtrat ausgehend vom jeweils aktuellen Niveau als Untergrenze prüft, ob die Haushaltsmittel aller einzelnen Elemente der Fürther Sportförderung deutlich erhöht werden können. Dies wird mit dem erheblichen Beitrag der Sportvereine zur Gesundheitsprävention und Verbesserung der Lebensqualität gerechtfertigt.

 

Die beiden Anliegen sind nicht grundsätzlich abzulehnen. Auch im Sportausschuss wurde bereits mehrfach über die verschiedenen Elemente der städtischen Sportförderung sowie den Eigenanteil bei Baumaßnahmen diskutiert. Nicht berücksichtigt wird jedoch bei den beiden Eingaben, dass derzeit die städtischen Satzungen, Richtlinien und Ordnungen im Bereich Sport überarbeitet werden. In diesem Rahmen soll auch ein Entwurf für neue Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth erstellt werden. Die Verwaltung sorgt bei der Entwurfserstellung der städtischen Richtlinien bereits für einen partizipativen Prozess und beteiligt dabei mehrere Sportvereinsvertretungen des Sportausschusses.

 

Um ein zielführendes Vorgehen sicherzustellen, sollen deshalb die beiden Bürgereingaben in der Überarbeitung der Satzungen, Richtlinien und Ordnungen berücksichtigt aber nicht vorab einzeln angegangen werden. Dadurch kann auch gewährleistet werden, dass die richtige Beratungsreihenfolge der verschiedenen zu beteiligenden städtischen Gremien eingehalten wird. Diese ist wie folgt vorgesehen:

 

Datum

Gremium

Zuständigkeit

bis 08.2023

AK Satzungen, Richtlinien und Ordnungen

Entwurfserstellung

bis 09.2023

Sportausschuss

Vorberatung

23.10.2023

Forum Fürther Sport

Vorberatung

16.11.2023

Ausschuss für Schule, Bildung Sport und Gesundheit

Vorberatung

20.12.2023

Finanz- und Verwaltungsausschuss

Vorberatung

20.12.2023

Stadtrat

Beschluss

 

Die beiden Bürgereingaben sollen deshalb im Rahmen der vorgestellten Beratungsreihenfolge berücksichtigt werden. Der antragstellenden Person wird eine entsprechende Zwischennachricht erteilt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1: Bürgereingabe vom 01.04.2023 anonymisiert

- Anlage 2: Bürgereingabe vom 02.04.2023 anonymisiert