Betreff
Eingabe gemäß Art. 56 (3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zur Rasenpflege der Vereinsanlagen
Vorlage
SpoGe/0007/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Bürgereingabe vom 01.04.2023 Kenntnis und beschließt, an der bisherigen Praxis der finanziellen Unterstützung der Pflege der vereinseigenen Sportplätze festzuhalten. Die Eingabe wird damit zurückgewiesen.


Im Zeitraum vom 25.12.2022 bis zum 10.04.2023 sind von einer in Fürth lebenden Person insgesamt 12 Bürgereingaben bei der Stadt Fürth eingegangen. Die Bürgereingaben berufen sich auf Artikel 56 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, nach dem sich jeder Gemeindeeinwohner mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden kann. In ihnen werden verschiedene Anliegen an den Stadtrat herangetragen, die alle den Bereich Sport betreffen.

 

Eine entsprechende Bürgereingabe (vgl. Anlage 1) ging an 01.04.2023 ein, in der gefordert wird, dass die Stadt durch personelle und sächliche Aufwendungen im Rahmen des Haushalts die Rasenpflege der Vereinsanlagen übernehmen soll. Dies wird damit begründet, dass ein hoher Bedarf an vereinsbetriebenen Sportstätten für die wachsende Fürther Bevölkerung besteht und die städtische Objektförderung betragsmäßig nicht ansatzweise geeignet sei, Sportvereine mit eigenen Rasenflächen finanziell adäquat zu unterstützen.

 

Grundsätzlich kann bestätigt werden, dass die Fürther Sportvereine mit den vereinseigenen Sportanlagen einen entscheidenden Anteil an der Sportinfrastruktur im Stadtgebiet tragen. Nicht berücksichtigt wird jedoch bei der Eingabe, dass alleine die gesamten Sportplätze der Vereine in der Summe eine Fläche von über 200.000 m2 haben. Für eine Übernahme der Rasenpflege durch städtische Mitarbeitende müsste deshalb im großen Ausmaß neues Personal eingestellt werden, wodurch nicht unerhebliche außerplanmäßige Ausgaben entstehen würden. Außerdem ist es aus Sicht der Verwaltung auch grundsätzlich nicht zielführend, städtisches Personal für Zwecke Dritter einzusetzen.

Die Sportvereine erhalten über die Objektförderung einen jährlichen Zuschuss für den Betrieb der vereinseigenen Sportplätze. Dieser Zuschuss hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird von allen förderfähigen Sportvereinen jährlich beantragt. Derzeit werden die städtischen Satzungen, Richtlinien und Ordnungen im Bereich Sport überarbeitet. In diesem Rahmen soll auch ein Entwurf für neue Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth erstellt werden. Dabei wird auch geprüft, ob der Betriebszuschuss für die Rasenpflege auf die zu unterhaltene Fläche angepasst und der Förderbetrag zumindest etwas erhöht werden kann.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1: Bürgereingabe vom 01.04.2023 anonymisiert