Betreff
Antrag Stadtratsfraktion GRÜNE - Sachstandsbericht PV-Programm auf städtischen Dächern
Vorlage
GWF/0486/2023
Aktenzeichen
GWF
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 


Auf den Fraktionsantrag vom 11.04.2023 (Anlage) wird wie folgt geantwortet:

 

 

Für die Haushaltsplanung 2023 ff wurden von der Verwaltung 400.000 € angemeldet. In den Haushaltsverhandlungen wurde die Summe auf 600.000 € erhöht.

 

Grundlage für den PV-Ausbau ist weiterhin der Beschluss GWF/0458/2022 (BWA am 12.10.2022). Hier ist die geplante Vorgehensweise dargelegt. Als Dienstleister ist die Infra für die Planung und den Bau der Anlagen hinzugezogen worden. Derzeit sind die Anlagen in Planung. Zur Erhöhung der Flexibilität in Planung und Umsetzung wurde die bisherige Aufteilung der Liegenschaften in Paket 1 und Paket 2 aufgehoben.

 

Bei den bisher verpachteten Dachflächen, deren Vertragslaufzeit auslief, erfolgt der Abbau der Anlagen durch den Pächter in den kommenden Pfingstferien. Erst danach können Schäden an den Dachflächen, die bereits festgestellt wurden, vollständig begutachtet und behoben werden sowie statische Ertüchtigungen erfolgen. Dies betrifft insb. die Hans-Böckler-Schule. Erst nach Feststellung des Umfangs ist die Angabe eines Terminplans möglich. Für die Bestückung des Rathauses läuft die Abstimmung der Planungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.

 

Verwiesen wird weiterhin auf die Materialknappheit der PV-Anlagentechnik und die personellen Kapazitäten in der Fachplanung (3 offene Stellen Ing. und Techniker Elektrotechnik).

 

Demnach wird die PV-Bearbeitung im Rahmen der o. g. Möglichkeiten mit höchst möglicher Priorität verfolgt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Fraktionsantrag GRÜNE vom 11.04.2023