Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.03.2023 - Nutzung des Grillplatzes sowie der Sportfläche am "Flussdreieck" als Veranstaltungsfläche für "Open-Airs"
Vorlage
OA/0573/2023
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Die CSU-Stadtratsfraktion hat beantragt die Möglichkeiten zu prüfen, den Grillplatz sowie die Sportfläche am „Flussdreieck“ als Veranstaltungsfläche für „Open-Air“ Veranstaltungen anzubieten.

 

Aus Sicht der Umweltverwaltung ist der Bereich des Flussdreiecks nicht als Veranstaltungsfläche geeignet. Die diese Bewertung tragenden Gründe werden im Folgenden ausgeführt.

 

Der Bereich des Flussdreiecks befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Fürth. Zweck des Landschaftsschutzgebietes ist insbesondere den besonderen Erholungswert der Talauen zu sichern, bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft. In diesem Zusammenhang ist das Erzeugen von Lärm ebenso wie das Errichten baulicher Anlagen grundsätzlich verboten. Nun ist das Umfeld des Flussdreiecks, mit Ausnahme der Spitze unmittelbar am Zusammenfluss von Rednitz und Pegnitz, bereits jetzt mit zahlreichen Nutzungen belegt. Im Osten befindet sich der Mehrgenerationenspielplatz, an den sich ein Bolzplatz sowie ein Grillplatz anschließen. Im näheren Umfeld grenzen das Ertl-Erhard-Sportfeld, der Skaterpark, die Sportanlage Charly Mai und die Jedermann-Sportplätze an. Damit werden das Flussdreieck und sein Umfeld bereits so intensiv genutzt, als es in einem Landschaftsschutzgebiet gerade noch vertretbar ist. In Anbetracht dieser Vorbelastung scheiden dort zusätzliche lärmerzeugende Veranstaltungen, verbunden mit Fahrverkehr für Auf- und Abbau sowie die Schaffung erforderlicher Infrastruktur, aus. Einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt zudem auch die dortige Ufervegetation, die durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden darf.

 

Neben den sich aus der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ergebenden Restriktionen spricht auch die fehlende Erschließung des Flussdreieck gegen die Nutzung als Veranstaltungsort. Der Bereich verfügt weder über eine Strom-, noch über eine Wasserversorgung. Auch eine Entwässerungserschließung ist nicht gegeben. Die WC-Anlage neben dem Parkplatz der Julius-Hirsch-Sporthalle ist fußläufig zu weit entfernt und zudem für größere Veranstaltungen nicht ausreichend dimensioniert. Eine verkehrliche Erschließung des Bereichs ist zudem nur über Fuß- und Radwege gegeben.

 

Der Lärmschutz darf ebenso nicht unbeachtet bleiben, auch wenn Wohnbebauung nicht unmittelbar an das Flussdreieck angrenzt. Zahlreiche Lärmbeschwerden über ausufernde Parties am Flussdreieck, speziell während der Corona-Zeit, als kommerzielle Locations weitgehend geschlossen waren, weisen darauf hin, dass vom Flussdreieck ausgehender Lärm weithin hörbar sein kann. Es kann somit nicht angenommen werden, dass geltende Immissionsrichtwerte bei Veranstaltungen am Flussdreieck stets eingehalten werden können. Insbesondere zur Nachtzeit ist hier eine differenzierte Betrachtung der Lärmsituation erforderlich.

 

Das Flussdreieck befindet sich zudem im Überschwemmungsgebiet. Dort dürfen grundsätzlich keine Veränderungen vorgenommen werden, die den Hochwasserabfluss oder die Hochwasserrückhaltung beeinflussen können. Wenngleich die letzte größere Überflutung der Flächen bereits gut 13 Jahre zurückliegt, muss trotzdem bei jeglicher Planung auf diesen Umstand Rücksicht genommen werden. Nicht übersehen werden darf schließlich auch, dass auch am Flussdreieck Brunnenanlagen des Wasserverbandes Knoblauchsland, einem landwirtschaftlichen Bewässerungsverband der sein Beregnungswasser aus der Kapellenruh und dem Flussdreieck fördert, liegen. Diese Brunnenanlagen müssen stets ungehindert zugänglich sein und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für die neuen Brunnen, die der Wasserverband im Rahmen der Qualitätssicherung seiner Wassergewinnung dort errichten wird.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: