Betreff
Prioritätenfestlegung im Stadtplanungsamt / Bereich Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung
Vorlage
SpA/1058/2023
Aktenzeichen
V-61-JS
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss beschließt die vorgeschlagene Projektliste des Stadtplanungsamts, Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung als vordringliche Maßnahmen für den Betrachtungszeitraum 2023-2025.

Zur Bearbeitung der beschlossenen Maßnahmen sind finanzielle Mittel in Höhe von 260.500,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese sind im Budget des Stadtplanungsamtes wie folgt einzuplanen: 2024 und 2025 je 100.000,00 Euro und 2026 60.500,00 Euro.

 


Die Projekte der Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung sind den letzten Jahren inhaltlich komplexer geworden. Hierunter fallen Bauleitpläne, übergeordnete städtebauliche Konzepte sowie städtebauliche Wettbewerbe und Maßnahmen im öffentlichen Raum. Insbesondere durch veränderte gesetzliche Anforderungen, aber auch durch eine ausgeprägte Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit Bebauungsplänen und anderen Konzepten sowie der hohen Dringlichkeit, Bebauungspläne aufzustellen um Wohnungsbau zu ermöglichen, Gewerbeflächen zu entwickeln und soziale Infrastruktur bereitzustellen, ist der zeitliche Umfang sowie Aufwand der Bearbeitung deutlich gestiegen. Das zeigt sich insbesondere durch die öffentliche und politische Diskussion und die Beteiligung der Öffentlichkeit in den Bauleitplanverfahren und auch darüber hinaus. Durch den hohen Aufwand sind die Projekte weniger dynamisch in der Bearbeitung, was neben der nicht ausreichenden Personalausstattung zu einem Bearbeitungsstau geführt hat. Viele Bebauungspläne konnten nicht in der gewünschten Zeit aufgestellt werden.

 

Rechnung getragen wurde und wird der dargestellten Entwicklung im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung u. a. mit der Schaffung neuer Stellen. Jedoch sind die Aufgabenbereiche der Abteilung qualitativ und quantitativ in den letzten Jahren überproportional gewachsen, wodurch auch weiterhin ein Defizit in der Personaldecke besteht und auch aktuell nicht alle gewünschten und für die Stadtentwicklung und den Klimaschutz sinnvollen Projekte bearbeitet werden können.

 

Die Stellenmehrung ist jedoch nur ein Aspekt bei der Lösung dieser Herausforderungen. Für eine zügige Bearbeitung bedarf es neben entsprechendem Personal, der Möglichkeit eine kontinuierliche und damit verbindliche Bearbeitung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Prioritätenfestsetzung in der Projektbearbeitung für die Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung definiert werden. Dazu wurde vom Baureferat und den Beteiligten ein Vorschlag für vordringliche Projekte entwickelt, welche innerhalb der Betrachtungszeit (2023 – 2025) mit dem derzeitigen Personal abgearbeitet und dem Bau- und Werkausschuss zum Beschluss vorgelegt werden kann. Der Projektvorschlag ist als Anhang beigefügt.

 

Die Projektliste soll dem Ausschuss jährlich zur Erfolgskontrolle und Fortschreibung vorgelegt werden. Für den Zeitraum ab 2025 wird zu gegebener Zeit eine Liste für die weitere Priorisierung der Planungen vorgelegt werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

260.500,00

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: 6100.6555.0000 (15.000,00 Euro) - Teildeckung