Der Antrag wird abgelehnt.
Aufgrund des Beschlusses unter TOP 4 der Verkehrsausschusssitzung vom 18.03.2022 wurde das Quartier der Hardstraße zwischen Stiftungsstraße und Cadolzburger Straße als Tempo 30-Zone ausgewiesen.
Bis zu diesem Zeitpunkt existierte zwischen Stiftungsstraße und Lehmusstraße ein mit Vz. 240 beschilderter, gemeinsamer Geh- und Radweg, welcher für der Radverkehr benutzungspflichtig war.
Gem. § 45 Abs. 1c StVO darf die Zonenanordnung allerdings nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege umfassen.
Für die Einführung der Tempo 30-Zone war es also gesetzliche Voraussetzung, die Vz. 240 zu entfernen. Die Mischverkehrsführung auf der Fahrbahn ist eines der elementaren Gestaltungsmerkmale von Tempo 30-Zonen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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