Betreff
Vorlage zum Antrag und Anfrage der Stadtratsgruppe Freie Wähler vom 21.04.2023 - Radweg Hardstraße zwischen Lehmus- und Stiftungsstraße
Vorlage
SVA/0337/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antrag wird abgelehnt.


Aufgrund des Beschlusses unter TOP 4 der Verkehrsausschusssitzung vom 18.03.2022 wurde das Quartier der Hardstraße zwischen Stiftungsstraße und Cadolzburger Straße als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

Bis zu diesem Zeitpunkt existierte zwischen Stiftungsstraße und Lehmusstraße ein mit Vz. 240 beschilderter, gemeinsamer Geh- und Radweg, welcher für der Radverkehr benutzungspflichtig war.

Gem. § 45 Abs. 1c StVO darf die Zonenanordnung allerdings nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege umfassen.

Für die Einführung der Tempo 30-Zone war es also gesetzliche Voraussetzung, die Vz. 240 zu entfernen. Die Mischverkehrsführung auf der Fahrbahn ist eines der elementaren Gestaltungsmerkmale von Tempo 30-Zonen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: