Betreff
Ergänzende Projektgenehmigung zur Errichtung eines neuen Klärgasbehälters
Vorlage
StEF/0198/2023
Aktenzeichen
StEF/AR/B/VT
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss stimmt der Fortführung des Projekts „Hauptkläranlage Fürth

– Errichtung eines Klärgasbehälters“ gemäß der Projektgenehmigung vom 15.04.2015 und der Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 € zu.  Die ursprünglich genehmigten Kosten in Höhe von 1.300.000,00 € erhöhen sich aufgrund der zeitlichen Verzögerungen und den konjunkturbedingten, jährlichen Baukostensteigerungen

auf 2.050.000,00 €. 


Die Stadt Fürth betreibt in der Erlanger Str. 105 die Hauptkläranlage, an die der überwiegende

Teil der Stadt Fürth sowie weitere umliegende Ortschaften angeschlossen sind. Momentan liegt

die Ausbaugröße der Anlage noch bei 265.000 Einwohnerwerten. Geplant ist eine Ausbaugröße

von 330.000 Einwohnerwerten.

Auf der Kläranlage Fürth entstehen täglich bei der - mit der Abwasserreinigung einhergehenden – Schlammbehandlung ca. 6000 m3 Klärgas. In der BHKW-Anlage werden Strom und Wärme erzeugt, die ausschließlich in der Kläranlage verbraucht werden und zu einem Eigenstromanteil von ca. 70% führen. Der vorhandene Klärgasbehälter (Baujahr 1989) mit einem Volumen von 800 m3 ist zu klein um die Schwankungen bei der Klärgasentstehung und dem Strombedarf während des Tages auszugleichen.

 

 

Ziel:

 

Mit einem Klärgasspeicher mit einer Größe von 4.000 m3 (Höhe ca. 15m, Durchmesser ca. 20m) kann der Anteil des selbsterzeugten Stromes am Gesamtstrombedarf der Kläranlage wei-ter erhöht werden. Zudem wird vermieden, dass zum einen Klärgas abgefackelt wird und wäh-rend eines Tages zugleich Strom vom Netz oder Erdgas bezogen werden muss. Durch die ge-plante Photovoltaikanlage auf der Kläranlage entsteht ein zusätzlicher Klärgasspeicherbedarf, der bei der Größenermittlung bereits berücksichtigt wurde.

 

 

 

Aktueller Projektstand:

 

Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) wurde beauftragt die Maßnahme „Hauptkläranlage Fürth

– Errichtung eines Klärgasbehälters“ gemäß der Projektgenehmigung vom 15.04.2015

durchzuführen.

Die ursprünglich genehmigten Kosten in Höhe von 1.300.000,00 € erhöhen sich aufgrund der zeitlichen Verzögerungen und den konjunkturbedingten, jährlichen Baukostensteigerungen

auf 2.050.000,00 €.

 

Die Entwurfsplanung wurde von der Abteilung Kläranlagenneubau erstellt und abgeschlossen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die Laufzeit von 30 Jahren wurde erstellt. Es war ge-plant auch die weiteren Ing.-Leistungen gemäß HOAI durch die Abteilung Kläranlagenneubau in Eigenleistung zu erbringen. Durch Verzögerungen beim Bauablauf der beiden Großbaustellen „Neubau der mechanischen Reinigung“ und „Neubau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes“ und zusätzlich personellen Kapazitätsengpässen kam es bei dem Bauvorhaben „Errichtung eines Klärgasbehälters“ noch vor der Ausführung zu einem vorübergehenden Stillstand von mehreren Jahren.

 

Zukünftig geplante Termine:

• Ausschreibung: Februar-Mai 2023

• Baumaßnahme: Juli – November 2023

• Inbetriebnahme November 2023

 

Neue Kostenberechnung:

 

Baukosten (netto)          1.434.676,32 €

20% Nebenkosten          286.935,26 €

Summe (netto) 1.721.611,58 €

MwSt.                                  327.106,20 €

Gesamtsumme (brutto)               2.048.717,78 €

 

gerundete Gesamtprojektkosten             2.050.000 €

 

 

Die ursprünglich in der Projektgenehmigung von 2015 genehmigten Kosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro müssen aufgrund der langen Verzögerung (ca. 7 Jahre) erhöht werden. Auch die Kostensteigerungen bzw. unsicheren Lieferverfügbarkeiten infolge der Corona- und der Ukraine-Krise führen zwangsläufig zu einer nicht unbeträchtlichen Projektkostenerhöhung.

Konkret sind die konjunkturell bedingten jährlichen Baukostensteigungen im Vergleich zu frühe-ren Jahren mit ca. 5 Prozent jährlich sehr hoch ausgefallen.

Der Baupreisindex vom statistischem Bundesamt weist aktuell einen Wert von 158,9 aus (bezo-gen auf 100 im Jahr 2015).

 

Bezogen auf das ursprüngliche Gesamtvolumen von 1.300.000 € (Stand 2015) und ausgehend von der genannten Baupreisentwicklung wurde die Kostenerhöhung ermittelt.

Es sind bei allen Gewerken mit Mehrkosten von insgesamt 750.000,00 Euro zu rechnen.

Mittlerweile wurden bereits drei Gewerke beauftragt und haben die o.g. Kostenerhöhungen be-stätigt.

 

GW1- Erdarbeiten und Fertigteilschacht                                               129.281,10 €

GW2- Rohrleitungsbau, Aggregate und Armaturen                          137.841,32 €

GW3- Behälterbau und Fundamenterstellung                    820.684,21 €

 

Für das Gewerk 4- Elektro- und Prozessleittechnik wurden Kosten in Höhe ca. 350.000 € ange-setzt. Des Weiteren stehen noch die Nebenkosten aus, u.a. für das Fachplanungsbüro für Elektrotechnik und für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie der Außengestaltung und der erforderlichen Prüfungen.

 

Bisher wurden bereits 86.000 € für aktivierte Eigenleistungen, Genehmigung und Baugrund-

untersuchungen abgerechnet.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

2.050.000,00

 

nein

X

ja

1500,00

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 3200

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Gegenüberstellung Kostenerhöhung, Baupreisindex