Betreff
Entscheidung über das Nachrücken für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied der CSU Stadtratsfraktion; Amtsantrittshindernis von Frau Partheimüller; Nachrücken des nächsten Listennachfolgers
Vorlage
BMPA/1031/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Frau Michaela Partheimüller, die erste Listennachfolgerin für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied der CSU, Frau Dr. Andrea Heilmaier, hat sich gegenüber der Stadt Fürth schriftlich erklärt, dass sie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH nicht beenden wird. 

 

Das Amtsantrittshindernis, das bei gleichzeitiger Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH und des ehrenamtlichen Stadtratsmandates vorliegt, besteht somit weiterhin.

 

Frau Michaela Partheimüller kann daher das Amt nicht antreten.

 

2. Nächster Listennachfolger der CSU und somit neuer Nachrücker für Frau Dr. Andrea Heilmaier ist Herr Stephan Scheuerer (Listenplatz 12; 8.708 gültige Stimmen).

 

3. Herr Scheuerer wird schriftlich dazu aufgefordert, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob er die Wahl annimmt.


Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Stadtrat der Stadt Fürth in der Sitzung vom 26. April 2023 anknüpfend an die Feststellung der Niederlegung des Amtes durch Frau Dr. Andrea Heilmaier über das Nachrücken einer Listennachfolgerin entschieden.

 

Erste Listennachfolgerin ist Frau Michaela Partheimüller (vgl. Anlage 1: Listenplatz 10; 9.266 gültige Stimmen).

 

Der Einschätzung der Regierung von Mittelfranken folgend (vgl. Anlagen 4 und 5), hat der Stadtrat zudem beschlossen, dass bei gleichzeitiger Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH und des ehrenamtlichen Stadtratsmandates durch Frau Michaela Partheimüller ein Amtsantrittshindernis besteht [vgl. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alternative 1 GLKrWG i.V.m. Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)] und dass Frau Partheimüller deshalb schriftlich aufzufordern ist, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären (vgl. Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG), ob sie die Wahl annimmt und mittzuteilen, ob sie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH vor Antritt des ehrenamtlichen Stadtratsmandats beendet haben wird.

 

Die schriftliche Aufforderung (vgl. Anlage 2) erfolgte mittels Zustellungsurkunde. Im Schreiben an Frau Partheimüller wurde sie darauf hingewiesen, dass bei gleichzeitiger Ausübung Ihres Amtes als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH und des ehrenamtlichen Stadtratsmandates ein Amtsantrittshindernis vorliegen würde.

 

Antwort von Frau Partheimüller erfolgte mit Schreiben vom 08.05.2023.

 

In ihrem Schreiben nimmt Frau Partheimüller die Wahl an, erklärt aber gleichzeitig, dass sie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH nicht beenden wird (vgl. Anlage 3).

 

Da Frau Partheimüller nicht bereit ist ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbe-hof Fürth GmbH zu beenden, kann sie gem. Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2 GO nicht ehrenamtliches Stadtratsmitglied sein.

 

Aufgrund dessen muss der Stadtrat darüber entscheiden, dass das Amtsantrittshindernis weiterhin fortbesteht und sie deshalb das Amt nicht antreten kann. Zudem ist über das Nachrücken des nächsten Listennachfolgers zu entscheiden.

 

Nächster Listennachfolger der CSU, der noch kein Stadtratsmitglied der Stadt Fürth ist und somit der nächste mögliche Nachrücker für Frau Dr. Andrea Heilmaier ist:

 

             Herr Stephan Scheuerer (vgl. Anlage 1: Listenplatz 12; 8.708 gültige Stimmen)

 

In Folge dessen muss auch Herr Scheuerer gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG schriftlich über die Möglichkeit des Nachrückens informiert und aufgefordert werden, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob er die Wahl annimmt.

 

Amtsantrittshindernisse sind bei Herrn Scheuerer aktuell nicht zu erkennen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats (CSU)

NÖ Anlage 2: Schreiben an Frau Partheimüller; Nachfolge von Frau Dr. Andrea Heilmaier

NÖ Anlage 3: Antwort von Frau Partheimüller; Nachfolge von Frau Dr. Andrea Heilmaier

NÖ Anlage 4 - Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 25.03.2021

NÖ Anlage 5 - Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 18.01.2022