Der vorgelegte Vorplanungsentwurf zur Umgestaltung der Moststraße wird als Vorplanung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Projektgenehmigung beauftragt.

 


Die Moststraße auf dem Teilstück zwischen Hallstraße und Schwabacher ist Teil der Fußgängerzone der Innenstadt. Sie ist im Bestand in zwei Gehwege und einer Fahrbahn untergliedert. Die Straße ist im Bestand in einem schlechten baulichen Zustand. Die Fahrbahnoberfläche ist teilweise asphaltiert und teilweise aus Kopfsteinpflaster ausgebildet. Die umliegenden Straßen der Fußgängerzone sind gemäß der Neugestaltung der Innenstadt mit Granitsteinpflaster ausgestattet. Somit stellt diese Maßnahme neben der Oberflächensanierung auch einen gestalterischen Lückenschluss der Fußgängerzone dar. Ziel ist es die Aufenthaltsqualität in dem genannten Bereich deutlich zu steigern. Im Zuge der Erneuerung soll der Straßenzug auf die umliegenden Straßengestaltung angepasst werden. Die vorhandenen Gehwege mit Bordstein entfallen. Der gesamte Straßenquerschnitt wird niveaugleich ausgebildet, wodurch sich die im Lageplan (Anlage 1) dargestellte Straßenraumaufteilung ergibt. Neben der Neugestaltung des Straßenquerschnitts inkl. Belag soll die Straße auch künftig mehr begrünt werden (Baumpflanzungen und Hauseingangsbegrünung) und weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder geschaffen werden.

 

Straßenraumaufteilung

Der neue Straßenquerschnitt ergibt sich aus der Straßengestaltung der angrenzenden Hallstraße und Schwabacher Straße. Zwangspunkte stellen hierbei die vorhandene Straßenentwässerung in etwa der Straßenmitte, sowie ein längsverlegter Granitpflasterstreifen zur Begrenzung der Gehwegbereiche dar. Daraus ergibt sich ein Querschnitt wie in der Abbildung 1 dargestellt. Durch die Anordnung der bestehenden Entwässerung und den 0,40 m breiten Trennstreifen ergeben sich Verkehrsflächen (Gehwegbereich) von 4,15 m und 2,35 m. Die Ausgleichsfläche zwischen Trennstreifen und den bestehenden Häusern wird mit einem Granitkleinsteinpflaster ausgeführt (siehe Abbildung 2). Gemäß Vorabstimmung mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist in der Moststraße kein Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung erforderlich. Als Orientierung dienen hier die beidseitigen Häuserfronten. Bei der neuen Möblierung der Straße wird darauf geachtet, dass ausreichend Abstand zur Hauswand freigehalten ist. Aufgrund der Lage der Straßenentwässerung wird Straßenoberfläche von der Häuserfront zur Straßenmitte geneigt. Dabei ist darauf zu achten, dass die vorhandenen Einfahrten und Zugänge, soweit im Bestand barrierefrei ausgeführt, auch nach dem Umbau hindernisfrei passierbar sind. sind.

Abbildung 1: Querschnitt Moststraße (eigene Darstellung)

 

Abbildung 2: Gestaltung neue Straßenoberfläche (eigene Aufnahme)

Der Straßenzug wird weiterhin als Fußgängerzone ausgewiesen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Es wird zunächst von keiner erheblichen Steigerung des Fußgängerverkehrs ausgegangen, sodass die Freigabe des Radverkehrs weiterhin als vertretbar angesehen wird. Wird nach Inbetriebnahme festgestellt, dass es vermehrt zu Problemen zwischen Fußgänger und Radfahrer kommt, kann mithilfe von Verkehrszeichen nachgesteuert werden.

 

Möblierung

Gemäß dem Beschluss zu „Sonderfonds "Innenstädte beleben - Grüne Bänke Innenstadt“ (GrfA/0141/2022) sind insgesamt 32 Pflanzkübel mit angebauten bzw. separat aufgestellte Sitzgelegenheiten in zehn verschiedenen Ausführungen an insgesamt zehn Standorten in der Innenstadt (Grüne Bänke) vorgesehen. Die Aufstellung erfolgte im März 2023. Es handelt sich um mobile Elemente, deren Standorte nachträglich angepasst werden können. In der Moststraße wurden bereits drei Grüne Bänke aufgestellt.

 

Neben den Grünen Bänken sollen Radabstellanlagen für Besucher:innen der Innenstadt ergänzt werden. Dem Beschluss zum Standard für Fahrradständer (SpA/255/2014) folgend sind Anlehnbügel Typ „TAMEGA“ zu verwenden und in der Farbe DB 703 (anthrazit eisenglimmer) auszuführen. Zusätzlich werden im Anfangsbereich der Moststraße (Hausnr. 2) zwei Stellplätze für Lastenräder errichtet.

 

Die bestehenden Beleuchtungsmasten werden zurückgebaut und durch eine Fassadenbeleuchtung ersetzt. Weitere Abstimmungen zum Beleuchtungskonzept erfolgen im Zuge der weiteren Planungsschritte.

 

Begrünung

Im Zuge der Erneuerung der Straßenoberfläche wird der Straßenzug auch gestalterisch an die umliegenden Straßen angepasst. Hierzu werden drei neue Bäume gepflanzt. Bäume im Straßenraum verringern die Aufheizung durch Verschattung und prägen ein attraktives Stadtbild. Die Standorte wurden auf der Nordostseite gewählt, um den nötigen Abstand zur vorhandenen Gas- und Wasserleitung der Infra Fürth GmbH, also auch zum bestehenden Kanal der Stadtentwässerung Fürth einzuhalten. Dennoch sind augenscheinlich Leitungen anderer Spartenträger betroffen. Diese müssen umverlegt werden. Zusätzlich sind an den Leitungen bei den neu zu setzenden Bäumen Wurzelschutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese müssen im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft und festgelegt werden.

 

Aufgrund der großen versiegelten Fläche im Innenstadtbereich kann das Niederschlagswasser derzeit kaum versickern und muss gezielt über die Kanalisation abgeleitet werden. Gleichzeitig steht den Bäumen nur wenig Wasser zur Verfügung und muss zusätzlich bewässert werden.  Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der Stadt Fürth und gemäß dem Beschluss „Blau-grüne Stadtentwicklung (Schwammstadt) (SpA/1029/2022) sollen im Zuge von Planungen Aspekte der blau-grünen Stadtentwicklung bedacht werden. Daher wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe innerhalb der Verwaltung aus Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Ordnungsamt, Grünflächenamt und Stadtentwässerung Fürth gegründet.

 

Nach Abwägung des Umfangs des Eingriffes, soll in der Moststraße versucht werden bei der Neupflanzung der Bäume Baumrigolen zu verwenden, welche die Entwässerung der Straßenoberfläche mit dem Baumstandort kombiniert. Das Niederschlagswasser wird gezielt in die Baumrigole eingeleitet, kann dort zwischengespeichert bzw. von den Bäumen aufgenommen werden. Der Baum nimmt Wasser auf, welches dann über die Blätter verdunstet. Dabei entsteht Verdunstungskälte, welche wirksam das Stadtklima kühlt. Überschüssiges Wasser kann gedrosselt an den Kanal abgegeben werden und entlastet dadurch das Kanalnetz. Weitere Abstimmungen und Untersuchungen zur Umsetzung werden weiterhin interdisziplinär zwischen den Dienststellen in der nächsten Planungsphase stattfinden.

 

In Hinblick auf die Schaffung von Stadtgrün ist beabsichtigt neben der Neupflanzung von Bäumen auch Hauseingangsbegrünung in Form von Pflanzsteinen oder Vergleichbaren durchzuführen. Die möglichen Standorte können dem Lageplan im Anhang entnommen werden. Nach erfolgter Projektgenehmigung erfolgt die Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Eigentümern durch das Quatiersmanagement. Beim Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist u. A.  den Belangen des Klimaschutzes, der grünen Infrastruktur sowie der Biodiversität Rechnung zu tragen (Ziff. 1.2. StBauFR). Dies resultiert aus der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, die als Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns) bestimmt. Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen. (Art. 3 Abs. 2 VV StBauF 2022)

 

Die vorgenannten Anforderungen sind aufgrund der vorgeschlagenen Begrünungsmaßnahmen sowie der Gestaltungsqualität in der komplexen innerstädtischen Lage (hohe Spartendichte im Untergrund, beengte Lage, …) erfüllt.

 

Sonstiges

Das Instruktionsverfahren für die Umgestaltung der Moststraße wurde durchgeführt und die Ergebnissein die Planung eingearbeitet. Eine ausführliche Wiedergabe der Anregungen und Bedenken aus der Instruktion und ihrer Abwägung sind in der Abwägungstabelle in der Anlage beigefügt.

 

Laut erster Kostenschätzung des Tiefbauamtes betragen die Baukosten ca. 625.000 (brutto). Die Kosten für die Verlegung der Leitungen und die Kosten der Beleuchtung sind darin enthalten.

 

Der Umbau des Straßenabschnitts ist unter aller gegebener Voraussicht nach für 2025/26 vorgesehen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

625.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9500.2000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan und Regelquerschnitt Umgestaltung Moststraße – Instruktionsergebnis

Anlage 2: Abwägungstabelle Instruktion Moststraße

Anlage 3: Klimaprüfung Moststraße

Anlage 4: Klimaprüfung Moststraße Auswertung