Betreff
Erweiterung des Frauenhauses auf 10 Plätze in der Bäumestraße 14, Fürth
Vorlage
Rf. IV/0143/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Das Gremium befürwortet die Planungen des Frauenhaus Fürth e.V. zur Erweiterung eines Frauenhauses auf 10 Plätze mit bekannter Adresse entsprechend der eingereichten Planungen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

 


Die Stadt Fürth hat den grundsätzlichen Bedarf von insgesamt zehn Plätzen in einem Frauenhaus, welches der Stadt Fürth und dem Landkreis zugeordnet ist, als bedarfsgerecht angesehen. Mit Schreiben vom 17.09.2019 hat der Landkreis ebenfalls den Bedarf von zehn Plätzen anerkannt.

 

Nachdem ein anderer Standort nach längeren Verhandlungen nicht mehr zur Verfügung stand, hat das Frauenhaus nunmehr eine Immobilie in der Bäumenstraße 14 in Fürth zur Realisierung eines Frauenhauses mit offenem Konzept in Aussicht. Teil dieses Konzepts ist insbesondere der Umstand, dass die Adresse öffentlich bekannt sein kann, da das Haus aufgrund seiner baulichen Struktur und besonderer Maßnahmen ein hinreichendes Maß an Sicherheit für die Bewohnerinnen bieten kann.

 

Für den Umzug von der bestehenden Liegenschaft in diesen neuen Standort ist damit eine umfassende Neukonzeption des Frauenhauses unter Bündelung bestehender Angebote geplant. Zukünftig werden alle Angebote des Frauenhaus Fürth e.V. wie die Beratungsangebote, die ISTE und das Frauenhaus gebündelt an der angegebenen Adresse zu finden sein.

 

Die Räumlichkeiten können verschiedene Unterbringungsbedarfe erfüllen, insbesondere bieten sie Zimmer für Frauen mit mehreren Kindern sowie für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Auch Frauen mit älteren Kindern können angemessen im neuen Frauenhaus untergebracht werden.

 

Zur Veranschaulichung der Immobilie und zur Information über den aktuellen Stand der Planungen hat der Trägerverein Frauenhaus Fürth e.V. entsprechende Unterlagen (Raumkonzept und Grundrisse) zur Verfügung gestellt (siehe Anlagen).

 

Nach Prüfung durch Verwaltung und Polizei ist das angegebene Raum- und Sicherheitskonzept bedarfsgerecht und erfüllt die notwendigen Sicherheitserfordernisse (siehe Raumkonzept, Sicherheitskonzept sowie Bestätigungsschreiben der Polizei Fürth in der Anlage).

 

Auch weiterhin wird das Frauenhaus in beträchtlichem Umfang an einer Landesförderung des Freistaats Bayern teilnehmen. Soweit möglich, werden auch alle weiteren erreichbaren öffentlichen Mittel hierfür ausgeschöpft. Der Trägerverein wird sich zusätzlich um die Akquise privater Fördermittel bemühen.

 

Um die entsprechenden Fördermittel beantragen zu können und die Planungen weiter voran zu bringen, bedarf es einer Befürwortung des Gremiums zur Fortführung der weiteren Planungen eines Frauenhauses unter Berücksichtigung des erreichten Planungsstands.

 

Maßgeblich für die Beurteilung eines bedarfsgerechten Frauenhausangebots bleibt für die Stadt Fürth wie für den Landkreis weiterhin die staatliche Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern. Der Landkreis beteiligt sich im Rahmen seiner Soll-Aufgaben gemäß Art. 51 Abs. 1 LKrO mit eigenen Mittel an der Finanzierung des Frauenhauses, soweit es auch unter der genannten Richtlinie förderfähig ist. Analoges gilt für die Stadt Fürth, die sich darüber hinaus mit dem Trägerverein zur Anrechnung des Wertes der Bestandsimmobilie verständigen wird.

 

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung eines Sicherheitsdienstes nach der aktuellen Richtlinie nicht förderfähig ist, was mit den Vertreterinnen des Frauenhauses in einer gemeinsamen Besprechung zwischen Stadt Fürth, Landkreis und Trägerverein erörtert wurde.

 

Zwischen der Stadt Fürth und Landkreis wird im Zusammenhang mit der Neukonzeption auch die bestehende interkommunale Vereinbarung zur gemeinsamen Pauschalfinanzierung des Frauenhauses neu zu fassen sein, um der Entwicklung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Rechnung zu tragen. Weiterhin wird künftig auch die Abrechnungsfähigkeit der Kosten für Frauen, die aus Kommunen außerhalb der Stadt Fürth und des Landkreises stammen, seitens des Trägers gewährleistet.

 



 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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