Das Gremium
befürwortet die Planungen des Frauenhaus Fürth e.V. zur Erweiterung eines
Frauenhauses auf 10 Plätze mit bekannter Adresse entsprechend der eingereichten
Planungen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
Die Stadt Fürth hat den grundsätzlichen Bedarf von insgesamt zehn
Plätzen in einem Frauenhaus, welches der Stadt Fürth und dem Landkreis
zugeordnet ist, als bedarfsgerecht angesehen. Mit Schreiben vom 17.09.2019 hat
der Landkreis ebenfalls den Bedarf von zehn Plätzen anerkannt.
Nachdem ein anderer Standort nach längeren Verhandlungen nicht mehr zur
Verfügung stand, hat das Frauenhaus nunmehr eine Immobilie in der Bäumenstraße
14 in Fürth zur Realisierung eines Frauenhauses mit offenem Konzept in
Aussicht. Teil dieses Konzepts ist insbesondere der Umstand, dass die Adresse
öffentlich bekannt sein kann, da das Haus aufgrund seiner baulichen Struktur
und besonderer Maßnahmen ein hinreichendes Maß an Sicherheit für die
Bewohnerinnen bieten kann.
Für den Umzug von der bestehenden Liegenschaft in diesen neuen Standort
ist damit eine umfassende Neukonzeption des Frauenhauses unter Bündelung
bestehender Angebote geplant. Zukünftig werden alle Angebote des Frauenhaus
Fürth e.V. wie die Beratungsangebote, die ISTE und das Frauenhaus gebündelt
an der angegebenen Adresse zu finden sein.
Die Räumlichkeiten können verschiedene Unterbringungsbedarfe erfüllen,
insbesondere bieten sie Zimmer für Frauen mit mehreren Kindern sowie für Frauen
mit körperlichen Beeinträchtigungen. Auch Frauen mit älteren Kindern können
angemessen im neuen Frauenhaus untergebracht werden.
Zur Veranschaulichung der Immobilie und zur Information über den
aktuellen Stand der Planungen hat der Trägerverein Frauenhaus Fürth e.V.
entsprechende Unterlagen (Raumkonzept und Grundrisse) zur Verfügung gestellt
(siehe Anlagen).
Nach Prüfung durch Verwaltung und Polizei ist das angegebene Raum- und
Sicherheitskonzept bedarfsgerecht und erfüllt die notwendigen
Sicherheitserfordernisse (siehe Raumkonzept, Sicherheitskonzept sowie
Bestätigungsschreiben der Polizei Fürth in der Anlage).
Auch weiterhin wird das Frauenhaus in beträchtlichem Umfang an einer
Landesförderung des Freistaats Bayern teilnehmen. Soweit möglich, werden auch
alle weiteren erreichbaren öffentlichen Mittel hierfür ausgeschöpft. Der
Trägerverein wird sich zusätzlich um die Akquise privater Fördermittel bemühen.
Um die entsprechenden Fördermittel beantragen zu können und die
Planungen weiter voran zu bringen, bedarf es einer Befürwortung des Gremiums
zur Fortführung der weiteren Planungen eines Frauenhauses unter
Berücksichtigung des erreichten Planungsstands.
Maßgeblich für die Beurteilung eines bedarfsgerechten
Frauenhausangebots bleibt für die Stadt Fürth wie für den Landkreis weiterhin
die staatliche Richtlinie für die
Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und
Interventionsstellen in Bayern.
Der Landkreis beteiligt sich im Rahmen seiner Soll-Aufgaben gemäß Art. 51 Abs.
1 LKrO mit eigenen Mittel an der Finanzierung des Frauenhauses, soweit es auch
unter der genannten Richtlinie förderfähig ist. Analoges gilt für die Stadt
Fürth, die sich darüber hinaus mit dem Trägerverein zur Anrechnung des Wertes
der Bestandsimmobilie verständigen wird.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung eines
Sicherheitsdienstes nach der aktuellen Richtlinie nicht förderfähig ist, was
mit den Vertreterinnen des Frauenhauses in einer gemeinsamen Besprechung
zwischen Stadt Fürth, Landkreis und Trägerverein erörtert wurde.
Zwischen der Stadt Fürth und Landkreis wird im Zusammenhang
mit der Neukonzeption auch die bestehende interkommunale Vereinbarung zur
gemeinsamen Pauschalfinanzierung des Frauenhauses neu zu fassen sein, um der
Entwicklung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Rechnung zu tragen.
Weiterhin wird künftig auch die Abrechnungsfähigkeit der Kosten für Frauen, die
aus Kommunen außerhalb der Stadt Fürth und des Landkreises stammen, seitens des
Trägers gewährleistet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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