- Dem ehrenamtlichen 3. Bürgermeister werden folgende Aufgaben übertragen:
- Hochwasserschutz für Gewässer 1. und 2. Ordnung: die stadtinterne Koordination und Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Mittelfranken und anderen externen Behörden mit Ausnahme der Aufgaben der unteren Wasserrechtsbehörde
- Starkregen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen bei Gewässern 1. und 2. Ordnung
- Nachhaltigkeit: alle Vorbereitungen für den Vorsitzenden des Nachhaltigkeitsbeirats, Abstimmungsgespräche mit anderen Städten und externen Stellen
- Die Änderung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters wird wie folgt festgelegt:
- Hochwasserschutz für Gewässer 1. und 2. Ordnung: die stadtinterne Koordination und Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Mittelfranken und anderen externen Behörden mit Ausnahme der Aufgaben der unteren Wasserrechtsbehörde
- Starkregen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen bei Gewässern 1. und 2. Ordnung
- Nachhaltigkeit: alle Vorbereitungen für den Vorsitzenden des Nachhaltigkeitsbeirats, Abstimmungsgespräche mit anderen Städten und externen Stellen
Die Änderung ist zwischen Rf. II, Rf. III/OA und Rf. V abgestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Stellenbedarf festzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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