Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt / der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von einer / eine zusätzliche Mittelbereitstellung für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges der Jugendverkehrsschule iHv. 95.000 €.
Die mobile Jugendverkehrsschule
im Bereich des Polizeipräsidiums Fürth hat in der schulischen Verkehrserziehung
eine lange Tradition. Die praktische Fahrradausbildung, die im Lehrplan der
bayerischen Grundschulen in der 4. Jahrgangsstufe vorgesehen ist, wird von zwei
Verkehrserziehern der Polizei begleitet. Bei der Ausbildung lernen die Kinder
nicht nur Verkehrsregeln; es wird zudem auch das sichere Verhalten beim
Radfahren im Straßenverkehr trainiert. Sie erhalten bei erfolgreicher Teilnahme
den sog. "Fahrrad-Führerschein".
Zur Durchführung der
praktischen Verkehrserziehung wurde 1986, das jetzt noch in Betrieb befindliche
Kraftfahrzeug (LKW, Euro 1) von der Stadt Fürth angeschafft und bringt für die
Ausbildung notwendige Ausstattung zu den verschiedenen Schulstandorten im
Fürther Stadtgebiet (Pausenhöfe der GS Friedrich-Ebert-Straße, der
Farrnbach-Grundschule, der GMS Schwabacher Straße, der GS Seeackerstraße und in
der Günter-Brand-Sporthalle sowie der Schickedanz-Sporthalle).
Dieses Fahrzeug ist nun verschlissen und muss baldmöglichst ersetzt werden, zumal keine Ersatzteile mehr zu beschaffen sind. Zuerst wurde angenommen, dass ein Kastenfahrzeug (z.B. VW-Crafter) für den Auflieger ausreichend sein könnte. Dafür wurden in den Beratungen für den Haushalt 2022, die damals notwendigen Kosten (105.000 €) genehmigt. Nun, nach detailliertere Weiterplanung ist doch ein LKW für den Auflieger notwendig. Die Kosten für beides werden aktuell auf ca. 200.000 € geschätzt. Um in ein Vergabeverfahren einsteigen zu können, müssen die Haushaltsmittel für die Maßnahme vorher sichergestellt sein. Auch wird derzeit überlegt, wo sich für das neue Fahrzeug eine geeignete Park- und Unterstellmöglichkeit ergeben könnte, um eine langjährige Nutzung der kostenintensiven Anschaffung zu gewährleisten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
200.000 € (Aufstockung um 95.000 € notwendig) |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 02.2954.9352
(105.0000 €) |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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nö -2-