Betreff
Optimierung der LSA 186 Würzburger Str. / Am Sportboothafen mit Vervoll-ständigung der Radverkehrs- /Fußgängerführung.
Vorlage
SpA/1064/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Im Rahmen der turnusmäßigen Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) FT 186 Würzburger Straße / Am Sportboothafen soll die Radverkehrs-/ Fußgängerführung auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

 

Der vorgelegte Vorplanungsentwurf zur Umgestaltung des Kontenpunkts Würzburger Straße / Am Sportboothafen wird als Vorplanung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Projektgenehmigung beauftragt.


Entsprechend dem Altersaustauschplan (Beschluss SpA/0795/2020) muss die LSA 186 Würzburger Str./ Am Sportboothafen aus dem Jahr 1997 erneuert werden. Sie befindet sich im vollständig anbaufreien Bereich, wobei am Ortsende die Widmung der B8 zur Kraftfahrstraße erfolgt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf Tempo 70 km/h festgelegt. Die Anordnung von Radverkehrsanlagen längs der Würzburger Straße ist nicht gegeben.

Im Zuge der Erneuerung der Lichtsignalanlage wird die heute unvollständige Führung der Radfahrer im Zuge der Nebenrichtungen verbessert sowie die fehlende Fußgängerführung bzw. Aufstellfläche im II. Quadranten ergänzt. Die Führung der Radfahrer über den westlich liegenden gemeinsamen Geh- und Zweirichtungs-Radweg soll dabei auch in nördlicher Fahrtrichtung (bis Ziegelhüttenweg) zukünftig beibehalten werden. Dafür wird der vom Sportboothafen kommende Radverkehr über einen neu geschaffenen signalisierten Aufstellbereich im I. Quadranten mit einem kurzen Zwischenhalt gesichert auf den obengenannten gemeinsamen Geh- und Zweirichtungs-Radweg geführt. Die Wartezeiten im Quadranten I werden sich in der Regel im Zeitbereich kleiner 10 Sekunden befinden.

Eine direkte Führung des Radverkehres von Süden nach Norden quer über die Kreuzung wird als hochgradig gefährlich angesehen, da der Radfahrer den geradeaus fahrenden Fahrzeugverkehr kreuzen müsste. Aus verkehrssicherheitsgründen kann einer solchen Führung sowohl aus verkehrsplanerischer als auch aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden. Durch die neu geplante Abbiegetasche im I. Quadranten wird ein sicheres queren des Kreuzungsbereiches vom II. zum IV. Quadranten geschaffen.

Im Quadranten II ist im Bestand kein Gehweg vorhanden, sodass die Fußgänger keinen Aufstellbereich vor der Signalanlage haben. Dies wird im Zuge der Planungen behoben.

Am Knoten werden zudem die baulichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit vollständig umgesetzt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

301.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Haushaltsstelle wird seitens des TfA noch beantragt

 


1) Lageplan FT 186 Instruktionsergebnis

2) Stellungnahmen Abwägungstabelle

3) Klimaprüfung