Betreff
Beantragung von Haushaltsmitteln für die Grundwassersanierung Schießplatz/Wilhelm-Löhe-Straße
Vorlage
OA/0581/2023
Aktenzeichen
III/OA/U-Ko
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 140.000 € für die Weiterführung der Grundwassersanierung Schießplatz/Wilhelm-Löhe-Straße über 4 Jahre auf der HHStelle 1100.5030 (2023: überplanmäßig 15.000, 2024 – 2026: je 35.000 €, 2027: 20.000 €).

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Austausch der defekten Sanierungsanlage im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich die Bereitstellung von 100.000 € im Vermögenshaushalt des OA-Budgets 32000 erfordern wird.

 


Der durch LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) verunreinigte Untergrund der Anwesen Schießplatz 5 (ehem. chem. Reinigung K. Dubrau) und Wilhelm-Löhe-Straße 9 (ehem. chem. Reinigung H. Dubrau) in Fürth wird durch eine Grundwasserreinigung saniert.

 

Die LHKW-Grundwassersanierung wird seit 2006 als sicherheitsrechtliche Tatmaßnahme nach Art. 7 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG (Gefahrenabwehr zum Schutz des Grundwassers) durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz veranlasst, da die Eigentümer als Störer finanziell nicht in der Lage waren bzw. sind, die komplette Sanierung selbst durchführen zu lassen. Zur Sicherung des Wertausgleichs nach § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG wurden bei beiden Grundstücken Bodenschutzlastvermerke im Grundbuch eingetragen (ein Bodenschutzlastvermerk ist vom Grundstückseigentümer zu leisten und soll die Werterhöhung ausgleichen, die dadurch entsteht, dass ein Grundstück durch Sanierung von Altlasten befreit wird. Der zu zahlende Wertausgleich ruht als öffentliche Last auf dem jeweiligen Grundstück).

 

Der Gesamtstrang der an die Sanierungsanlage angeschlossenen drei Förderbrunnen zeigte im letzten Berichtszeitraum (2021 bis 2022) eine durchschnittliche LHKW-Konzentration von ca. 421 µg/l. Die maximale Konzentration wurde am 10.06.2022 mit 4.910 µg/l im Brunnen im Schadenszentrum gemessen und überschreitet den vorerst avisierten Sanierungszielwert von 40 µg/l um das bis zu 123-fache. Aus gutachterlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht ist daher ein kontinuierliches Weiterbetreiben der Anlage erforderlich. Mit einem Ende der Sanierungsmaßnahme ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

 

Nähere Details sind auch dem Bodenschutzbericht 2022 unter Ziffer 6.5 zu entnehmen, der dem Umweltausschuss in der Sitzung am 04.05.2023 zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Zur Aufrechterhaltung des Betriebs und der Funktionsfähigkeit der Grundwasserreinigungsanlage bzw. der Sicherungsmaßnahme sind die fachliche Betriebsführung der Sanierungsanlage sowie die fachgutachterliche Begleitung der Sanierung dringend erforderlich. Hierfür finden vergaberechtskonform öffentliche Ausschreibungen statt. Für diese wurden Vertragslaufzeiten von 48 Monaten zu Grunde gelegt. Der Leistungsbeginn ist zum 01.07.2023 vorgesehen.

 

Die bisher bewilligten Mittel der Sanierung für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsstelle 1100.5030.000) betragen 30.000 €. Die angenommenen Bruttogesamtkosten (Stand 23.05.2023) der Grundwassersanierung im Haushaltsjahr 2023 belaufen sich auf ca. 45.000 €. Es werden demnach im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig 15.000 € benötigt.

Für die folgenden Haushaltsjahre 2024 bis 2027 ist mit regelmäßigen Sanierungskosten von jeweils ca. 35.000 € zu rechnen.

 

Aufgrund der starken Korrosion der Anlagenteile sowie des Alters der Anlagentechnik wird zudem voraussichtlich im Haushaltsjahr 2024 ein Austausch der Grundwassersanierungsanlage mit geschätzten weiteren Kosten i.H.v. 100.000 € erforderlich werden. Einen entsprechenden Verfahrensvorschlag wird nach der Übernahme des Betriebs der Sanierungsanlage das neue Fachbüro erstellen. Die Verwaltung wird zum Haushalt 2024 die Bereitstellung dieser Mittel beantragen.

 

Es werden somit für die nächsten 4 Jahre insgesamt 240.000 € für die laufende Sanierung und für den Austausch der Anlage benötigt.

 

Eine Erstattung dieser Kosten als ergänzende Finanzzuwendungen über die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) ist nicht möglich, da der Mindestbetrag für bodenschutzbehördlich durchgeführte Maßnahmen insgesamt jährlich nicht überschritten wird.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

240.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Vermögens

Budget-Nr. 32000

im

X

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: