Betreff
Abrechnung der Baumaßnahme "Beleuchtung Stich -Vacher Straße" mittels Erschließungsbeiträgen
Vorlage
TfA/0445/2023
Aktenzeichen
TfA
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss spricht die Kostenspaltung gem. § 10 der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages der Stadt Fürth für die Teileinrichtungen „Straßenbeleuchtung“ und „Grunderwerb“ und eine Kostenaufteilung von 50:50 aus.

 


Im Jahr 2020 wurde in der Stichstraße zur Vacher Straße erstmalig eine Straßenbeleuchtung installiert (Erschließungsaufwand ca. 10.000 €). Gem. § 3 Abs. 1 Buchstabe i) der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS) der Stadt Fürth ist die Straßenbeleuchtung eine Teileinrichtung und gehört damit zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand.

Art. 5 Abs. 1 Satz 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 10 EBS lässt für Teile von nicht leitungsgebundenen Einrichtungen, also auch für die Herstellung der Straßenbeleuchtung, die Abrechnung mittels Kostenspaltung zu, für den Fall, dass diese Teileinrichtung unabhängig von den anderen Teileinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt wurde.

 

Die Bürger/Anlieger wurden von Seiten der Verwaltung im Vorfeld über die Abrechnung informiert. Im Zuge der Anhörung wurde dabei bemängelt, dass die Beleuchtungsmaßnahme 40 Jahre nach eigentlicher Straßenbaumaßnahme erfolgte und diese außerdem nicht abgerechnet werden soll. Die zuständigen Sachbearbeiter des Tiefbauamtes wiesen darauf hin, dass eine Nichtabrechnung rechtswidrig ist.

 

Die Maßnahme wurde im Jahr 2020 durchgeführt und ist somit einschließlich der für die Straße erforderlichen bereits vorgemerkten Grunderwerbskosten im Rahmen der Kostenspaltung abzurechnen.

 

Da seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind, kann die Gemeinde auch einen höheren Anteil festlegen. Diesem wäre mit einer einmaligen Kostenaufteilung von 50:50 Rechnung getragen.

 

Formal wird hiermit die Kostenspaltung ausgesprochen (50 % an Anlieger). 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ca. 5000

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: