Betreff
Einrichtung eines Kulturbeirats
Vorlage
K/0162/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Kulturausschuss beschließt die Einrichtung eines Kulturbeirats auf der Basis der vorgelegten Geschäftsordnung. Die Verwaltung wird gebeten die erforderlichen Schritte zur Einrichtung in die Wege zu leiten.

 

Beratungsfolge Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Beschluss des Kulturausschusses über die Einrichtung eines Kulturbeirates.


In Absprache mit dem Kulturamt und anderen zu involvierenden Stellen, suchte das Kulturreferat nach einem geeigneten Verfahren, wie im Stadtgebiet Fürth kulturell wirkende Personen und die kulturpolitischen Vertreterinnen und Vertreter des Fürther Stadtrats noch intensiver miteinander ins Gespräch gebracht werden könnten. Mögliche Beteiligungs- bzw. Gesprächsformate sollten einerseits einen verbindlichen Charakter haben, sich andererseits aber auch durch ein schlankes und übersichtliches Geschäftsordnungswerk auszeichnen.

 

Im Zuge der Überlegungen unter o.g. Prämissen wurde die nun vorliegende Geschäftsordnung eines Kulturbeirates entwickelt, die die Stadtverwaltung dem Kulturausschuss nun zur Abstimmung vorlegt.

 

Der auf Basis der Geschäftsordnung einzurichtende Kulturbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat sowie den Kulturausschuss als Expertengremium in kulturellen Fragen zu beraten. Der Stadtrat und der Kulturausschuss können in allen kulturellen Fragen berührenden Angelegenheiten Stellungnahmen des Kulturbeirats einholen. Wiederum kann der Kulturbeirat seinerseits dem Kulturausschuss Stellungnahmen in allen kulturellen Fragen berührenden Angelegenheiten übermitteln.

Qua Amt gehören dem Kulturbeirat sechs Mitglieder an: Referent/in für Soziales, Jugend und Kultur (Vorsitz), Leitung Kulturamt (Geschäftsführung), Intendanz Stadttheater Fürth, Leitung kunst galerie fürth, Leitung Jugendkulturmanagement und die Leitung der Musikschule.

 

Sieben weitere Mitglieder werden auf einer öffentlichen Veranstaltung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Nominiert werden können Persönlichkeiten, die mit dem kulturellen Leben der Stadt Fürth vertraut, in der Kulturszene vernetzt und nicht politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger oder Mitarbeitende städtischer Fürther Kulturinstitutionen sind. Folgende Bereiche sollen über die gewählten Mitglieder möglichst abgebildet sein: bildende Kunst, darstellende Kunst, Tanz, Musik, Literatur, Film und Engagement für kulturelle Belange.

 

Dem Kulturbeirat gehören darüber hinaus mit beratender Stimme jeweils ein/e Vertreter/in der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen an.

 

Der Kulturbeirat soll grundsätzlich halbjährlich tagen.

 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass noch keine Erfahrungen mit der Arbeit eines solchen Gremiums vorliegen. Im Anschluss an die erste Wahlperiode soll daher eine Betrachtung des Wirkens des Kulturbeirates erfolgen und dem Kulturausschuss vorgelegt werden.

 

Der Mehraufwand bei der Geschäftsführung des Kulturbeirates durch das Kulturamt soll anteilig im Rahmen einer Stundenaufstockung um 4 WAS im Stellenplan 2024 abgebildet werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Geschäftsordnung des Kulturbeirats der Stadt Fürth - Entwurf 25.04.2023