Betreff
Mitteilungen
Vorlage
Rf. IV/0144/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

KulturPass der Bundesregierung:

Die Bundesregierung schafft das Angebot des sog. KulturPass. Dieses richtet sich an alle Personen, die im Kalenderjahr 2023 das 18. Lebensjahr erreichen. Sie erhalten ein Budget in Höhe von 200 Euro, welches sie u.a. für Eintrittskarten, Bücher, CDs und Platten einsetzen können. Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, durch dieses Angebot Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar zu machen und gleichzeitig die Nachfrage bei den Anbietenden zu stärken. Junge Menschen sollen für Kultur vor Ort begeistert werden, zugleich erfährt die Kulturbranche Unterstützung. Das Kulturreferat und die betroffenen Ämter und Dienststellen (Kulturamt, Kulturforum, Stadttheater, Stadtarchiv, städtische Museen und Abteilung Jugendarbeit) haben bereits damit begonnen die für eine Inanspruchnahme über den KulturPass geeigneten städt. Angeboten auf der zugehörigen Onlineplattform einzustellen. Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten wird die Stadtverwaltung öffentlich bekannt geben, welche konkreten städt. Angebote bzw. Angebotsformate im Rahmen des KulturPass im Stadtgebiet Fürth wahrgenommen werden können. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung könnte sich das Angebot in einer Steigerung der Nachfrage nach Karten für Veranstaltungen niederschlagen, der KulturPass der Bundesregierung wird daher grundsätzlich begrüßt. Es sei jedoch an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass ein nicht unerheblicher Zeitaufwand mit der Auswahl und dem Einstellen der Angebote auf der Onlineplattform einhergeht. Auf anliegende Dokumente des Städtetags zum KulturPass wird verwiesen.

 

 

 

Standort Frauenmuseum im Jahr 2024

Das Kulturreferat stand in den zurückliegenden Monaten regelmäßig mit der Gebäudewirtschaft in Kontakt und erkundigte sich nach dem Sachstand der statischen Begutachtungen des „Schneiderhäusla“ und den bei einer Instandsetzung zu erwartenden Kosten. Im Hinblick auf eine Fortsetzung der Prüfung des Gebäudes als Standort für die Ausstellungen des Frauenmuseums sowie die Erstellung des Entwurfs eines Mietvertrags sind diese Prüfungsergebnisse unerlässlich. Die Gebäudewirtschaft teilte mehrfach mit, dass sich das beauftragte Sachverständigenbüro noch nicht mit dem Auftrag beschäftigt habe und kein verbindlicher Zeitraum für die Anberaumung der statischen Prüfungen genannt werden kann. Diese Verzögerungen führen nachvollziehbarerweise zu Unsicherheiten hinsichtlich der Jahresplanung des Vereins Frauen in der einen Welt e.V. für 2024. Um für das nächste Jahr Planungssicherheit im Hinblick auf den Standort der Ausstellungen zu gewährleisten, nahm das Kulturreferat Kontakt mit dem zukünftigen Eigentümer des Gebäudes Marstall auf und erfragte dessen grundsätzlicher Bereitschaft dem Verein Frauen in der Einen Welt auch noch im Jahr 2024 die Räumlichkeiten im Marstall zu überlassen. Die Zusage des zukünftigen Eigentümers, dem Verein – im Falle des Erwerbs des Anwesens – auch im Jahr 2024 die Räumlichkeiten im Marstall zur Verfügung zu stellen, liegt der Stadtverwaltung zwischenzeitlich vor und wurde an den Verein weitergegeben. Weitere Gespräche zwischen dem Verein und dem zukünftigen Eigentümer werden noch zu führen sein. Über den Fortgang in Sachen „Schneiderhäusla“ wird die Verwaltung informieren, sobald es Fortschritte zu vermelden gibt.

 

Sachstand Kulturkarte (Antrag des CSU-Stadtratsfraktion vom 13.02.2023)

Die Verwaltung informiert, dass bezüglich des o.g. Antrags der CSU-Stadtratsfraktion bereits Gespräche zwischen Vertretern des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg, Rf. IV und StAM stattfanden. Die Stadtverwaltung Nürnberg sagte zu, das Anliegen einer Ausdehnung des Geltungsbereichs der Nürnberger Kulturkarte auf die Museen im Stadtgebiet Fürth zu prüfen und sich nach erfolgter Prüfung wieder mit der Stadt Fürth in Verbindung zu setzen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: