KulturPass der
Bundesregierung:
Die Bundesregierung schafft das Angebot des sog. KulturPass. Dieses richtet sich an alle
Personen, die im Kalenderjahr 2023 das 18. Lebensjahr erreichen. Sie erhalten
ein Budget in Höhe von 200 Euro, welches sie u.a. für Eintrittskarten, Bücher,
CDs und Platten einsetzen können. Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen
Angaben das Ziel, durch dieses Angebot Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar
zu machen und gleichzeitig die Nachfrage bei den Anbietenden zu stärken. Junge
Menschen sollen für Kultur vor Ort begeistert werden, zugleich erfährt die
Kulturbranche Unterstützung. Das Kulturreferat und die betroffenen Ämter und
Dienststellen (Kulturamt, Kulturforum, Stadttheater, Stadtarchiv, städtische
Museen und Abteilung Jugendarbeit) haben bereits damit begonnen die für eine
Inanspruchnahme über den KulturPass geeigneten städt. Angeboten auf der
zugehörigen Onlineplattform einzustellen. Nach Abschluss dieser
Vorbereitungsarbeiten wird die Stadtverwaltung öffentlich bekannt geben, welche
konkreten städt. Angebote bzw. Angebotsformate im Rahmen des KulturPass im
Stadtgebiet Fürth wahrgenommen werden können. Nach Einschätzung der
Stadtverwaltung könnte sich das Angebot in einer Steigerung der Nachfrage nach
Karten für Veranstaltungen niederschlagen, der KulturPass der Bundesregierung
wird daher grundsätzlich begrüßt. Es sei jedoch an dieser Stelle auch darauf
hingewiesen, dass ein nicht unerheblicher Zeitaufwand mit der Auswahl und dem
Einstellen der Angebote auf der Onlineplattform einhergeht. Auf anliegende
Dokumente des Städtetags zum KulturPass wird verwiesen.
Standort Frauenmuseum
im Jahr 2024
Das Kulturreferat stand in den zurückliegenden Monaten
regelmäßig mit der Gebäudewirtschaft in Kontakt und erkundigte sich nach dem
Sachstand der statischen Begutachtungen des „Schneiderhäusla“ und den bei einer
Instandsetzung zu erwartenden Kosten. Im Hinblick auf eine Fortsetzung der
Prüfung des Gebäudes als Standort für die Ausstellungen des Frauenmuseums sowie
die Erstellung des Entwurfs eines Mietvertrags sind diese Prüfungsergebnisse
unerlässlich. Die Gebäudewirtschaft teilte mehrfach mit, dass sich das
beauftragte Sachverständigenbüro noch nicht mit dem Auftrag beschäftigt habe
und kein verbindlicher Zeitraum für die Anberaumung der statischen Prüfungen
genannt werden kann. Diese Verzögerungen führen nachvollziehbarerweise zu
Unsicherheiten hinsichtlich der Jahresplanung des Vereins Frauen in der einen
Welt e.V. für 2024. Um für das nächste Jahr Planungssicherheit im Hinblick auf
den Standort der Ausstellungen zu gewährleisten, nahm das Kulturreferat Kontakt
mit dem zukünftigen Eigentümer des Gebäudes Marstall auf und erfragte dessen
grundsätzlicher Bereitschaft dem Verein Frauen in der Einen Welt auch noch im
Jahr 2024 die Räumlichkeiten im Marstall zu überlassen. Die Zusage des
zukünftigen Eigentümers, dem Verein – im Falle des Erwerbs des Anwesens – auch
im Jahr 2024 die Räumlichkeiten im Marstall zur Verfügung zu stellen, liegt der
Stadtverwaltung zwischenzeitlich vor und wurde an den Verein weitergegeben.
Weitere Gespräche zwischen dem Verein und dem zukünftigen Eigentümer werden
noch zu führen sein. Über den Fortgang in Sachen „Schneiderhäusla“ wird die
Verwaltung informieren, sobald es Fortschritte zu vermelden gibt.
Sachstand Kulturkarte
(Antrag des CSU-Stadtratsfraktion vom 13.02.2023)
Die Verwaltung informiert, dass bezüglich des o.g. Antrags der CSU-Stadtratsfraktion bereits Gespräche zwischen Vertretern des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg, Rf. IV und StAM stattfanden. Die Stadtverwaltung Nürnberg sagte zu, das Anliegen einer Ausdehnung des Geltungsbereichs der Nürnberger Kulturkarte auf die Museen im Stadtgebiet Fürth zu prüfen und sich nach erfolgter Prüfung wieder mit der Stadt Fürth in Verbindung zu setzen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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