Der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 63,70 € auf 66,56 € wird mit Wirkung ab 01.07.2023 zugestimmt.
Unter
dem Begriff der ambulanten Hilfen sind Maßnahmen der Jugendhilfe erfasst, wie
sie u.a. als Erziehungsbeistandschaft (EZB) oder Sozialpädagogische
Familienhilfe (SPFH) bekannt sind.
Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beauftragt
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die
freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In
Fürth sind dies in der Regel (in
alphabetischer Reihenfolge):
1. Arche Fürth gGmbH
2. Die Jugendhilfe 180 Grad
3. Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,
4. Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH
5. Step e.V.
6. Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-
7. Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung
Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im
Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es
werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind
und/oder das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein besonderer
Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei Kindern mit psychischen Erkrankungen
und seelischen Behinderungen und der dadurch einhergehenden Überforderung der
Eltern. Um preisintensive stationäre Heimunterbringungen zu vermeiden, werden
den Familien zunächst Hilfestellungen in ambulanter Form angeboten. Eingesetzt
werden hierbei speziell ausgebildete Sozialpädagogen, die mit den jeweiligen
Problemlagen besonders vertraut sind.
Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die
beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin
werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen
abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu
erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für
Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B.
Hilfeplangespräche, Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und
Dokumentation). Ausgehend von Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus
festgelegt in welcher Höhe der freie Träger qualitätssichernde Anteile (z.B.
Fortbildung, Supervision) einbringen muss und welche Leistungen nicht
abgerechnet werden können.
Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden
grundsätzlich über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten
fachlichen Standards erbracht. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab
01.07.2022.
Angelehnt an einem vom Bayer. Kommunalen
Prüfungsverband empfohlenen Kalkulationsmodell des Bundesverbandes für
Erziehungshilfen e.V. (AFET) wurde ab 2018 die bisherige Preisfeststellung
grundsätzlich neu aufgesetzt und fortgeführt. Die Kalkulation wird in der
Anlage dargestellt.
Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt. Der vorliegende
Änderungsantrag bildet die Tariferhöhungen 2022 ab. Der aktuelle Tarifabschluss
2023 blieb außer Betracht.
Die Preissteigerung ist kalkulatorisch
nachvollziehbar. Die Anhebung war insbesondere bei den Sachkosten und
Nebenkosten notwendig. Diese wurden zuletzt 2015 neu festgesetzt. Der seit
01.07.2022 gültige Fachleistungsstundensatz von 63,70 € muss deshalb auf 66,56
€ (entspricht 4,48 %) erhöht werden. Die Anpassungen der Fachleistungsstunden
in den Nachbarstädten erfolgen ebenfalls regelmäßig und sind mit dem
Fachleistungsstundensatz der Stadt Fürth nach der vorgeschlagenen Erhöhung weiterhin
vergleichbar.
Soweit die Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht
werden müsste, würden höhere Kosten entstehen, da alle Kostenfaktoren des
öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch zu berücksichtigen,
dass die Anpassung der Stundensätze bisher im 2-jährigen Turnus jeweils im
Nachgang erfolgt. Zukünftig soll wie auch in den anderen Kommunen im Großraum
eine jährliche Überprüfung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich bei im Sonderbudget
51500 des städtischen Haushalts bei ca. jährlich 50.000 zu erbringenden
Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von ca. 140.000 € (Sonderbudget 51500)
aus. Der Mehraufwand ist für den Haushalt 2023 bereits eingestellt und wird für
2024 zu gegebener Zeit angemeldet.
Es wird deshalb
empfohlen, der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die
Fachleistungsstunde von 63,70 € auf 66,56 € mit Wirkung ab 01.07.2023
zuzustimmen
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
140.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
140.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes