Betreff
Historischer Lokschuppen - Nutzung als Jugendtreff und -kulturzentrum
Vorlage
JgA/0638/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung.


Für den „Lokschuppen“ ist eine jugendgerechte Nutzung nach §11 SGB VIII Jugendarbeit angedacht. Die Bereitstellung der Mittel für diese kommunale Pflichtaufgabe orientiert sich am jeweils festgestellten Bedarf (§79 SGB VIII). Die Abteilung Jugendarbeit betreibt in der Oststadt kein Jugendzentrum. Durch die anderen Jugend-Einrichtungen im Stadtgebiet besteht Erfahrung mit der Verwaltung und Koordination verschiedener Aktivitäten (Veranstaltungen, Vermietungen, etc.) und unterschiedlicher soziokultureller Interessensgruppen (Vereine, Initiativen, Verbände) unter einem Dach. Die Sanierung des Lokschuppen ermöglicht die Berücksichtigung der Barrierefreiheit, die baulich nicht in allen Einrichtungen der Abteilung Jugendarbeit erfüllt ist.  

Auf Grund der Lage in einem Mischgebiet ist der Lokschuppen auf leise Veranstaltungen beschränkt, für lautere Events müssen i.d.R. andere Räumlichkeiten genutzt werden. Ein pädagogisches Programm innerhalb klassischer Öffnungszeiten bis z.B. 22.00 Uhr steht nicht in Konflikt mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten. Für eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen kann eine Sperrzeitverkürzung beantragt werden.

Primäre Zielgruppe sind Jugendliche und junge Menschen, die sich im Bereich Jugendkultur engagieren wollen. Konzeptionelle Schwerpunktsetzungen sind in folgenden Bereichen möglich:

 

 

1.    Offener Treff für junge Menschen, Jugendgruppen, und – initiativen

Der Offene Betrieb als Treffpunkt und damit Kommunikations- und Sozialraum, ist Mittelpunkt der Jugendarbeit im Kulturzentrum „Lokschuppen“. Gemeint ist damit der räumlich wie zeitlich offene, frei zugängliche Raum, innerhalb dessen die Jugendlichen und jungen Menschen ohne Anmeldung kommen und gehen und im Rahmen der Regeln und Werten der Einrichtung ihrem Interesse nachgehen können. Ein Schwerpunkt liegt hier gleichzeitig auf organisierten Angeboten. Diese docken am Offenen Betrieb an beziehungsweise finden innerhalb des Offenen Betriebs statt.

Das pädagogische Personal orientiert sich bei der Entwicklung und Planung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppe und beziehen diese mit ein.

 

2.    Kultur- und Jugendkulturarbeit:

Jugendkulturarbeit bedeutet Bildung zur kulturellen Teilhabe insbesondere mit Bezug auf jugendliche Lebenswelten und die jeweils aktuellen jugendkulturellen Szenen, Trends und Strömungen. Zudem sollen durch kulturelles Handeln und jugendkulturelle Angebote und Aktionen individuelle Aneignungsprozesse angestoßen und die Identitätsfindung und -bildung junger Menschen unterstützt werden.
Daher finden im Kulturort „Lokschuppen“ verschiedenartige jugendkulturelle Veranstaltungen statt, die von verschiedenen Szene-Partys über Lesungen, Ausstellungen und Poetry Slams bis zu Workshops reichen.

 

3.    Politische Bildung:

Im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung spielt der partizipative Ansatz (jugendpolitischer Beteiligungsformen) eine große Rolle.

Im Kulturort „Lokschuppen“ ist das Empowerment junger Menschen, also das Übertragen von Verantwortung und die Befähigung zur Selbst- und Mitbestimmung fest verankert. Das Prinzip der Partizipation ist ein elementarer Bestandteil.
Im Offenen Betrieb, als auch bei der Planung des Programms werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv in die Gestaltung eingebunden. Zudem bietet der „Lokschuppen“ konzeptionellen Raum für eine Teilselbstverwaltung, die an bestimmten Abenden eigenständig ein Kulturcafé öffnet und auch eigenverantwortlich jugendkulturelle Veranstaltungen organisiert und durchführt.

 

4.    Kooperationen/Vernetzung/Vermietungen:

Der Kulturort „Lokschuppen“ kann durch die Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen ein Ort der Vernetzung sein. Verschiedene Akteure, Initiativen und Vereine können das Raumangebot für kulturelle Veranstaltungen, Theateraufführungen, Tanzabende etc. nutzen. Der Austausch untereinander wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter koordiniert und gefördert. Hierfür sind ein Raum- Nutzungskonzept und ein Nutzungsplan zu erarbeiten, der die Zeiten regelt. Auch Vermietungen können durch das Team koordiniert werden. Ein „Hausgremium“, das alle Aktiven an einen Tisch bringt ist denkbar.

 

Für die konzeptionelle Weiterarbeit muss, unter anderem, Folgendes geklärt werden:

 

a)    Weitere bauphysikalische Untersuchungen, innerhalb des Lokschuppens und der angrenzenden Nebenräume, hinsichtlich einer Büronutzung ausgehend von den nahegelegenen Bahngleisen- auch im Hinblick auf Erschütterung (diese waren bisher nicht Gegenstand der Untersuchungen) müssen durchgeführt werden.

b)    Die befestigte Eingrenzung des Außengeländes ist wichtig um den freien Zugang zu den Gleisanlagen der Bahn zu verhindern.

c)    Für den Betrieb des Lokschuppen als Einrichtung der Abteilung Jugendarbeit sind Stellenschaffungen und die Bereitstellung finanzieller Mittel (Verwaltungskosten, Sachkosten, Vermögenshaushalt) notwendig.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: