Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung.
Für den
„Lokschuppen“ ist eine jugendgerechte Nutzung nach §11 SGB VIII Jugendarbeit
angedacht. Die Bereitstellung der Mittel für diese kommunale Pflichtaufgabe
orientiert sich am jeweils festgestellten Bedarf (§79 SGB VIII). Die Abteilung Jugendarbeit betreibt in der Oststadt kein
Jugendzentrum. Durch die anderen Jugend-Einrichtungen im Stadtgebiet besteht
Erfahrung mit der Verwaltung und Koordination verschiedener Aktivitäten
(Veranstaltungen, Vermietungen, etc.) und unterschiedlicher soziokultureller
Interessensgruppen (Vereine, Initiativen, Verbände) unter einem Dach. Die
Sanierung des Lokschuppen ermöglicht die Berücksichtigung der Barrierefreiheit,
die baulich nicht in allen Einrichtungen der Abteilung Jugendarbeit erfüllt
ist.
Auf Grund der Lage in einem Mischgebiet ist der Lokschuppen auf leise Veranstaltungen beschränkt, für lautere Events müssen i.d.R. andere Räumlichkeiten genutzt werden. Ein pädagogisches Programm innerhalb klassischer Öffnungszeiten bis z.B. 22.00 Uhr steht nicht in Konflikt mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten. Für eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen kann eine Sperrzeitverkürzung beantragt werden.
Primäre Zielgruppe sind Jugendliche und junge Menschen, die sich im Bereich Jugendkultur engagieren wollen. Konzeptionelle Schwerpunktsetzungen sind in folgenden Bereichen möglich:
1. Offener
Treff für junge Menschen, Jugendgruppen, und – initiativen
Der Offene Betrieb als Treffpunkt und damit Kommunikations- und
Sozialraum, ist Mittelpunkt der Jugendarbeit im Kulturzentrum „Lokschuppen“.
Gemeint ist damit der räumlich wie zeitlich offene, frei zugängliche Raum,
innerhalb dessen die Jugendlichen und jungen Menschen ohne Anmeldung kommen und
gehen und im Rahmen der Regeln und Werten der Einrichtung ihrem Interesse
nachgehen können. Ein Schwerpunkt liegt hier gleichzeitig auf organisierten
Angeboten. Diese docken am Offenen Betrieb an beziehungsweise finden innerhalb
des Offenen Betriebs statt.
Das pädagogische Personal orientiert sich bei der Entwicklung und Planung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppe und beziehen diese mit ein.
2. Kultur- und Jugendkulturarbeit:
Jugendkulturarbeit bedeutet Bildung zur kulturellen Teilhabe insbesondere
mit Bezug auf jugendliche Lebenswelten und die jeweils aktuellen
jugendkulturellen Szenen, Trends und Strömungen. Zudem sollen durch kulturelles
Handeln und jugendkulturelle Angebote und Aktionen individuelle
Aneignungsprozesse angestoßen und die Identitätsfindung und -bildung junger
Menschen unterstützt werden.
Daher finden im Kulturort „Lokschuppen“ verschiedenartige jugendkulturelle
Veranstaltungen statt, die von verschiedenen Szene-Partys über Lesungen,
Ausstellungen und Poetry Slams bis zu Workshops reichen.
3. Politische Bildung:
Im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung
spielt der partizipative Ansatz (jugendpolitischer Beteiligungsformen) eine
große Rolle.
Im Kulturort „Lokschuppen“ ist das Empowerment
junger Menschen, also das Übertragen von Verantwortung und die Befähigung
zur Selbst- und Mitbestimmung fest verankert. Das Prinzip der Partizipation ist
ein elementarer Bestandteil.
Im Offenen Betrieb, als auch bei der Planung des Programms werden die
Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv in die Gestaltung eingebunden. Zudem
bietet der „Lokschuppen“ konzeptionellen Raum für eine Teilselbstverwaltung,
die an bestimmten Abenden eigenständig ein Kulturcafé öffnet und auch
eigenverantwortlich jugendkulturelle Veranstaltungen organisiert und
durchführt.
4. Kooperationen/Vernetzung/Vermietungen:
Der Kulturort „Lokschuppen“ kann durch die
Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen ein Ort der Vernetzung sein.
Verschiedene Akteure, Initiativen und Vereine können das Raumangebot für
kulturelle Veranstaltungen, Theateraufführungen, Tanzabende etc. nutzen. Der
Austausch untereinander wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
koordiniert und gefördert. Hierfür sind ein Raum- Nutzungskonzept und ein
Nutzungsplan zu erarbeiten, der die Zeiten regelt. Auch Vermietungen können
durch das Team koordiniert werden. Ein „Hausgremium“, das alle Aktiven an einen
Tisch bringt ist denkbar.
Für die konzeptionelle Weiterarbeit muss, unter anderem,
Folgendes geklärt werden:
a) Weitere bauphysikalische Untersuchungen, innerhalb des
Lokschuppens und der angrenzenden Nebenräume, hinsichtlich einer Büronutzung
ausgehend von den nahegelegenen Bahngleisen- auch im Hinblick auf Erschütterung
(diese waren bisher nicht Gegenstand der Untersuchungen) müssen durchgeführt
werden.
b) Die befestigte Eingrenzung des Außengeländes ist wichtig um den
freien Zugang zu den Gleisanlagen der Bahn zu verhindern.
c) Für den Betrieb des Lokschuppen als Einrichtung der Abteilung
Jugendarbeit sind Stellenschaffungen und die Bereitstellung finanzieller Mittel
(Verwaltungskosten, Sachkosten, Vermögenshaushalt) notwendig.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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