Der Bau- und Werkausschuss nimmt die aktuelle Entwicklung, das geplante Kommunale Denkmalschutzkonzept (KDK) und die aktuelle Genehmigungspraxis von Solaranlagen durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth zur Kenntnis. 


Aktuelle Ausgangslage

 

Mit der Verteuerung von Energie im Zuge des Ukraine-Kriegs haben die Antragszahlen für die Anbringung von Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden stark zugenommen. Gleichzeitig ist in Kürze die Verabschiedung von Änderungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zu erwarten, welches zukünftig explizit auf Solaranlagen eingehen wird und eine Art „Beweislastumkehr" dergestalt enthält, dass Solaranlagen „nur versagt werden [können], soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und diesen nicht durch Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung Rechnung getragen werden kann".

 

In der als Anlage beigefügten Präsentation wird die Positionierung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorgestellt. Das BlfD hat hierzu eine Art Leitfaden zusammengefasst. Dieser liegt der Vorlage ebenfalls bei. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat bereits in der Vergangenheit Kriterien für die Beurteilung von PV-Analgen auf Denkmälern entwickelt und nach diesen entsprechenden Anlagen auch auf Denkmälern ermöglicht und orientiert sich nun in der Genehmigungspraxis am Leitfaden des BlfD. Exemplarisch werden einige bisher bereits erteilte denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren in der beigefügten Präsentation vorgestellt.

 

 

 

 

Kommunale Denkmalschutzkonzept (KDK)

 

Im Zuge der aktuellen Energiekrise und dem zunehmenden Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft und Politik rücken auch sehr sensible denkmalgeschützte Gebäude in den Blick.

 

Das Baureferat der Stadt Fürth ist daher aktuell dabei zusammen mit Vertretern der Kirche vor Ort und der Landeskirche, dem BlfD, der Stadtheimatpflege und der Stadtbildpflegerin für den Platz rund um die Michaeliskirchweih ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) in Auftrag zu geben. Dieses extern zu erarbeitende Konzept soll Möglichkeiten aufzeigen, wie Solaranlagen und Denkmalschutz in einem besonders sensiblen Bereich vereinbart werden können. Der Ansatz ist „multiperspektivisch“, wird durch das Landesamt für Denkmalpflege gefördert und begleitet und soll sich nicht nur auf die denkmalfachliche Sichtweise begrenzt.

 

Durch das Untersuchungsgebiet erwartet sich die Stadt für den Umgang mit Solaranlagen auf Baudenkmälern und sensiblen Bereichen weitere praktische Vorgehensweisen im gesamten Altstadtbereich und wichtigen Ensembles.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Präsentation „BaF/UDS vom 06.06.2023 (wird zeitnah eingefügt)

Leitfaden „BLfD – Solarenergie & Denkmalpflege; erneuerbare Energien am Baudenkmal“ vom Frühjahr 2023 (wird zeitnah eingefügt)