Betreff
Bericht über die Situation der Heimunterbringung von Berufsschülern
Vorlage
SchvA/0522/2023
Art
Beschlussvorlage - SL

In den vergangenen Schuljahren konnten vom Schulverwaltungsamt kontinuierlich mit dem Don-Bosco-Wohnheim Nürnberg, dem INVIA-Wohnheim Nürnberg, dem Frühlingswohnheim Fürth und dem Jugendhotel in Nürnberg Heimverträge für die Unterbringung von Schüler*innen geschlossen werden. Aktuell (SJ 22-23) sind 123 Wohnheimplätze angemietet. "Spitzenzeiten" in der Belegung konnten in Zusammenarbeit mit den drei Berufsschulen meist immer wieder durch neue Absprachen und Umlegungen doch noch passend gemacht und genügend Übernachtungsmöglichkeiten auch sehr kurzfristig bereitgestellt werden. Im aktuell noch laufenden Schuljahr musste punktuell ein Fürther Hotel und die Jugendherberge Nürnberg dazu gebucht werden.

 

Auf Grund der veränderten Sprengelgrößen in verschiedenen Ausbildungsbereichen (z.B. Fleischer) muss mit einem größeren Einzugsbereich gerechnet werden. Gesetzlich hat jeder Berufschulpflichtige, der mehr als 1,5 Std. einfach unterwegs ist, einen Anspruch auf eine Heimunterbringung. Des Weiteren besteht die Verpflichtung, bilateralen Schüler*innen (besondere Konstellation bei bundeslandübergreifenden Beschulungen) einen Heimplatz anzubieten, diese Schüler*innen sind selbst zahlungspflichtig. Insgesamt verstärkt sich zunehmend das Problem, nicht genügende Heimplätze für alle Berechtigten sicherzustellen zu können.

 

Das Don-Bosco-Wohnheim wird für das kommende Schuljahr 2023/2024 11 Plätze für die Heimunterbringungen der Stadt Fürth reduzieren, da sie auf Grund der aktuellen Kriegssituation einen Wohntrakt nur für Flüchtlinge einrichten. Dies hat besonderes für jüngere Schüler*innen Auswirkungen, da nur das Don-Bosco-Wohnheim und das INVIA-Heim die notwendige sozialpädagogische Betreuung für Minderjährige anbieten.

 

Das Jugendhotel Nürnberg hat einen neuen (ukrainischen) Betreiber. Aktuell wurde dem Schulverwaltungsamt noch kein Folgevertrag für das Schuljahr 2023/2024 angeboten. Es wurde von dort lediglich signalisiert, dass die Vermietung zu dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegten landesdurchschnittlichen Kostensatz (derzeit 41,71 € pro Nacht) nicht angeboten werden kann, da dies nicht kostendeckend ist. Nur in der Höhe dieses festgelegten Kostensatzes kann eine Umlegung der Unterbringungen auf die Kommunen der Gastschüler*innen erfolgen, müssen höhere Beträge verhandelt werden, geht dies voll zu Lasten der Stadt Fürth. Evtl. müssen noch andere Möglichkeiten der Verrechnung über Bereithaltepauschalen verhandelt werden.

 

Mitte Juli 2023 findet mit allen beteiligten Heimen, den Berufsschulen und dem Schulverwaltungsamt ein Abstimmungsgespräch, für das neue Schuljahr statt. Ob damit alle notwendigen Heimunterbringungen sichergestellt werden können, ist nicht absehbar.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: