Betreff
Jugendspielbereich Herboldshofer Straße - Grundsatzbeschluss
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2023
Vorlage
GrfA/0159/2023
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss stimmt einer Erweiterung des bestehenden Jugendspielbereichs auf die ehemalige Pachtfläche des MTV Stadeln grundsätzlich als

 

q reiner Jugendspielbereich mit Bolzplatz und Beach-Volleyballfeld

q Kombination von Jugendspielbereich mit Bolzplatz und Kinderspielplatz

 

zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erstellen und die Mittel zum Vermögenshaushalt 2025 zu melden.

 


Die SPD-Stadtratsfraktion stellt mit Schreiben vom 22.06.2023 den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, ob der bestehende Jugendspielbereich an der Herboldshofer Straße neben der bestehenden Skateanlage erweitertet werden kann.

 

Die Prüfung ist bereits seitens Baureferat/Grünflächenamt Anfang des Jahres erfolgt, daher kann bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.

 

Die in Anlage 1 rot hinterlegte Fläche war bis Ende 2022 an den MTV Stadeln verpachtet, der dort ein Beach-Handballfeld sowie eine Hütte errichtet hatte. Zum 01.01.2023 ist die gesamte Fläche wieder in die Zuständigkeit der Stadt Fürth – vertreten durch das Grünflächenamt – gefallen, da der Verein diese zusätzliche Fläche nicht mehr benötigt.

 

Im Vorfeld wurde die Fläche durch das Grünflächenamt bereits neu eingefriedet (Gesamtkosten 8,5 T€) und die ehemalige Pachtfläche vom MTV Stadeln von den Resten der zwischenzeitlich abgebrannten Hütte geräumt.

 

Seitens des Baureferats/Grünflächenamt war ursprünglich vorgesehen einen Bolzplatz mit den Abmessungen 33 x 22 m zu errichten und das noch bestehende Beach-Handballfeld in ein Beach-Volleyballfeld umzubauen. Daneben blieben zwischen den neuen Sportflächen noch ca. 200 m² für die Errichtung weiterer Spiel- und Sporteinrichtungen (Anlage 3)

 

Nachdem zwischenzeitlich aus dem Quartier Hans-Sachs-Straße/Fritz-Erler-Straße/Steinacher Straße von Eltern der Wunsch nach einem weiteren öffentlichen Kinderspielplatz geäußert wurde, bestünde auch die Möglichkeit unter Verzicht auf den Beach-Volleyballplatz einen weiteren öffentlichen Kinderspielplatz mit ca. 500 m² zu errichten (Anlage 4)

 

Aufgrund der Entfernung von ca. 1.000 m ist die Fläche jedoch nicht geeignet, das Defizitgebiet im Bereich des Quartiers beidseitig der Steinacher Straße zu beseitigen. Bei Kinderspielplätzen geht man von einer fußläufigen Entfernung von 400 m bzw. einer Luftlinie von 300 m aus. Andererseits würde die Fläche den Bereich Herboldshof einigermaßen gut abdecken, da es in Herboldshof keinen öffentlichen Kinderspielplatz gibt.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt schlägt einen reinen Jugendspielbereich vor.

 

In kleinerem Umfang sind Rodungsarbeiten erforderlich, um den Bolzplatz errichten zu können. Gleichzeitig kann aber entlang der Einfriedung zum MTV-Gelände ein neuer Gehölzstreifen angelegt werden und Baumpflanzungen (als Ausgleichspflanzungen für den Neubau HLG) sind ebenfalls möglich.

 

Auf der 2023 eingerichteten Haushaltsstelle 4605.9513.0000 sind augenblicklich noch 16,5 T€ vorhanden, damit könnten die planerischen Vorleistungen (Bestandsvermessung, Altlastengutachten, Kampfmittelsondierung, Planungsleistungen Lph 1-4, vorgezogene Rodungsarbeiten) abgedeckt werden.

 

Bis zu den Haushaltsmeldungen 2025 (Mai 2024) läge dann ein mit den beteiligten Dienststellen abgestimmter Entwurf einschl. Kostenberechnung vor, auf deren Basis dann die Haushaltsmeldung zum Vermögenshaushalt 2025 erfolgen könnte.

 

Ein Vorziehen der Planungsleistungen auf 2023 ginge aufgrund der derzeitigen Auslastung des Sachgebiets Planung/Neubau nur unter Zurückstellung anderer, laufender Projekte.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

o.A.

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Haushaltsmeldung VmHH 2025

 


Anlage 1 Lageplan M 1:2.000

Anlage 2 Bestandsplan M 1:500

Anlage 3 Konzept ohne Kinderspielplatz M 1:500

Anlage 4 Konzept mit Kinderspielplatz M 1:500