- Von den Ausführungen der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Oststadt“.
- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Fürth zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 (Stadtzeitung Nr. 20 vom 27.10.2010) i. d. F. der Änderungssatzung vom 03. Mai 2018.
Das Sanierungsgebiet „Oststadt“ wurde im Jahr 2010 förmlich festgelegt, im Jahr 2018 erfolgte im Bereich der Uferstadt eine Teilaufhebung. Anlass der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes war primär der Brachfall erheblicher, das Gebiet prägender Flächen und Gebäude des ehem. Quelle-Konzerns. Aufgrund der daraus resultierenden großflächigen Problemlagen mit ihren wirtschaftlich strukturellen und infrastrukturellen Auswirkungen wurde damit ein Weg eröffnet, städtebauliche Strukturen und Nutzungen weiter zu entwickeln und zu optimieren.
Seit Beschlussfassung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes wurde eine Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher Prägung realisiert, die das Gebiet verbessert und wesentlich aufgewertet haben.
Als das Gebiet nunmehr prägende Baumaßnahmen können exemplarisch genannt werden:
Sanierung und
Umnutzung der ehem. Quelle-Liegenschaften
Hier sind insbesondere zu nennen die Umnutzungen der Verwaltungsgebäude
Hornschuchpromenade 11, 13, Nürnberger Straße 56, 58 zu Wohnraum. Im ehemaligen
Verwaltungsgebäude Nürnberger Straße 95 / Finkenstraße 3 hat nach grundlegender
Sanierung das Bayer. Landesamt für Statistik seine Heimat gefunden. Der
Geländekomplex Finkenstraße 6 wurde ebenfalls von einer gewerblichen Nutzung
hin zu Wohnen transformiert.
Der ehemalige Quelle-Gewerbebau Jakobinenstraße 5 hat
ebenfalls eine Wohnnutzung erhalten, der ehem. Ladehof zur Jakobinenstraße hin
wurde durch eine Blockrandbebauung geschlossen.
Der ehemalige „Verwaltungsturm“ Königswarterstraße 84 wird
wohnungswirtschaftlich genutzt, das Gebäude Königswarterstraße 82 gewerblich.
Das ehem. Verwaltungsgebäude an der Geierstraße wurde
ebenfalls Wohnzwecken zugeführt.
Ehemalige Bahn-Fläche „Am
historischen Lokschuppen“
Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird durch den Bebauungsplan 291 b
sichergestellt. Hier entsteht der Hornschuch-Campus.
Schulstandorte
Die Leopold-Ullstein-Realschule wurde saniert, die Sanierung und Erweiterung
des Helene-Lange-Gymnasium wird derzeit betrieben.
Neubaumaßnahmen
Exemplarisch können folgende Neubaumaßnahmen aufgeführt werden.
Das inklusive Wohnprojekt „Spiegelfabrik“ - Lange Straße 53 - der Spiegelfabrik
Baugenossenschaft eG wurde u. a. mit dem Deutschen Bauherrnpreis ausgezeichnet.
Die Wohnungsbaugesellschaft des Freistaat Bayern „Bayern Heim“ beabsichtigt,
auf einer Freifläche im Bereich Meckstraße / Lange Straße den Bau eines
Wohngebäudes mit ca. 100 geförderten Wohneinheiten.
Mit den Neubauten Nürnberger Straße 130, Hornschuchpromenade 43 wurde durch
einen Bauträger die Blockrandhebung geschlossen, es ist Wohnraum entstanden.
Gebäudesanierungen
An bemerkenswerten Gebäudesanierungen sind zu nennen
Ø Sanierung
des denkmalgeschützten ehemaligen Hopfenspeichers Otto-Seeling-Promenade 10 a
(Umnutzung zu Wohnraum)
Ø Sanierung
und Umnutzung der im Blickinnenbereich liegenden ehem. Druckereigebäude
Sonnenstraße 12 a
Darüber hinaus erfolgten weitere Gebäudesanierungen.
Auch im südlich der Bahnlinie liegenden Bereiche des
Sanierungsgebietes hat dieses durch Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen eine
Aufwertung erfahren.
Als den genannten Bereich nunmehr prägende Baumaßnehmen können genannt werden:
Ø Umnutzung
des ehemaligen Quelle-Retourenlagers /Leyher Straße 80,
Waldstraße 73) zu gewerbliche Freizeitangebote
Ø Neubebauung
Richard-Wagner-Straße 40, 42, 44, 46, 48 (Wohnen)
Ø Sanierung
Richard-Wagner-Straße 50
Ø Neubebauung
Humbserstraße 24, 26 (Wohnen)
Ø Neubebauung
Humbserstraße 14, 14 a, 14 b, 16, 16 a, 16 b (Wohnen)
Ø Sanierung
„Infra-Villa“
Es bestehen hinsichtlich einer möglichen städtebaulichen Neustrukturierung – insbesondere an der Karolinenstraße – Planungsbedarfe, die durch entsprechende Bauleitplanverfahren zu regeln sind.
Im östlichen Bereich zwischen Ludwig-Quellen-Straße und Frankenschnellweg befindet sich ein primär durch Autohandel und großflächige Gewerbeeinheiten geprägtes Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 331 a – Aufstellungsbeschluss). Die Anwendung des Sanierungsrechts ist für diesen Bereich nicht mehr erforderlich.
Im Zuge des Verfahrens erfolgte eine Aufwertung des Gebietes mit hohen Zugewinnen an Wohnanteilen.
Das BauGB sieht in § 162 vor, dass die Sanierungssatzung für das gesamte Sanierungsgebiet aufzuheben ist, wenn durch die Behebung städtebaulicher Missstände ein Gebiet wesentlich verbessert wurde und eine geordnete weitere städtebauliche Entwicklung und Erneuerung auch ohne die sanierungsrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.
Da für das Sanierungsgebiet „Oststadt“ eine wesentliche Gebietsverbesserung im Sinne des § 136 BauGB erreicht wurde und damit die städtebaulichen Sanierungsziele weitgehend erfüllt sind, wird vorgeschlagen, dieses Gebiet nun aus der Sanierung zu entlassen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
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ja |
Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan: Sanierungsgebiet „Oststadt“
Satzung der Stadt Fürth zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 (Stadtzeitung Nr. 20 vom 27.10.2010) i. d. F. der Änderungssatzung vom 03. Mai 2018