Betreff
"BIWAQ"-Förderprojekt "Filla M17"
Vorlage
BB/0168/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit

 

Der Ausschuss befürwortet den Antrag der Stadt Fürth im Förderprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ sowie die Durchführung des Projekts durch die ELAN gGmbH. Mit der ELAN gGmbH soll bzgl. der Weiterleitung von Mitteln und der Durchführung vor Ort eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden. Die ELAN gGmbH darf nicht für Rückforderungen haftbar gemacht werden, die sich aus Verantwortungsbereichen der Stadt Fürth ergeben, insbesondere nicht wegen eines fehlenden bzw. unvollständigen Konzeptes zur integrierten Stadtentwicklung. Sich daraus evtl. ergebende Rückforderungen oder Kürzungen der Förderung trägt die Stadt Fürth.

 

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss

 

Der Ausschuss befürwortet den Antrag der Stadt Fürth im Förderprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ sowie die Durchführung des Projekts durch die ELAN gGmbH. Mit der ELAN gGmbH soll bzgl. der Weiterleitung von Mitteln und der Durchführung vor Ort eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden. Die ELAN gGmbH darf nicht für Rückforderungen haftbar gemacht werden, die sich aus Verantwortungsbereichen der Stadt Fürth ergeben, insbesondere nicht wegen eines fehlenden bzw. unvollständigen Konzeptes zur integrierten Stadtentwicklung. Sich daraus evtl. ergebende Rückforderungen oder Kürzungen der Förderung trägt die Stadt Fürth.

 


 

Die Stadt Fürth hat im Mai 2023 in Kooperation mit der städtischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ELAN erfolgreich am Intressenbekundungsverfahren für BIWAQ teilgenommen.

BIWAQ verbessert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern in benachteiligten Stadtteilen und wurde bereits drei Mal durch ELAN in Form der „Frauenwerkstatt“ beantragt und durchgeführt.

In der neuen Förderperiode von BIWAQ V hat die Bewerbung mit einem geringfügig abgeänderten Konzept mit dem Namen FILLA M17 ebenfalls viel Zuspruch des Ministeriums erhalten.

FILLA M17 wendet sich an Frauen und Männer ab 18 Jahren mit Migrationshintergrund und soll diese bei ihrem Weg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unterstützen. Dazu arbeiten die Stadt Fürth und die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ELAN eng zusammen, konzipieren neue Qualifikationen (u.a. wieder die pädagogische Grund-Qualifizierung) für die Teilnehmer*innen und führen eine Vielzahl an Aktionen mit ihnen durch, um die Migrant*innen positiv in die Gesellschaft und das Stadtbild zu integrieren.

Die wichtigsten Ziele umfassen neben der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Qualifikation in verschiedenen Arbeitsfeldern, Vermittlung von Grund- und Basisbildung (Alphabetisierung und digitale Grundbildung), sowie Durchführen von Quartieraktionen zur Integration in die Fürther Stadtgesellschaft. Hierzu erfolgt auch eine enge Kooperation mit dem Jobcenter Fürth Stadt.

Das Projekt soll von September 2023 bis August 2026 laufen. Für einen Kofinanzierungsanteil von 143.133,25 € wird eine Fördersumme in Höhe von rund 1.288.000 € durch den ESF und Bundesmittel auf eine Projektdauer von drei Jahren ausgezahlt. Der Kofinanzierungsanteil ist bereits durch den Betriebskostenzuschuss an ELAN geleistet und wird hier intern nur anderweitig eingesetzt.

Neu in dieser Förderperiode ist jedoch die unter dem Punkt 4. der Förderrichtlinie zu entnehmende, besondere Zuwendungsvoraussetzung, das Vorliegen eines ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept). Weiter heißt es nach schriftlicher Anfrage durch das Bildungsbüro: 

„Sofern das ISEK dem Antrag nicht vorliegt, ist es im Förderzeitraum von BIWAQ V zu erarbeiten und nachzuweisen!“ (vgl. S. 10 im Anhang).

Aus diesem Hinweis ergibt sich ein hohes Risiko einer Rückforderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Fördermittelgeber) der Stadt Fürth gegenüber, gesetzt dem Fall, dass ein ISEK bis Mai 2026 nicht vollständig erarbeitet wurde, welche ELAN gegenüber nicht geltend gemacht werden kann.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderrichtlinie BIWAQ V